Mordfall Hinterkaifeck
07.09.2010 um 18:35Also nochmals zur vermuteten Steuerhinterziehung
Am 16.05.1922 ist in der "Augsburger Abendzeitung" zu lesen:
"Schrobenhausen, 14. Mai. Zwischen den Erben der Ermordeten von Hinterkaifeck und dem Finanzamt wird es zu einem Prozeß kommen wegen des vorgefundenen Gold- und Silbergeldes im Nennwert von 1780 und 1700M., was nach dem jetzigen Wert einer Summe von 142 500M. entspricht. Das Finanzamt fordert das Geld ein, weil es der Besteuerung beim Reichsnotopfer und der Vermögenszuwachssteuer entzogen wurde und daher dem Fiskus verfallen sei.
Die Erben machen dagegen geltend, dass bei der Veranlagung zu diesen Steuern der Metallwert ein geringerer war und der Einzug nur insoweit gerechtfertigt sein könne, als es dem damaligen gemeinen Wert der Münzen entspreche."
Dagegen ist die Erbin Cäzilia Starringer vorgegangen und das Landesfinanzamt München hat in der Sitzung vom 7.3.1923 für Recht erkannt, dass der Bescheid des Finanzamtes Schrobenhausen vom 9.5.1922 aufzuheben sei und dass das Gold -und Silbergeld an die Erben herauszugeben sei.
Das Goldgeld, bzw.Münzgeld ist dann in der von @pilvax angegebenen Weise unter den Erben aufgeteilt worden.
Am 16.05.1922 ist in der "Augsburger Abendzeitung" zu lesen:
"Schrobenhausen, 14. Mai. Zwischen den Erben der Ermordeten von Hinterkaifeck und dem Finanzamt wird es zu einem Prozeß kommen wegen des vorgefundenen Gold- und Silbergeldes im Nennwert von 1780 und 1700M., was nach dem jetzigen Wert einer Summe von 142 500M. entspricht. Das Finanzamt fordert das Geld ein, weil es der Besteuerung beim Reichsnotopfer und der Vermögenszuwachssteuer entzogen wurde und daher dem Fiskus verfallen sei.
Die Erben machen dagegen geltend, dass bei der Veranlagung zu diesen Steuern der Metallwert ein geringerer war und der Einzug nur insoweit gerechtfertigt sein könne, als es dem damaligen gemeinen Wert der Münzen entspreche."
Dagegen ist die Erbin Cäzilia Starringer vorgegangen und das Landesfinanzamt München hat in der Sitzung vom 7.3.1923 für Recht erkannt, dass der Bescheid des Finanzamtes Schrobenhausen vom 9.5.1922 aufzuheben sei und dass das Gold -und Silbergeld an die Erben herauszugeben sei.
Das Goldgeld, bzw.Münzgeld ist dann in der von @pilvax angegebenen Weise unter den Erben aufgeteilt worden.