xoxalb schrieb:Wenn man also wie im hier vorliegenden Fall die Zahlen unkenntlich macht, kann keiner Rückschlüsse auf das tatsächliche Fahrzeug ziehen. Soweit die Theorie. Natürlich gibt es einen Personenkreis, der genau weiß, wer mit diesem speziellen Fahrzeug als Fahrer unterwegs ist. Alle Leute die A.R. und deren Umfeld näher kennen.
Ich habe kürzlich auf einer bekannten Autoverkaufsplattform recherchiert, dort waren deutschlandweit nur acht Range Rover im Angebot. Als Beleg möge man sich bei der größten derartigen Plattform auf die Suche begeben, ich will hier keine Werbung machen. Ich behaupte deshalb, dass ein Range Rover ein Fahrzeug ist, das zu den selteneren Typen auf der Straße gehört.
Dass es mehrere unterschiedliche Fahrzeuge dieses Typs mit diesem Kennzeichen gibt, welche nur unterschiedliche Ziffernfolgen auf dem Kennzeichen haben, halte ich für äußerst unwahrscheinlich.
Wenn ich das Bild eines verhältnismäßig seltenen Fahrzeugs samt Kreis- und Unterscheidungsbuchstaben veröffentliche, weiß jeder, der den Halter kennt, dass es sich um dessen Auto handelt. Zumal bei so genannten Wunschkennzeichen nicht selten die Initialien des Halters verwendet werden.
Ich kann mir also erstens vortellen, dass die Polizei sich auch erhofft, dass es bei manchen Zeugen "klingeln" könnte, wenn sie die Buchstaben auf dem Foto sehen. Weil sich jemand sagt, ach, der XY, den kenne ich, der hat doch auch so einen großen Stadtpanzer, wusste ich gar nicht, dass das ein Range Rover ist. Aber es sind ja seine Anfangsbuchstaben.
Oder, dass man zweitens Druck auf das Umfeld des Halters ausüben möchte. Selten deckt oder billigt das Umfeld eine so grauenhafte Tat, wie sie hier als Möglichkeit leider im Raume steht.