Mordfall Hinterkaifeck
07.01.2015 um 21:39@Heike75
Habe gefunden: Cäzilias Großeltern Viktoria und Karl Gabriel waren an der Erbmasse zu jeweils 3/32. Teilen beteiligt.
Das ganze Erbdilemma ging aber schon bei Karls Tod an. Die Cilli war von ihrer eigenen Mutter regelrecht betrogen worden! Das wollte damals Karl sen. schon nicht hinnehmen und er hat geklagt. Cilli hätte von der Hälfte ihres väterlichen Besitzes bei dessen Tod 3/4 und Viktoria 1/4 erben müssen. Insgesamt hätte sich das auf den gesamten Besitz folgendermaßen ausgewirkt: Cilli 3/8 und Viktoria 5/8. Die Viktoria hat dem Kind dann nur eine Hypothek von 2000 Mark eintragen lassen. (Die tatsächlichen richtigen Besitzanteile wurden nach den Morden dann aber berücksichtigt - ev. auch auf Betreiben von Karl sen?)Da war der Karl sen. schon angefressen. Wenn er nun davon ausgegangen wäre, dass die Eltern von Viktoria keinen Anspruch auf HK mehr hatten, weil sie schon auf dem Altenteil waren und eben laut Vertrag die Viktoria und ihr Sohn die Besitzer waren, dann wären demnach also die Abkömmlinge von Andreas und Cäcilia Gruber bei der Erbverteilung gar nicht, bzw nicht in dem maße berücksichtigt worden wie es tatsächlich geschah. Dann wäre der komplette Besitz von Viktoria an deren Kinder zu gleichen Teilen, weil aber auch gestorben, an deren Erbberechtigten in der zweiten, bzw dritten oder vierten Ordnung usw gegangen. Damit hätte die Cilli über ihre eigenen 3/8 und die Hälfte der mütterlichen 5/8 an ihre Großeltern vererbt. Wie es mit Jowsefchens Teil ausgesehen hätte weiß ich nicht.
So gesehen war das also schon ein ganz schöner Patzen, von dem der alte gabriel durchaus geträumt haben könnte. Dass das Erbschaftsgericht davon ausgegangen ist, dass die alten Grubers ebenfalls noch Eigentümer waren, das hat der Gabriel nicht riechen können.
Habe gefunden: Cäzilias Großeltern Viktoria und Karl Gabriel waren an der Erbmasse zu jeweils 3/32. Teilen beteiligt.
Das ganze Erbdilemma ging aber schon bei Karls Tod an. Die Cilli war von ihrer eigenen Mutter regelrecht betrogen worden! Das wollte damals Karl sen. schon nicht hinnehmen und er hat geklagt. Cilli hätte von der Hälfte ihres väterlichen Besitzes bei dessen Tod 3/4 und Viktoria 1/4 erben müssen. Insgesamt hätte sich das auf den gesamten Besitz folgendermaßen ausgewirkt: Cilli 3/8 und Viktoria 5/8. Die Viktoria hat dem Kind dann nur eine Hypothek von 2000 Mark eintragen lassen. (Die tatsächlichen richtigen Besitzanteile wurden nach den Morden dann aber berücksichtigt - ev. auch auf Betreiben von Karl sen?)Da war der Karl sen. schon angefressen. Wenn er nun davon ausgegangen wäre, dass die Eltern von Viktoria keinen Anspruch auf HK mehr hatten, weil sie schon auf dem Altenteil waren und eben laut Vertrag die Viktoria und ihr Sohn die Besitzer waren, dann wären demnach also die Abkömmlinge von Andreas und Cäcilia Gruber bei der Erbverteilung gar nicht, bzw nicht in dem maße berücksichtigt worden wie es tatsächlich geschah. Dann wäre der komplette Besitz von Viktoria an deren Kinder zu gleichen Teilen, weil aber auch gestorben, an deren Erbberechtigten in der zweiten, bzw dritten oder vierten Ordnung usw gegangen. Damit hätte die Cilli über ihre eigenen 3/8 und die Hälfte der mütterlichen 5/8 an ihre Großeltern vererbt. Wie es mit Jowsefchens Teil ausgesehen hätte weiß ich nicht.
So gesehen war das also schon ein ganz schöner Patzen, von dem der alte gabriel durchaus geträumt haben könnte. Dass das Erbschaftsgericht davon ausgegangen ist, dass die alten Grubers ebenfalls noch Eigentümer waren, das hat der Gabriel nicht riechen können.