Mordfall Hinterkaifeck
29.06.2008 um 11:03@elfeee
Zu den Bildern kann ich mich aber nicht mehr äußern, weil ich alles zu schlecht erfassen kann. Auf @Jaskas Bild sehe ich auch etwas, was wie zerschlagen aussieht. Näheres möchte ich dazu aber nicht sagen.
Ich denke aber auch, dass die die fähig sind und die Bilder gut interpretieren können, noch einiges entdecken können.
Tatverdacht gegen Andreas und Karl Schr.
Im Leuschner-Buch 3.Aufl.2007, S. 370 und auf der letzten Seite des Buches wird der Tatverdacht gegen die nachnamentlich nicht näher bezeichneten Brüder Karl und Andreas Schr. thematisiert.
Es dürfte sich hierbei um die Brüder Andreas (genannt auch Schwanzenmanderl) und Karl Schr. aus Sattelberg handeln.
Wegen dieses Tatverdachts gegen die Brüder ist 1971 nochmals die Zeugin Therese R. vernommen worden, nachdem sie den Verdacht in einem Brief an die StA beim LG Augsburg geäußert hatte.
Die verwirrt erscheinende Zeugin R. hat 1971 ausgesagt, dass sie von ihrer Mutter erfahren habe, dass die Brüder Andreas und Karl Schr. die Mörder von Hinterkaifeck waren. Ihre Mutter habe es von der Nachbarin erfahren. Die Nachbarin sei die Mutter der als Mörder verdächtigten Brüder gewesen.Sie habe sich erst jetzt gemeldet, weil die Mutter Stillschweigen verlangt habe.
Dabei hat doch gerade eine Nachbarin der Mutter die Brüder Anfang August 1922 angezeigt, woraufhin Andreas Schr. am 2.8. 1922 verhaftet wurde, während der jüngere Bruder Karl fliehen konnte. Am 5.8.1922 wurde Andreas S. aber aus der U-Haft entlassen.
Den Grund hierfür nennt StA Renner in seinem Schreiben vom 9.9.1922 an seinen Vorgesetzten. Der Haftbefehl musste aufgehoben werden, weil durch Verwandtenaussagen der Alibibeweis geführt werden konnte. Die Verdächtigungen wertete er als Weibergeschwätz und auch als Gefangenengeschwätz, denn von einem anderen Gefangenen wurde Andreas S. auch verdächtigt.
Immer, wenn man solche Wertungen liest, dann fragt man sich, ob nicht vielleicht doch Aussagen manchmal falsch gewertet wurden. Ein Alibinachweis allein durch Verwandte geführt? Naja, möglich, wenn die Verwandten glaubwürdig sind, aber etwas dünn. Die Wertungen "Weibergeschwätz" und "Gefangenengeschwätz" wirken auch nicht überzeugend.
Renner erwähnt ausdrücklich, dass er das Ermittlungsverfahren gegen die Brüder fortführen werde. Also einen Anfangsverdacht hatte er schon noch. Nur ist es gut möglich, dass Zeugen nicht mehr gewagt haben etwas Belastendes auszusagen, wenn die Brüder auf freiem Fuß sind, zumal sie als gewalttätig bekannt waren.
Zu den Bildern kann ich mich aber nicht mehr äußern, weil ich alles zu schlecht erfassen kann. Auf @Jaskas Bild sehe ich auch etwas, was wie zerschlagen aussieht. Näheres möchte ich dazu aber nicht sagen.
Ich denke aber auch, dass die die fähig sind und die Bilder gut interpretieren können, noch einiges entdecken können.
Tatverdacht gegen Andreas und Karl Schr.
Im Leuschner-Buch 3.Aufl.2007, S. 370 und auf der letzten Seite des Buches wird der Tatverdacht gegen die nachnamentlich nicht näher bezeichneten Brüder Karl und Andreas Schr. thematisiert.
Es dürfte sich hierbei um die Brüder Andreas (genannt auch Schwanzenmanderl) und Karl Schr. aus Sattelberg handeln.
Wegen dieses Tatverdachts gegen die Brüder ist 1971 nochmals die Zeugin Therese R. vernommen worden, nachdem sie den Verdacht in einem Brief an die StA beim LG Augsburg geäußert hatte.
Die verwirrt erscheinende Zeugin R. hat 1971 ausgesagt, dass sie von ihrer Mutter erfahren habe, dass die Brüder Andreas und Karl Schr. die Mörder von Hinterkaifeck waren. Ihre Mutter habe es von der Nachbarin erfahren. Die Nachbarin sei die Mutter der als Mörder verdächtigten Brüder gewesen.Sie habe sich erst jetzt gemeldet, weil die Mutter Stillschweigen verlangt habe.
Dabei hat doch gerade eine Nachbarin der Mutter die Brüder Anfang August 1922 angezeigt, woraufhin Andreas Schr. am 2.8. 1922 verhaftet wurde, während der jüngere Bruder Karl fliehen konnte. Am 5.8.1922 wurde Andreas S. aber aus der U-Haft entlassen.
Den Grund hierfür nennt StA Renner in seinem Schreiben vom 9.9.1922 an seinen Vorgesetzten. Der Haftbefehl musste aufgehoben werden, weil durch Verwandtenaussagen der Alibibeweis geführt werden konnte. Die Verdächtigungen wertete er als Weibergeschwätz und auch als Gefangenengeschwätz, denn von einem anderen Gefangenen wurde Andreas S. auch verdächtigt.
Immer, wenn man solche Wertungen liest, dann fragt man sich, ob nicht vielleicht doch Aussagen manchmal falsch gewertet wurden. Ein Alibinachweis allein durch Verwandte geführt? Naja, möglich, wenn die Verwandten glaubwürdig sind, aber etwas dünn. Die Wertungen "Weibergeschwätz" und "Gefangenengeschwätz" wirken auch nicht überzeugend.
Renner erwähnt ausdrücklich, dass er das Ermittlungsverfahren gegen die Brüder fortführen werde. Also einen Anfangsverdacht hatte er schon noch. Nur ist es gut möglich, dass Zeugen nicht mehr gewagt haben etwas Belastendes auszusagen, wenn die Brüder auf freiem Fuß sind, zumal sie als gewalttätig bekannt waren.