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Prozess in Avignon über die Massenvergewaltigung in Mazan
16.12.2024 um 13:18CharliesEngel schrieb:Article 222-23Ich möchte das mal richtigstellen:
Modifié par LOI n°2021-478 du 21 avril 2021 - art. 9
Tout acte de pénétration sexuelle, de quelque nature qu'il soit, ou tout acte bucco-génital commis sur la personne d'autrui ou sur la personne de l'auteur par violence, contrainte, menace ou surprise est un viol.
Le viol est puni de quinze ans de réclusion criminelle.
Artikel 222-23
Jede Handlung der sexuellen Penetration, gleich welcher Art, oder jede orale und genitale Handlung, die an der Person einer anderen Person oder an der Person des Täters durch Gewalt, Nötigung, Drohung oder Überraschung begangen wird, ist Vergewaltigung.[/quote]
Geändert durch das Gesetz Nr. 2021-478 vom 21. April 2021 - Art. 9
Gesetz Nr. 2021-478 vom 21. April 2021 zum Schutz von Minderjährigen vor Sexualverbrechen und -degressiven sowie Inzest (1)Hier wird auf die Änderung im Artikel 222-23 eingegangen
Nach Artikel 222-23 werden die Artikel 222-23-1 bis 222-23-3 wie folgt eingefügt:
"Art. 222-23-1.-Außer in dem in Artikel 222-23 vorgesehenen Fall stellt jede Handlung der sexuellen Penetration, gleich welcher Art, oder jede orale und genitale Handlung, die von einem Erwachsenen an der Person eines Minderjährigen von fünfzehn Jahren oder vom Minderjährigen am Täter begangen wird, wenn der Altersunterschied zwischen dem Erwachsenen und dem Minderjährigen mindestens fünf Jahre beträgt, ebenfalls eine Vergewaltigung dar.Artikel 9
In Artikel 222-23 Absatz 1 des Strafgesetzbuches werden nach dem Wort "entweder" die Worte "oder jede oral-genitale Handlung" eingefügt.Diese von dir aufgeführte Änderung hat mit diesem Fall überhaupt nichts zu tun.
https://www.legifrance.gouv.fr/jorf/id/JORFTEXT000043403203
CharliesEngel schrieb:Ist also nicht ausgeschlossen, dass die Modifikationen der Gesetze zu "Vergewaltigung" noch schnell fixiert wurden.Das ist jetzt nicht dein Ernst? Du zitierst hier eine Gesetzesänderung, bei der du noch nicht einmal verstanden hast, um was es in dieser ging. Und dann unterstellst du auch noch, dass diese Modifikation(von der du keine Ahnung hast), mal schnell gestrickt wurde, um diesen Prozess zu beeinflussen. Eigentlich sollte ich dich Melden. Aber es haben sich viele die Mühe gemacht, dir darauf zu antworten. Und ich möchte nicht, dass ihre Meinung hier nicht gehört wird.
CharliesEngel schrieb:Anfang November 2020 kam DP in U-Haft, im Juli 2023 Einreichen der Anklageschrift.Unterstellung und Bashing. Wird auch als Fragestellung nicht besser.
Wahrscheinlich ist ein Zeitraum von sechs bis vier Monaten zu kurz, um im Vorfeld mit einer Gesetzesmodifikation zu reagieren, oder? Oder doch nich
CharliesEngel schrieb:Blutgräfin schrieb:Du weißt doch sicherlich, wie man richtig zitiert.
Danke, bin ganz bei dir. Der gesunde Menschenverstand sagt uns allen, dass eine bewusstlose Person nicht einwilligungsfähig ist - abgesehen von ~ 80 Tätern und einer Userin, die Mitleid mit jenen hat, weil der Öffentlichkeit nun bekannt ist, wes' Geistes Kinder sie sind.
Es stehen derzeit 50 Männer plus DP vor Gericht, nicht 80.
Rick_Blaine schrieb:Der Gesetzgeber will dadurch eben gerade erreichen, dass das Gericht hier abwägen kann, zu beurteilen ist zum einen die Tat, wie sie ausgeführt wurde, wie sie das Opfer verletzt hat und so weiter und zum anderen der Täter, welche Persönlichkeitsstruktur ist sichtbar, welches Sozialverhalten, welche Einsicht, usw usw.Und genau das hat die Staatsanwaltschaft bei ihren Strafforderungen, für jeden Täter einzeln, berücksichtigt. Ob das Gericht dem folgt wird man sehen.
Das Gericht soll dann die "angemessene" Strafe für Tat und Täter finden.
Misetra schrieb:Bei diesem Gesetz von 2021 ging es meines Wissens vor allem um den Schutz Minderjähriger vor Sexualverbrechen und InzestGenau so ist es.