Mr.Brain schrieb:Halte ich für grundsätzlich problematisch, jene Teile, die nicht in ein bestimmtes Konzept passen, als Wirtshausgerede oder Irrtum abzutun.
Na ja, ich halte mich halt an das, was jeder Polizeischüler im ersten Jahr lernt: Ockhams Messer. So nennt man scherzhaft die Wahrscheinlichkeitstheorie.
z. B. Brot und Fleisch; die Lebensmittel befanden sich in Grubers Haus, sie gehörten dem Gruber, also ist die Wahrscheinlichkeit, dass Gruber u. Co. davon gegessen haben ungleich höher, als wenn Gäste, Mörder, Nachbarn usw. davon essen.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass diese sich auch ein Stück genehmigten. Aber es ist kein Beweis, dass sich Fremde tagelang im Anwesen tummelten. Das würde vor keinem Gericht standhalten!
Im übrigen schreibt Staatsanwalt Pielmayer „ die Hälfte weggeschnitten“. Von einem frischen Schnitt ist nicht die Rede!
zum Zimmermann Plöckl. Die Geschichte mit dem rauchenden Backofen stammt nicht von Plöckl gegenüber den Ermittlern. Er wurde zwar vernommen, jedoch ist diese Akte verschwunden. Erhalten blieb folgendes:
Bernstein schrieb am 15.09.2008:8.)Staatsarchiv MÜNCHEN Pol.Dir. 8091b
Vernehmung des Schreiners Wenzeslaus Bley, 8. August 1930
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"....... Am Samstag, den 1. Apr. 1922 nachts um 1/2 12 Uhr << ca. 23.30>>
ging der Zimmermann Michael BlöckL << wohl: PLÖCKL >> von Gröbern nach Mitterhaid.
Sein Weg führte hinter dem Hof Hinterkaifeck vorbei. Im Vorbeigehen sah er
wie im Backofen, dieser bildete ein gesondertes Häuschen im Hofraume des
Anwesens, Feuer brande << brannte >>. Er blieb stehen und schaute. Im gleichen
Moment soll dieser Mann << vermutlich nicht der M. Plöckl >> die Oeffnung aus der
der Lichtschein << des Feuers im BACKOFEN ? >> hervordrang geschlossen haben.
Dieser Mann ging nun mit einer elektrischen Taschenlampe auf ihn zu.
Die Lampe hielt er mit gestrecktem Arm vor sich. Er leuchtete dem Blöckl
<< PLÖCKL >> direkt ins Gesicht ohne etwas zu sagen und ist wieder zurück
in den Hof. Blöckl << PLöckl >> fürchtete sich, und lief davon. Dem Blöckl
<< Plöckl >> ist später aufgefallen, dass doch am Backofen der Hund gehängt
sein soll. Aus diesem Grunde muss dieser Mann, der sich in dieser Nacht
am Backofen beschäftigte, ein Angehöriger oder Bekannter gewesen sein.
Es liegen noch Aussagen von den priv. Ermittlern Hammer und Knauer, Sebastian Bley, und Beckenlechner vor, die alle aussagten, sie hätten gehört, dass der Zimmermann Plöckl……..Beckenlechner betonte sogar, dass dies Wirtshausgespräch im Gasthaus Kogler in Schrobenhausen war.
Bei der Vernehmung von Plöckls Vater fiel kein Wort über die angeblichen Wahrnehmungen seines Sohnes. Die Schwester Sophie Fuchs schilderte den Heimweg Plöckl nur in Verbindung mit einem starken Gewitter.
Der Staatsanwalt Pielmyer schreibt in seinem Bericht „ wir haben erfahren, dass Plöckl…..“ und „ Plöckl will gesehen haben….“ Das ist im Juristenjargon und bedeutet im Klartext, dass Plöckl dieses nicht selbst bei einer Vernehmung geäußert hat, sondern dass die Ermittler dies über Dritte erfahren haben. Da schwer anzunehmen ist, dass dem Staatsanwalt alle Akten damals vorlagen, u.a. auch die Vernehmungsakte Plöckls, ist es klar, dass er die Geschichte mit dem Backofen als Gerede über Dritte abtut. Das kommuniziert er auch so in seinem Bericht.