Antoine schrieb:Eine aufwendige Verbringung ist nicht bewiesen. Man kennt den ersten Ort der Aufbewahrung nicht.
Die Leiche oder die Überreste hätten hingegen einfach unwiederbringlich entsorgt werden können, was jedoch nicht geschah.
Ansonsten ist vielleicht als Ergänzung zu deiner Argumentation noch anzumerken, dass auch für einen Fremdtäter, der sich zum Zeitpunkt des Verschwindens an den Trögen befand, der Eindruck entstanden sein dürfte, das Kind sei.allein, bzw. dass Keiner sonst anwesend war. Der Großvater befand sich, lt der Schilderung, hinter dem Auto bzw hinter dem hohen Pferdeanhänger. Zudem befand sich der Pferdeanhänger bergauf. Die Sicht auf den Großvater war nicht frei, war barrikadiert.
Die Zeugen waren zum Zeitpunkt x nicht mehr in Sichtweite.
Dass die Leiche ohne Kleidung verweste, könnte ein bitteres Anzeichen für ein voran gegangenes Verbrechen sein.
Unter der Annahme einer spontanen Tät, würde ich dennoch vermuten, dass dieser Eine in irgend einer Form erfasst worden sein müsste. Nur dass eben der Bezug fehlt oder dieser Eine, einer unter vielen ist, die erfssst wurden..
Für eine geplante Tat hätte ein Täter das Kind beobachten müssen. Jedoch reiste Emile erst am Vorabend an, was die Planung etwas absurd erscheinen lässt. Hätte es doch berechenbarere Momente in den Wochen zuvor geben können.
Eine Beobachtung durch einen Externen in der Sackgassengegend wäre zudem auffallend gewesen.
Wenn jemand eine Tat plant, kann er oder sie einer Erfassung durch ein System entsprechend eher, da bewusst, entgehen..
Insgesamt erweist sich der Fall als elastisch.
In Betracht käme noch, dass Täter und Verbringer 2 verschiedene Personen waren.