Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan
22.12.2024 um 17:52anthe schrieb:Es ist für mich immer noch bemerkenswert, was da alles für Zufälle zusammenkommen mussten, damit dieser Prozess überhaupt zustande kam:Unter anderem wurde upskirting im Sommer 2018 endlich als Straftatbestand, als "délict" (Vergehen) eingestuft; zwei Jahre später, im September 2020, nahm es das Sicherheitspersonal im Einkaufszentrum von Carpentras ernst und stellte DP und drängte die Frauen zur Anzeige.
Die Geschichte zeigt, dass es gut ist, auch im Kleinen nicht nachlässig zu sein, es kann Leben retten.
Seit Sommer 2018 ist upskirting in Frankreich ein Vergehen, ein Jahr Haft und 15.000 Euro Geldstrafe.
Der Begriff "ohne ihr Wissen", hier im Plural "à leur insu" taucht übrigens im Artikel auch auf, so abgehoben kann der Begriff in der französischen Sprache also nicht sein. (Hervorhebung von mir im Zitat unten.) Der Artikel will die Männer jovial informieren, aufmachend mit "Unter die Röcke der Mädels filmen, kann euch ab jetzt ins Gefängnis bringen (...)"
Filmer sous les jupes des filles pourra désormais vous envoyer en prison. L'« upskirting », pratique consistant à filmer les dessous des femmes à leur insu, sera bientôt considéré comme un délit. Un amendement au projet de loi contre les violences sexistes et sexuelles prévoit une peine d’un an d’emprisonnement et de 15 000 euros d’amende pour les auteurs de ces agissements.Quelle: https://www.ouest-france.fr/societe/famille/feminisme/upskirting-filmer-sous-les-jupes-des-femmes-sera-bientot-un-delit-5894224
Une peine d'un an de prison et 15 000 euros d'amende : voilà à quoi s'exposent ceux qui filment sous les jupes des femmes.
Une peine d'un an de prison et 15 000 euros d'amende : voilà à quoi s'exposent ceux qui filment sous les jupes des femmes.
Ouest-France Ouest-France avec agence
Publié le 24/07/2018 à 16h41
Seit Januar 2021 gilt in Deutschland ähnliches:
Rechtslage und Rechtsprechung in DeutschlandQuelle: Wikipedia: Upskirt
Upskirting wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft (Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen, § 184k Strafgesetzbuch).[4] Gemäß § 184k Absatz 4 können die Bildträger und Bildaufnahmegeräte eingezogen werden.
Bis 31. Dezember 2020 war Upskirting nicht explizit Gegenstand des Strafgesetzbuchs.