@Alli1960 So, los geht's:
Alli1960 schrieb:Am ende der Doku steht eine Kriminalbeamtin und sagt das es einen dringend tatverdächtigen gibt, da dieser aber mittlerweile verstorben ist, wird die Akte (Fall) geschlossen.
Dringend tatverdächtig ist niemand. Auch wenn den Polizeischüler ein Name im Kopf rum geht, ist noch lange keine Person dringend tatverdächtig. Abgesehen davon sagt das auch niemand in der Doku. Es gibt keine Beweise und auch keine Indizien für eine Täterschaft des Lorenz Schlittenbauer.
Bitte informiere Dich über die Bedeutung des Begriffes "dringend tatverdächtig" und wann es wo zutrifft.
Die Akten sind geschlossen, das stimmt. Sie sind aber nicht geschlossen, weil der Mord geklärt ist, sondern weil Mord in der Zeit noch nach 30 Jahren verjährt ist. Die Akten gingen also bereits 1952 zu.
Alli1960 schrieb:Den mutmaßlichen Täter direkt zu benennen kommt aus moralischen Gründen nicht in frage, außerdem nimmt die Polizei
Mich stört es, wenn Du hier von "Polizei" sprichst. Es waren nämlich Polizeischüler.
Leute also, die in 3 Wochen eine Abschlussarbeit machten... Wenn Du Polizei sagst, hat das einen offiziellen Charakter und man könnte denken, Ermittlungen führten zu dem Ergebnis und davon sind wir Lichtjahre entfernt.
Nun zu "Deinen" Fakten:
Alli1960 schrieb:1. Drei Tote im Stall - zwei Frauen, ein Mann.
Falsch:
Vier Tote im
Stadl zwei Frauen, ein Mann und ein Kind.
Alli1960 schrieb:2. Drei Tote im Haus - zwei Kinder, eine Magd.
Falsch:
Zwei Tote im Haus, ein Kind, eine Magd.
Alli1960 schrieb:3. Eine Bildanalyse, gemacht von einer Internet-SOKO, hat nachweislich ergeben das ganz unten die Tochter lag, dann die Mutter und oben dann der Vater.
Falsch: Durch die Bildanalyse konnte man den Körper der Frau unten lokalisieren.
Anhand der Kleidung und den Beinen der "mittleren Leiche" ist es wahrscheinlich, dass Viktoria unten lag, Oma Gruber drüber...
Von "nachweislich" kann keine Rede sein, denn es gibt keinen Nachweis.
Alli1960 schrieb:4. Die Tochter hat ein uneheliches Kind.
Haleluja! Die ersten fehlerfreien Feststellung
Alli1960 schrieb:. Die unterlagen des Patologen dem die Köpfe der Toten zur Begutachtung gegeben wurden hat festgestellt, das die Tochter als “”einzige”” vor dem erschlagen gewürgt worden
Die Köpfe wurden nicht dem Patologen übergeben, der Patologe hat sie selbst abgesäbelt und begutachtet...
Der Hintergrund dazu... zwar etwas lächerlich, aber gut:
Der Patologe hiess Aumüller und war zu der Zeit Gerichtsarzt. Als er die Toten auf HK obduzierte, war er ganze 6 Wochen "im Geschäft". Vorher war er Irrenarzt (das hiess damals so).
Er hatte gelernt, dass man die Körperteile, die für den Tod ursächlich sind, abschneiden und aufbewahren muss - abgekocht versteht sich... dann bleiben nur die Knochen über.
Es gibt keinen Obduktionsbericht. Aumüller hat mir Staatsanwalt Renner und Kriminalkommisär Reinrubnger telefoniert. Während dem Telefonat machten sich die Kriminaler Notizen.
In dieser Telefonnotiz heisst es, ich zitiere:
"
Gestern wurden 3 Leichenöffnungen vorgenommen und zwar an der
1.) Zäzilie Gruber
2.) Viktoria Gabriel
3.) u. Zäzilie Gabriel
Nummer 1 hatte sieben Schläge auf dem Kopfe, ferner Würgespuren, ferner einen Schlag in den Kopf in Dreiangelform. Die Schädeldecke war zersprungen.
Nummer 2: Die rechte Gesichtsseite war mit einem stumpfen Gegenstand eingeschlagen. An der oberen Schädeldecke war eine kleine runde Verletzung von einem spitzen Werkzeug kommend. Die Schädeldecke war zertrümmert.
Nummer 3: bei dem Kinde war die Schädeldecke zertrümmert."Hier hat Viktoria KEINE Würgemale... allerdings hat Oma Gruber welche...
(Hier kannst Du das ganze Dokument finden:
http://www.hinterkaifeck.net/wiki/index.php?title=Berichte:_1922-04-07_Fernspruch_zur_Leichen%C3%B6ffnung)
Im Bericht des StA. Renner heisst es, ich zitiere:
Die Leiche der jungen Frau, die nicht weniger als 9 sternförmige Wunden am Kopfe aufwies, zeigte auch noch Würgespuren am Hals.Hier hat nun Viktoria die Würgemale, die Oma Gruber allerdings keine. Wie hätten wir es denn nun gern?
(Hier kannst Du Dir das gesamt Dokument anschauen:
http://www.hinterkaifeck.net/wiki/index.php?title=Berichte:_1922-04-10_Renner_Ferdinand,_StaatsanwaltAlli1960 schrieb:7. Die Tatwaffe (eine Hacke)gehörte nachweislich dem Bauern und hing immer im Stall an der Wand.
Falsch: Die Hacke stand in der Scheunendurchfahrt , ich zitiere den Knecht Siegl:
"Das Werkzeug und die landwirtschaftlichen Geräte wurden auf dem Hinterkaifecker Hof in der Scheunendurchfahrt aufbewahrt, wenigstens so lange als ich dort bedienstet war. " (Hier die ganze Aussage vom Knecht:
http://www.hinterkaifeck.net/wiki/index.php?title=Dokumente:_1925-05-19_Aktennotiz_zu_Hofner_und_zur_Reuthaue Alli1960 schrieb:5. Die Tochter ist mit jemanden(Name mir nicht bekannt) per Kutsche in die Stadt gefahren, hat dabei zu dem späteren Zeugen geäußert, das sie zum Gericht will um Unterhalt für
das uneheliche Kind einzuklagen.
Jakob Sigl sagte genau das 1952 aus. Vor dieser Zeugenaussage macht Sigl bereits weitere Aussagen, erwähnt diesen Sachverhalt allerdings nicht. Er hat im Laufe der Jahre mehrere Sühneverhandlungen (kommt einer Gerichtsverhandlung nahe) mit LS, verliert allerdings regelmässig... Glaubst Du ernsthaft, dass er diesen Sachverhalt nicht erwähnt hätte, wenn was dran wäre? Érst 1952 (30 Jahre später) erzählte er es zum ersten Mal, er hätte es allerdings kurz nach den Morden von Schwaiger erzählt bekommen.
Dass Sigl lügt, kann man ihm sogar nachweisen:
Thomas Schwaiger, der angebliche Fahrer, wurde 1929 vernommen. Erwähnt diese Fahrt mit keiner Silbe.
Auch gibt es keine Person von irgendeinem Gericht, bei der Vik. vorstellig wurde.
Und es stellt sich die Frage, welchen Unterhalt Vik. da eingefordert haben will.
Lorenz hatte bereits 1919 die Vaterschaft von Josef angenommen und Aliment bezahlt.
Hintergrund ist:
Vik. und Gruber wurden 1915 wegen Inzest (Bluschande) verklagt und bekamen Gefängnis, bzw. Zuchthausstrafen.
Laut der Magd Rieger war der Inzest nach der Entlassung aus dem Knast nicht beendet. Sie machten weiter. Als Vik. schwanger wurde und den Lenz als Vater angab, übernahm Lorenz die Vaterschaft nicht, weil er sich nicht mal sicher sein konnte, tatsächlich der Vater zu sein, wenn auch Gruber in Frage kommt. Er zeigte beide wegen Blutschande an.
Da Gruber in U-Haft kam, bekniete die Vik. den Lenz, er möge doch die Anzeige zurück ziehen und die Vaterschaft anerkennen. Er müsse auch keinen Unterhalt zahlen. LS nahm die Vaterschaft an und sie einigten sich vor dem Vormundschaftsgericht auf eine Einmalzahlung von 1800 Mark (damals war es normal, keine monatlichen Zahlungen fürs Kind zu tätigen, sondern eine sogenannte Rente in Form einer Einmalzahlung).
Vik. gab dem Lenz inoffiziell / "hintenrum" das Geld und LS zahlte es unter den Augen des Vormundschaftsgerichtes als Rente für Josef an Vik. zurück.
So, welchen Unterhalt wollte Vik. nun einfordern?
Diese ganze "Fahrt nach Schrobenhausen" Sache kannst Du in die Tonne treten. Sie KANN so nie stattgefunden haben.