Mordfall Hinterkaifeck
27.06.2008 um 22:16Mal ein kleines Fundstück aus dem Münchner Aktenbestand mit Bezug zum Amtsgerichtsgefängnis Schrobenhausen...
Am 9. Juli 1924 moniert Oberamtsrichter Schöntag gegenüber dem Vorstand des Bezirksamtes Schrobenhausen:
Ab 1922 waren Verhaftete nur noch ein oder zwei Tage in Schrobenhausen (und sollten durch den Gerichtsdiener betreut werden), dann wurden sie nach Aichach verbracht.
Auch 1924 scheint de facto der Charakter eines "Schubgefängnisses" beibehalten worden zu sein, während bis 1922 in Schrobenhausen anscheinend zumindest mehrwöchige Haftstrafen verbüßt werden konnten.
Immerhin kann man dem Schreiben von OAR Schöntag eine gewisse ´Großzügigkeit´ u.a. des Gendarmeriepostens Hohenwart gegenüber herumziehenden Vaganten entnehmen.
Am 9. Juli 1924 moniert Oberamtsrichter Schöntag gegenüber dem Vorstand des Bezirksamtes Schrobenhausen:
Ein vor 2 Jahren nach Hohenwart versetzter Gendarm hat bis heute ins Gefängnis keinen Häftling abgeliefert; auch der dortige Kommissär hat seit ungefähr 5 Jahren keine Einlieferung betätigt. In Gerolsbach ist es nicht besser. Es ist natürlich nicht anzunehmen, daß gerade in den genannten 2 Bezirken sich keine Bettler und Landstreicher verirren, während solche in anderen Bezirken häufig anzutreffen sind; vielmehr besteht der dringende Verdacht, daß sich die Gendarmerie diesen zum Teil recht gefährlichen Elementen gegenüber vollständig untätig verhält. Gerade jetzt, wo ein einigermaßen Arbeitswilliger ein Unterkommen finden kann, besteht aller Anlaß, gegen arbeitsscheues Gesindel scharf vorzugehen.Dieser Vorstoß des für das Amtsgerichtsgefängnis Schrobenhausen zuständigen Richters Schöntag dürfte wesentlich darin begründet sein, daß dieses Gefängnis 1922 "aufgelassen" und "am 1. Juli 1924 wieder in Betrieb genommen" (Anm: Dieses Zitat aus einer vorausgehenden Quelle!) wurde.
Ich ersuche daher, den betreffenden Gendarmeriebeamten strengen Vorhalt zu machen und sie zu pflichtgemäßer Tätigkeit zu ermahnen; daß sie dabei ihr Augenmerk insbesondere auf kräftige arbeitsfähige Vaganten zu richten haben, ist selbstverständlich. Daß übrigens die durchschnittliche Tätigkeit der Gendarmerie des Bezirks Schrobenhausen in einem auffallenden Mißverhältnis zu der Tätigkeit anderer Bezirke steht, ergibt sich aus folgendem.
Die durchschnittliche Tagesbelegzahl des hiesigen Gefängnisses beträgt etwa 2 Personen, die von Pfaffenhofen 15 Personen; dabei hat Schrobenhausen 5, Pfaffenhofen nur 3 Gendarmeriestationen.
Ab 1922 waren Verhaftete nur noch ein oder zwei Tage in Schrobenhausen (und sollten durch den Gerichtsdiener betreut werden), dann wurden sie nach Aichach verbracht.
Auch 1924 scheint de facto der Charakter eines "Schubgefängnisses" beibehalten worden zu sein, während bis 1922 in Schrobenhausen anscheinend zumindest mehrwöchige Haftstrafen verbüßt werden konnten.
Immerhin kann man dem Schreiben von OAR Schöntag eine gewisse ´Großzügigkeit´ u.a. des Gendarmeriepostens Hohenwart gegenüber herumziehenden Vaganten entnehmen.