@jaska jaska schrieb:Dieser Gehilfe, der dann nach der Tat dem Bernhard Gruber zur Verfügung stand: welchen Sinn macht der? Der hätte ja entlohnt werden müssen? Welche Art Tätigkeit wäre in dieser Phase (unklare Zukunft des Hofes) wahrscheinlich?
Wenn das ein Familienmitglied von B Gruber war, dürften da keine weiteren Kosten angefallen sein. Ansonsten wäre der vom Nachlass/Ertrag des Hofes zu bezahlen gewesen. Der Sinn ergibt sich aus der Menge der anfallenden Arbeit. Der Hof war ja weiter zu verwalten. Dabei ist zu beachten, dass B Gruber neben C Starringers Ehemann als Verwalter des Nachlasses von der Erbengemeinschaft bevollmächtigt und damit implizit auch beauftragt wurde. Eine Verwaltung geht aber über ein reines Bewachen hinaus. Es ist davon auszugehen, dass dazu auch die Instandhaltung des Gebäudes und ggf. auch der sofern noch bei entsprechend niedriger Personaldecke wirtschaftlich sinnvolle Weiterbetrieb des Hofes gehörte. Insbesondere aber war die Instandhaltung des Gebäudes - gerade wenn man es verkaufen wollte - das zu erwartende Minimum. Eine Instandsetzung war aber mit Blick auf einen Kauf und konkretem Zustand des Gebäudes auch sinnvoll oder gar erforderlich. Zu bedenken ist auch unabhängig davon, was wir uns vorstellen können, dass Greger mindestens bis zum 20.05.1922 offensichtlich ca. jeden zweiten Tag auf dem Hof war, um dort "nötige Arbeiten" zu erledigen. Mithin scheint ja Arbeit angefallen zu sein. Schließlich war angesichts des Erbscheins davon auszugehen, dass B Gruber auch selber Miterbe war, insofern also auch von einer ordnungsgemäßen Verwaltung profitierte, die sich nicht auf das Wacheschieben beschränkte, selbst wenn dies durch die Beschwerde wieder in Frage gestellt wurde. Ich glaube es wäre verfehlt anzunehmen, dass B Gruber grds. nach dem Motto arbeitete: "Wenn ich nicht 100%ig sicher was davon habe, rühre ich auf dem Hof keinen Finger. Sollte ich dann plötzlich doch was davon haben, wofür es ja schon deutlich Indizien gibt, mach ich es halt dann, wenn ich das sicher weiß, auch wenn mich das dann unnötig Zeit kostet, die ich nicht anderweitig für meinen Hof aufwenden kann, weil ich auf HK lieber Däumchen gedreht habe, als den Hof instand zu setzen, als ich dafür Zeit hatte, weil ich eh dort war." Immerhin stand ihm ja als Verwalter auch eine Aufwandsentschädigung zu, die er sich sogar selber auszahlen konnte.
Folgende Indizien halte ich für in der Gesamtschau überzeugend:
- Aufnahmedatum im Sommer, Juni, wahrscheinlich um den 21.
- Beschriftung mit "Mord" und Jahreszahl 1922
- aus privater Sammlung von Hobbyfotograf
- zeigt eine Person mit Fahrrad, die Ähnlichkeit mit Bürgermeister Greger hat
- zeigt zwei weitere Personen in Arbeitskluft
- B Gruber war als Verwalter auf HK bevollmächtigt und wohnte dort seit April 1922 bis mindestens Anfang August, wahrscheinlich aber bis zum Verkauf Ende September
- Greger kam bis mindestens zum 20.05.1922 ca. jeden 2. Tag auf den Hof, um dort "nötige Arbeiten" zu verrichten
- der Stall scheint nicht in Betrieb zu sein
- es wird an einer Holzstange/Latte gearbeitet
Da sprechen alle diese Fakten deutlich für eine Aufnahme nach 1922.
LG,
G.