Grillage schrieb:Das ist für den Fall doch völlig irrelevant.
Die Erklärung, KJW habe sich den von seiner Frau für den Tag des Verschwindens vereinbaten Arztbesuch geschenkt, weil er nicht krankenversichert war, da er sich die PKV nach der Insolvenz nicht mehr leisten konnte. ist doch bloße Spekulation eines einzelnen Nutzers hier.
Es ging mir in erster Linie darum, darzustellen, dass die von anderen Usern erwähnte Krankenversichertenkarte der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht existiert haben muss. Ich möchte damit, und das hat eben durchaus Fallrelevanz, auch darstellen, dass sich hinter äußeren, scheinbaren Attributen des Wohlstandes (selbstständig, privatversichert) auch allerhand Elend verbergen kann- was in diesem Fall wohl, zumindest zuletzt, auch so gewesen sein dürfte.
Dass der Vermisste den Arzttermin hat platzen lassen, weil er nicht krankenversichert war, habe ich nie behauptet. Wenn er aber danach noch gelebt haben sollte, und irgendwo als Selbstzahler zum Arzt gegangen ist, wird sich das auch für die Polizei nur schwer nachverfolgen lassen.
Anders als bei der GKV, exisitiert bei Privatversicherten keine zentrale Abrechnungsstelle, sondern deren sehr viele, teils nur regional tätige. Und, passend zum Vermissten, hindert niemand einen Arzt daran, seine Liquidation auch heute noch mit der Schreibmaschine zu verfassen und direkt an Privatversicherte zu versenden bzw. auszuhändigen.
Nicht jeder Privatarzt beauftragt einen Abrechnungsdienstleister. Zumindest als Patient könnte KJW unter dem Radar leben.