Manatee schrieb:Das war ja bei NS kein bewaffneter Wachdienst. Sollte ma schon unterscheiden. Ich kenne auch Situationen, wo ich Wach Bereitschaft hatte, ich konnte zwar ruhen, aber Stiefel mussten an bleiben und Waffe griffbereit, um bei Alarm sofort reagieren zu können.
Bei NS war das aber sicher nicht der Fall.
Ok, danke, dieser Unterschied war mir jetzt nicht bewusst aber erklärt, warum er die Stiefel eben nicht an hatte und das eventl. nichts ungewöhnliches ist. Und was ExilHarzer hier ja auch noch mal bestätigt.
ExilHarzer schrieb:Nein. Wir durften selbst bei den "Ruhe" Phasen im Hauptwachlokal die Stiefel ausziehen. Ist auch sehr schön in der XY Folge 257 (Waffenraub in Kaserne 1992) zu sehen.
sören42 schrieb:Das war ja, zumindest im Filmfall und wohl auch tatsächlich, eine Kelleraußentür. Das bedeutet, wenn er nur im Gebäude die Türen kontrolliert, waren vielleicht tatsächlich alle verschlossen. Um die offene Kelleraußentür zu bemerken, hätte er den Keller betreten müssen
Das irritiert mich jetzt. Das heisst, es kann sein, dass er den Keller gar nicht betritt, weil die Innentür zum Keller bei der Kontrolle schon verschlossen ist? Ich habe jetzt angenommen, wenn ich ein Gebäude innen kontrolliere, dann gehe ich auch in den Keller und schaue nach, ob ALLE Türen verschlossen sind. Natürlich auch die Aussentür, die ich ja auch von innen kontrollieren kann. Dafür muss ich ja nicht extra nach draussen gehen, um die zu kontrollieren.
sören42 schrieb:Die verweigerte Unterschrift bzw. dass der Grund sei, dass er nicht mehr aufstehen wolle und daher der Aufschub auf den nächsten Morgen basiert aber nur auf einer Zeugenaussage.
Dass Norbert S. pflichtbewusst und hilfsbereit war, beruht auf mehreren Zeugenangaben.
Da sehe ich schon einen Unterschied. Deshalb sehe ich keinen Anlass, das in Frage zu stellen.
Du hast womöglich Recht, wenn es aber stimmen sollte, passt es für mich immer noch nicht so ganz mit dem Pflichtbewusstsein zusammen, es sei denn, es war durchaus üblich es so zu handhaben.
Bundesferkel schrieb:Wäre es nicht möglich, dass N.S. gegen 22:00 schon nicht mehr alleine im Dienstzimmer war und nicht gestört werden wollte, weshalb er den mit Arrest belegten „Schütze Weber“ so ungehalten/ungeduldig abgewiesen hatte?
Wäre er (in diesem angenommenen Fall) aufgestanden und hätte Licht angemacht, wäre der „Besucher“ sicher nicht unbemerkt geblieben.
Möglich ist natürlich alles. Würde für mich erklären, warum er den Zettel nicht unterschreiben wollte. Aber schließe ich nicht gerade dann die Tür besser ab. Die Gefahr, dass der Arrestler eventl. im Zimmer steht. (Durfte er ja wahrscheinlich nicht betreten), aber die Gefahr bei einer offenen Tür entdeckt zu werden, war ja viel höher. Dieses Szenario ergibt für mich jedenfalls mehr Sinn, als dass NS jemanden auf seinem Kontrollgang erwischt hat, wegen der Stiefel, die er ja nicht an hatte.