@Badesalz: Das ist ja die Frage.
Falls die Beschriftung noch im April 22 vorgenommen wurde, so müsste der Dachboden ja mehr im polizeilichen Interesse gestanden haben und es müsste darüber doch auch Informationen geben.
Im Falle einer nachträglichen Beschriftung ab 1923 könnte dies natürlich den Fundort der Reuthaue bezeichnen.
Wie man es dreht und wendet, es stimmen die Beschriftungen nicht mit den Tatorten oder Fundorten von Beweismitteln überein bzw. sind sehr unvollständig.
Und sollten die Nummern wirklich nur zur späteren Orientierung gedient haben, so fehlt doch jegliche Referenzierung in den Akten, oder?