@totto totto schrieb:Es ist also ein Unding, bei einer Diskussion jede Kleinigkeit mit der Aufforderung von Quellen und Belegen zu hinterfragen.
Das ist kein Unding sondern schlicht selbstverständlich, solange die "Kleinigkeit" eine Behauptung und nicht etwa Deine Meinung ist.
totto schrieb:Wenn unakzeptable Behauptungen aufgestellt werden, dann kann man sie jederzeit mit einem Gegenargument wiederlegen.
Äh, nein. Eine Behauptung muss belegt werden. Ich kann Dir keine Behauptungen mit Argumenten widerlegen. Das kann ich im Besten Fall mit Belegen widerlegen. Wenn aber keine Belege vorhanden sind musst Du Deine Behauptung belegen. Das was Du wohl meinst ist ein Gedankenspiel, eine Meinung, eine Ansicht, eine Idee. DAS kann ich argumentieren. Eine Behauptung nicht.
totto schrieb:„Wer behauptet, der belegt!“
Dazu steh ich
:)totto schrieb:Wo sind die Belege, die Quellen oder wenigstens glaubhafte und bezugnehmende Begründungen für die aus dem Nichts hervorgeholten Abenteuer Geschichten von OLT, Waffenschiebereien, usw. …..
Auch wenn es der Gegenfrage an einem Fragezeichen mangelt: Geschichten, Ansichten, Meinungen, Theorien werden argumentiert. Für den einen sind sie schlüssiger, für den anderen nicht. Argumente können das Gewicht zugunsten oder zuungunsten der Theorie verschieben, je nachdem wie gut argumentiert wird. Da sind wir nicht in der Ebene der Behauptungen.
totto schrieb:Das pauschale Fordern von Belegen und Quellen wie hier zum Alibi Schlittenbauers festzustellen war, ist nicht angebracht, warum:
Oh doch, und wenn man sich Deine folgenden Sätze anschaut, sind sie bitter nötig, nach wie vor:
totto schrieb:Wenn z.B. nachweislich festgestellt wird, dass zu einem Alibi für Schlittenbauer keine Aktenvermerke vorliegen, dann ist das ein eindeutiger Beleg für die Behauptung, dass Schlittenbauer kein Alibi hat.
Völlig falsch. Bei der löchrigen Aktenlage gibt es immer folgende Möglichkeiten, wenn etwas nicht vermerkt ist (unabhängig vom Ergebnis):
a) es ist verloren gegangen, war aber einmal vermerkt
b) es war nie vermerkt gewesen
Du ignorierst völlig, dass wir schlicht nicht wissen können, was in den fehlenden Akten stand. Vielleicht hatte Schlittenbauer ein Alibi? Vielleicht nicht? Fakt ist, wir wissen es nicht. Aus einer Lücke in den Akten einen Tatbestand zu machen ist falsch.
totto schrieb:Der Einwand, dass solche Aktenvermerke in den verbrannten Akten vorgelegen haben könnten, ist grotesk und irrelevant.
Der ist logisch richtig!
totto schrieb:Wenn z.B. festgestellt wird, dass Frau Schlittenbauer von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat, dann liegt hierfür zwar kein „eindeutiger“ Nachweis/Beleg vor, aber in Anbetracht der Tatsache, dass Frau Schlittenbauer ihren Mann kein Alibi ausgestellt hat, was aus den Akten eindeutig hervorgeht, ist diese logische Schlussfolgerung, sie habe von dem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, eine naheliegende.
Identischer Denkfehler und dazu noch mit Folgefehlern. Wir wissen schlichtweg überhaupt nicht, ob Frau Schlittenbauer überhaupt befragt wurde. Und wenn wir das wüssten wäre nicht klar, was sie aussagte. Dass sie die Aussage verweigert hätte ist nur eine von vielen weiteren Möglichkeiten; vielleicht hätte sie ihm ein Alibi gegeben oder es verweigert? Diese eine Möglichkeit kannst Du zwar für Dich annehmen (als Deine Meinung gekennzeichnet mit "ich nehme an" o.ä.), aber daraus eine Tatsache zu machen geht nicht.
totto schrieb:Für Schlittenbauer im juristischen Sinne in keiner Weise belastend, aus moralischer Sicht aber doch bedenklich.
Bedenklich ist doch eher, auf welch wackligen Füßen Du hier dank einer "juristisch nicht belastenden" Sache, deren Passieren nicht mal ansatzweise bewiesen ist, einen Mann zum Sechsfachmörder abstempelst.
totto schrieb:Bei der Aufarbeitung der Alibi Angelegenheit, als auch den Überlegungen zum Haustürschlüssel und dem Heuseil finden dort, wo direkte Beweise fehlen, grundsätzlich das Ursache/Wirkung Prinzip Anwendung; das ist in Ermittlungsverfahren so und bedeutet, dass alle eindeutigen kausalen Vorgänge zu einer Schlussfolgerung zusammengefasst werden.
Das Ergebnis nennt sich dann im Fachjargon ein Indiz bzw. eine Indizienkette.
Schön gesagt, aber auch die Indizien müssen existieren. Gedankenspiele sind keine Indizien.
totto schrieb:Fazit: Wenn eine logische und sachlich überprüfbare, eindeutige Ursache angegeben wird, wie z.B. ein fehlender Aktenvermerk, dann ist dies der Beleg für eine erklärte Wirkung (kein Alibi) und damit ist diese belegte Wirkung, mehr als nur eine Behauptung.
Falsch. Einfach falsch.