Nala-Nyna schrieb:Ich besitze ein gebogenes Messerchen und das beste (und m.E. einzig sinnvolle), dass man damit machen kann, ist Pellkartoffeln zu pellen.
In meiner ersten Studenten-WG war die Küche mit allerlei Utensilien ausgestattet, die sich dort über die Jahre so angesammelt haben. Ein solches Messer war auch dabei. Da wurde nicht sonderlich darauf geachtet, wie praktisch oder hochwertig etwas ist. Jeder der vorherigen Mitbewohner hat im Laufe der Zeit Dinge mitgebracht, die bis dato nicht vorhanden waren, und beim Auszug wurde nicht immer alles wieder mitgenommen. Ich selbst habe auch einige Dinge mitgebracht und viele stammten aus der Küche meiner Eltern oder Großeltern. Da wurde das mitgenommen, was die eben so entbehren konnten. Und wenn man ein kleines funktionierendes Obstmesser hat, warum als Student dann ein neues kaufen? Wobei bisher nicht bekannt ist, ob der Täter Student, Hausbesetzer oder dergleichen war; also einer Gesellschaftsschicht angehörte, die sich nicht nach Lust und Laune Dinge neu kaufen konnte/wollte.
Daher kann ich mit auch gut vorstellen, dass der Täter auf ein solches Küchenmesser Zugriff und nicht unbedingt eine Riesenauswahl hatte. Er ist wohl kaum kurz vor der Tat in ein Geschäft spaziert, um sich dann spontan dieses Messer zu kaufen und jemanden damit zu töten.
WM schrieb:Wie definierst Du das Wort "vermeintlich"?
Dem ersten Anschein nach handelt es dabei wohl um die Tatwaffe. Möglicherweise wurden daran tatrelevante Spuren gefunden. Oder zumindest solche, die die EB so einstufen. AW wurde wohl auch brutal zusammengeschlagen. Je nachdem wo, wie und wie oft man dabei das Opfer trifft, ist auch das für einen tödlichen Ausgang ausreichend. Das Messer hat möglicherweise "nur" oberflächliche Verletzungen hervorgerufen. Es ist auch möglich, dass der Kommissar aus purer Gewohnheit Begrifflichkeiten wie "vermeintlich" verwendet. Bevor etwas nicht eindeutig bewiesen bzw. rechtskräftig festgestellt ist, ist diese Ausdrucksweise absolut gängig.