TimScott schrieb:es geht nicht um eigentum oder miete, versiegelt oder nicht versiegelt, sondern was der zweck der wh war.
Naja, die Art der Wohnung lässt aber schon Rückschlüsse auf den Zweck zu. Eine Eigentumswohnung könnte z. B. als Geldanlage zum Vermieten gekauft worden sein. Es könnte sich aber z. B. auch um eine geerbte Wohnung handeln, und man wusste noch nicht so recht, was man damit anfangen sollte.
Eine Mietwohnung ist aber insofern anders, als hier eine monatliche Belastung (=Miete) fällig wird, die man sich tendenziell eher ersparen möchte. Niemand mietet einfach so zum Spaß eine Wohnung ohne dafür eine Verwendung zu haben. Und auch eine Gästeunterkunft ist unwahrscheinlich, da müsste man schon ständig Gäste haben, damit sich das lohnt, quasi dass immer einer geht und anschließend der nächste schon wieder kommt. Für Familienbesuche ein- oder zweimal im Jahr für 14 Tage ist ein Hotel billiger.
Deshalb glaube ich auch nicht an die Theorie, dass man die Mietwohnung behalten hat, weil es noch einen günstigen Mietvertrag gab. Wozu soll das gut gewesen sein, wenn man nicht untervermietet? Und untervermietet war es ja offenbar nicht, sonst hätte man es nicht als Zweitwohnung bezeichnet.
Man bezahlt sonst jeden Monat gutes Geld ohne etwas davon zu haben. Völlig unnötige Geldverschwendung, wenn man nicht vorhat, dort auf absehbare Zeit wieder einzuziehen.
Aber alles das ist ja offenbar ohne Belang, wenn die Wohnung wirklich nichts mit dem Fall zu tun hat.