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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

3.928 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Frau, Bayern ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

25.05.2024 um 22:28
Bezüglich des Schädel-Fundortes: direkt nach Alexandras Verschwinden sind doch auch Helis mit Wärmebildkameras geflogen.
Bei der Flughöhe und Geschwindigkeit ist das Waldgebiet quasi einen Steinwurf entfernt und die Helis sind auch dort drüber geflogen. Die Anschlussstelle der Münchener Autobahn befindet sich dort und es wurde ja sehr zügig nach den Fahrzeugen gefahndet.
Mich würde es ehrlich sehr überraschen, würde es sich um Alexandras sterbliche Überreste handeln.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

26.05.2024 um 06:39
Zitat von Turmfalke23Turmfalke23 schrieb:Eine Teilfläche gegenüber dem Eibacher Forst
Das hat man gemacht, weil dort der Range Rover nachweislich stand und der Outlander dort fahrend gesehen worden sein soll.

Ich wohne in Nürnberg und kenne den Bereich, der ist sehr groß. Das Steinbrüchlein liegt auch keinesfalls direkt am Hafen. Ganz im Gegenteil. Dazwischen liegt sogar ein grosses Autobahnkreuz.

Auch der M-D-Kanal direkt hier in Katzwang wurde abgesucht. Der Abschnitt liegt aber auch wieder nicht nah am Hafen und schon gar nicht am Steinbrüchlein


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

26.05.2024 um 10:03
In A.R.s Fall musste man sich jedenfalls schnell der Leiche entledigen, da sie entsprechend schnell als vermisst gelten würde. In den meisten Fällen geschieht das vermutlich in Wäldern und Gewässern. Vorstellen könnte ich mir auch noch alte Gebäude. Die aktuellen TVs hatten ja aufgrund Ihrer verzweigten Geschäftstätigkeit bestimmt etliche Anlaufpunkte und Möglichkeiten.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

26.05.2024 um 10:12
Zitat von xoxalbxoxalb schrieb:In A.R.s Fall musste man sich jedenfalls schnell der Leiche entledigen
Ist denn erwiesen, dass es eine Leiche gibt, oder versucht das Gericht, das gerade erst zu klären? Ich hatte das irgendwie anders verstanden.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

26.05.2024 um 10:13
Zitat von xoxalbxoxalb schrieb:A.R.s Fall musste man sich jedenfalls schnell der Leiche entledigen, da sie entsprechend schnell als vermisst gelten würde. In den meisten Fällen geschieht das vermutlich in Wäldern
Zum einen ist noch nicht ansatzweise geklärt, ob sie getötet wurde. Es gibt nur Indizien für eine Verschleppung, jedoch ist uns kein einziges für einen Mord bekannt. Stimmts?

Die hätten mit Sicherheit deutlich mehr und entfernter liegende Anlaufpunkte als einen Wald, der nur 7 km von Alexandras Wohnung entfernt liegt. Man kann von ihnen halten, was man will. Aber so dumm wären sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

26.05.2024 um 10:14
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:Ist denn erwiesen, dass es eine Leiche gibt, oder versucht das Gericht, das gerade erst zu klären? Ich hatte das irgendwie anders verstanden
würde mich auch interessieren. Ich saß da schon viele Stunden drin und die Worte "Leichnam" und "Mord" oder "Tötung" sind kein einziges mal gefallen.

Die einzigen, die diese Worte verwenden, sind Leute von der Presse, die teilweise für jeden sichtbar den ganzen Tag auf Whatsapp Web tippen im Gericht, statt irgendwelcher Berichte ;) Ausnahmen bestätigen die Regel


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

26.05.2024 um 10:35
Obwohl Alexandra R. bislang nicht gefunden wurde, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass sie tot ist. Angeklagt sind die beiden Männer wegen Mordes und Geiselnahme. Sie sollen die Schwangere im Dezember 2022 überwältigt, verschleppt und getötet haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Bewiesen werden muss noch alles. Dazu dient der langwierige Prozess mit unzähligen Zeugen. Da Anklage erhoben wurde, muss man ja entsprechend stichhaltige Indizien in der Hinterhand haben, sonst wäre es gar nicht möglich, oder?
Nun ist die Anklage beim Landgericht Nürnberg-Fürth eingegangen, bestätigt Justizsprecherin Tina Haase. Es sei aber noch nicht absehbar, bis wann die Kammer entschieden habe, ob es zur Verhandlung kommen wird. Diese müsse prüfen, ob die Beweismittel so überzeugend sind, dass eine Verurteilung wahrscheinlich ist. Und die fehlende Leiche könnte in diesem Fall eine wichtige Rolle spielen: Auch ohne Leiche könne man über bestimmte Spuren und Zeugenaussagen die Tat nachweisen, sagte Haase. „Es ist natürlich schwerer, weil die Leiche ein bedeutendes Beweismittel ist.“
Besser wäre natürlich das Auffinden von A.R., aber wenn die Indizien stark sind und evtl. durch Aussagen von Zeugen noch untermauert werden können, kann auch eine Verurteilung ohne Leiche stattfinden.

Quelle: https://www.pnp.de/nachrichten/bayern/vermisste-schwangere-ex-freund-und-geschaeftspartner-wegen-mordes-angeklagt-15177251


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

26.05.2024 um 10:47
Zitat von xoxalbxoxalb schrieb:Bewiesen werden muss noch alles. Dazu dient der langwierige Prozess mit unzähligen Zeugen. Da Anklage erhoben wurde, muss man ja entsprechend stichhaltige Indizien in der Hinterhand haben, sonst wäre es gar nicht möglich, oder?
Doch, natürlich ist das möglich. Dafür ist doch der Prozess mit so vielen Verhandlungstagen da.
"Noch bewiesen" ist der falsche Ausdruck. Vielleicht wäre es gut, auch andere Theorien mal durchzugehen. Möglich ist, Stand heute, nämlich alles.
"Wie überzeugend" etwas ist, liegt ganz in der Hand der Staatsanwaltschaft. Und da denken auch nicht alle gleich. Deshalb gibt es auch Schöffen und Richter. Auch Staatsanwälte wissen nicht immer alles ;)

Nochmal, es wurde durch Zeugen bisher auch nix "untermauert". Wenn man nur die wenigen Fetzen aus der Presse hat, versteh ich, wenn jemand deiner Meinung ist.

Aber hier gibts ein paar Menschen, die so oft es geht mit dabei sitzen und mehr hören und mit bekommen, als das wenige, was die Presse da berichtet.

Wenn das für dich so absurd ist, darfst du in Foren wie diesen nicht lesen, sondern am besten nur die Artikel der Bild oder NN


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

26.05.2024 um 10:58
Zitat von xoxalbxoxalb schrieb:Da Anklage erhoben wurde, muss man ja entsprechend stichhaltige Indizien in der Hinterhand haben, sonst wäre es gar nicht möglich, oder?
Das denken Laien gerne mal. Genauso wie man immer liest "wenn sie es nicht gewesen wären, würden sie ja nicht schweigen". Man kann hier wirklich nur zu umfassender Recherche raten, wie ein Rechtsstaat funktioniert. Ich habe das schon unzählige Male verlinkt und lese doch immer wieder dasselbe. Schuldig ist man nach deutschem Recht, wenn man verurteilt ist, nicht wenn man angeklagt wird. Das kann schneller gehen als einem lieb ist.
Zitat von SchateffiSchateffi schrieb:Aber hier gibts ein paar Menschen, die so oft es geht mit dabei sitzen und mehr hören und mit bekommen, als das wenige, was die Presse da berichtet.

Wenn das für dich so absurd ist, darfst du in Foren wie diesen nicht lesen, sondern am besten nur die Artikel der Bild oder NN
Sehr guter Punkt. Es ist frappierend zu beobachten, wie die Zeitungen sich auf negative Stimmungsmache stürzen ("die Monster"), aber die langen Details komplett ausklammern ("zu kompliziert, liest keiner"). So reduzieren nahezu alle Medien neun Stunden detaillierte Zeugenaussagen auf ein paar griffige, emotionale Elemente, die dann oft auch noch falsch wiedergegeben werden.

Ich bin sehr dankbar über die umfangreichen Informationen der tatsächlichen Prozessbeobachter hier im Forum.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

26.05.2024 um 11:50
Dass die Anklage vom Gericht zugelassen wurde, bedeutet zumindest, dass ein hinreichender Anfangsverdacht zu den Anklagepunkten besteht und die Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung größer ist als ein Freispruch.
So habe ich es mir als Laie mal gemerkt, aber korrigiert mich gerne.
Nichtsdestotrotz ist der Prozess dafür da die Sachen aufzuklären.
Und vor einem Urteil sind die Angeklagten formal als unschuldig zu betrachten.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

26.05.2024 um 11:55
Zitat von LanzaLanza schrieb:Dass die Anklage vom Gericht zugelassen wurde, bedeutet zumindest, dass ein hinreichender Anfangsverdacht zu den Anklagepunkten besteht und die Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung größer ist als ein Freispruch.
So habe ich es mir als Laie mal gemerkt, aber korrigiert mich gerne.
Das ist vollkommen richtig. Man darf dabei nur nicht vergessen: diese "Wahrscheinlichkeit" wird zu dem Zeitpunkt einseitig von der Staatsanwaltschaft definiert und anschließend die Anklageschrift vom Gericht überprüft und ggf zugelassen. Das kann sich nach Anhörung aller Zeugen und der Verteidigung dann ganz anders darstellen.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

26.05.2024 um 12:17
Zitat von SchateffiSchateffi schrieb:Wie überzeugend" etwas ist, liegt ganz in der Hand der Staatsanwaltschaft. Und da denken auch nicht alle gleich. Deshalb gibt es auch Schöffen und Richter. Auch Staatsanwälte wissen nicht immer alles ;)
Und deshalb haben sie Anklage erhoben, welche auch das Gericht zugelassen hat?
Zitat von SchateffiSchateffi schrieb:würde mich auch interessieren. Ich saß da schon viele Stunden drin und die Worte "Leichnam" und "Mord" oder "Tötung" sind kein einziges mal gefallen
In der Anklage/Überzeugung der Staatsanwaltschaft ist von Entführung und getötet die Rede.
Die Anklageschrift wird zu Beginn des Verfahrens im Saal verlesen.

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/nuernberg-fuerth/presse/2024/1.php


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26.05.2024 um 13:12
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:Sehr guter Punkt. Es ist frappierend zu beobachten, wie die Zeitungen sich auf negative Stimmungsmache stürzen ("die Monster
Ich find das, bis auf wenige Ausnahmen, sehr fürchterlich.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Dass die Anklage vom Gericht zugelassen wurde, bedeutet zumindest, dass ein hinreichender Anfangsverdacht zu den Anklagepunkten besteht und die Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung größer ist als ein Freispruch.
So habe ich es mir als Laie mal gemerkt, aber korrigiert mich gerne.
Nichtsdestotrotz ist der Prozess dafür da die Sachen aufzuklären.
Und vor einem Urteil sind die Angeklagten formal als unschuldig zu betrachten
Ganz richtig! Und sehr gut zusammengefasst. Es gibt einen ganzen Haufen Prozesse, die ähnlich anfingen, bei denen Staatsanwaltschaft, Presse, die meisten Leute ach so überzeugt von dessen Ausgang waren und bei denen es am Ende völlig anders kam. Und bisher sind sie als unschuldig (des Mordes) zu betrachten.
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:Das ist vollkommen richtig. Man darf dabei nur nicht vergessen: diese "Wahrscheinlichkeit" wird zu dem Zeitpunkt einseitig von der Staatsanwaltschaft definiert und anschließend die Anklageschrift vom Gericht überprüft und ggf zugelassen. Das kann sich nach Anhörung aller Zeugen und der Verteidigung dann ganz anders darstellen.
Und das ist der springende Punkt!
Die beiden hätten aus der U-Haft entlassen werden müssen. So einfach ist das. Es blieb nichts, als Anklage zu erheben.
Zitat von Turmfalke23Turmfalke23 schrieb:Und deshalb haben sie Anklage erhoben, welche auch das Gericht zugelassen hat
ich schreibs gern nochmal: ja! Und es gibt viiiiele Verfahren, bei denen das genauso läuft. Man hätte sie sonst aus der U-Haft entlassen müssen. Man. Das ist doch ganz einfach zu erklären.
Zitat von Turmfalke23Turmfalke23 schrieb:In der Anklage/Überzeugung der Staatsanwaltschaft ist von Entführung und getötet die Rede.
Die Anklageschrift wird zu Beginn des Verfahrens im Saal verlesen.
Und auch nur da! Seitdem wurden diese Begrifflichkeiten nicht mehr verwendet. Du sitzt doch mit drin. Das ist dir doch sicher auch nicht entgangen.
Natürlich braucht es eine entsprechende Anklageschrift. Aber die bedeutet keinesfalls das Urteil oder die Wahrheit - muss sie auch nicht.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

26.05.2024 um 13:19
Zitat von Turmfalke23Turmfalke23 schrieb:In der Anklage/Überzeugung der Staatsanwaltschaft ist von Entführung und getötet die Rede.
und die SA ist allwissend und/oder Gott, täuscht sich also nie?

Ich kann dir ganz spontan gleich mal kurz 10 Fälle raussuchen, in der sie, milde gesagt, nicht mal ansatzweise richtig lag.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

26.05.2024 um 13:47
Zitat von SchateffiSchateffi schrieb:würde mich auch interessieren. Ich saß da schon viele Stunden drin und die Worte "Leichnam" und "Mord" oder "Tötung" sind kein einziges mal gefallen.
Das Gericht selbst hat diese Bezeichnungen nicht erwähnt.
Es würde auch nicht gut zu dem unabhängigen Landgericht Nbg./Fürth passen.
Es ist eine reine Behauptung der Staatsanwaltschaft.
Zitat von SchateffiSchateffi schrieb:Und das ist der springende Punkt!
Die beiden hätten aus der U-Haft entlassen werden müssen. So einfach ist das. Es blieb nichts, als Anklage zu erheben.
Ich glaube, dass es bei den beiden Tatverdächtigen nicht so ohne Weiteres möglich wäre. Ich kann mir gut vorstellen, dass bei einer Freilassung sofort ein neuer Haftbefehl nachgeschoben wird, wegen mehrerer anderer Delikte der beiden.


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26.05.2024 um 14:07
Zitat von Turmfalke23Turmfalke23 schrieb:Das Gericht selbst hat diese Bezeichnungen nicht erwähnt.
Es würde auch nicht gut zu dem unabhängigen Landgericht Nbg./Fürth passen.
Es ist eine reine Behauptung der Staatsanwaltschaft
Genau. Behauptung. Und das bleibt sie, bis das Gegenteil bewiesen wurde.
Zitat von Turmfalke23Turmfalke23 schrieb:Ich glaube, dass es bei den beiden Tatverdächtigen nicht so ohne Weiteres möglich wäre. Ich kann mir gut vorstellen, dass bei einer Freilassung sofort ein neuer Haftbefehl nachgeschoben wird, wegen mehrerer anderer Delikte der beiden
Die anderen Delikte hätten nicht gereicht. Zudem wäre es vermutlich nicht um Flucht gegangen, sondern um andere Dinge und die hat man zu verhindern versucht.


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26.05.2024 um 14:23
Ich frage mich, zu welchem Zweck die Lagerhalle in Sindersdorf im Juni 2022 überhaupt angemietet wurde. Das Geschäftsmodell mit den Immobilien war ja mit der Kontosperrung zum Erliegen gekommen. Nach außen sichtbare Aktivitäten gab auch keine. Wofür war die Lagerhalle gedacht, außer vielleicht, um Ausgaben für die GmbH-Bilanz zu generieren. Beim Stichwort Recyclinghof kommt mir der Gedanke, dass die beiden Herren durch den Umgang mit Bauschutt bzw. Gewerbeabfällen sich vermutlich gut auskennen, wo man etwas legal oder illegal entsorgen kann. Dieses Wissen könnte auch beim Entsorgen einer Leiche genutzt werden.
Die Halle in Sindersdorf hatten die beiden Angeklagten Ende Juni 2022 angemietet, zahlten pünktlich die Miete. Die Rolltore seien stets verschlossen gewesen, berichten Zeugen. Im Dezember fällt einer weiteren Zeugin auf, dass über Stunden Rauch aus einem Schornstein der Lagerhalle aufsteigt und ein beißender Geruch in der Luft liegt – als würde Gummi verbrannt werden, so schildert es die Zeugin vor Gericht. Die Ermittler fanden Ruß in den Kaminrohren des Gebäudes und konnten einen Industriesauger sicherstellen, den der Angeklagte Dejan B. auf einem Recyclinghof in Nürnberg entsorgt haben soll.
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/mordfall-alexandra-r-nachbarin-sah-angeklagten-vor-ihrem-haus,UCxRiV2


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26.05.2024 um 15:33
Zitat von SchateffiSchateffi schrieb:Die einzigen, die diese Worte verwenden, sind Leute von der Presse, die teilweise für jeden sichtbar den ganzen Tag auf Whatsapp Web tippen im Gericht, statt irgendwelcher Berichte ;) Ausnahmen bestätigen die Regel
Magst Du uns verraten, welche Medienvertreter bzw. Vertreter welche Medien aus Deiner Sicht sich im Gerichtsaal mehr auf den Verhandlungsverlauf als irgendwelche Kommunikation mit wem auch immer konzentrieren=
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:Das ist vollkommen richtig. Man darf dabei nur nicht vergessen: diese "Wahrscheinlichkeit" wird zu dem Zeitpunkt einseitig von der Staatsanwaltschaft definiert und anschließend die Anklageschrift vom Gericht überprüft und ggf zugelassen.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Dass die Anklage vom Gericht zugelassen wurde, bedeutet zumindest, dass ein hinreichender Anfangsverdacht zu den Anklagepunkten besteht und die Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung größer ist als ein Freispruch.
Zitat von Turmfalke23Turmfalke23 schrieb:Das Gericht selbst hat diese Bezeichnungen nicht erwähnt.
Es würde auch nicht gut zu dem unabhängigen Landgericht Nbg./Fürth passen.
Es ist eine reine Behauptung der Staatsanwaltschaft.
Ich versuche mal, diesen grundsätzlichem Umstand zu klären

Einigkeit besteht, dass die StA dann Anklage erhebt, wenn sie eine überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit (>50%) sieht. Aber auch das Gericht selber spielt dann im sogenannten Zwischenverfahren eine Rolle. Es holt Stellungnahmen des Angeklagten ein, kann selber Beweiserhebungen durchführen und entscheidet dann, ob es ebenfalls eine Verurteilungswahrscheinlichkeit sieht. In Worten von Wikipedia zum Eröffnungsbeschluß:
Das Gericht übersendet sodann die Anklageschrift an den Angeschuldigten und räumt ihm innerhalb einer gesetzten Frist die Möglichkeit ein, Beweisanträge zu stellen oder sonstige Erklärungen abzugeben, die das Gericht zu der Entscheidung kommen lassen könnte, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen. Unabhängig davon, ob der Angeschuldigte von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, kann das Gericht auch von Amts wegen weitere Beweise erheben.

Wenn das Gericht zu der Auffassung gelangt, dass der Angeschuldigte nach den Ergebnissen des bisherigen Verfahrens hinreichend verdächtig (§ 203 StPO) ist, beschließt es die Eröffnung des Hauptverfahrens vor einem bestimmten Gericht mit einem schriftlichen Eröffnungsbeschluss (§ 207 Abs. 1 StPO). Der hinreichende Tatverdacht hinsichtlich der zur Last gelegten Tat besteht, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Angeschuldigte eine strafbare Handlung begangen hat und er aufgrund dessen verurteilt werden wird.[1] Mit dem Eröffnungsbeschluss wird die Anklage jedoch nicht zwangsläufig insgesamt zugelassen. Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass bei einzelnen von mehreren Taten der hinreichende Tatverdacht fehlt, so lehnt es insofern die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Es kann zudem die Tat auf abweichende Weise rechtlich würdigen oder die Verfolgung gemäß § 154a StPO mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft auf einzelne Teile einer Tat beschränken (§ 207 Abs. 2 StPO).
Mein Fazit: kommt es zu einem Prozeß, sprich wird die Hauptverhandlung eröffnet, ist nicht nur die StA, sondern auch das Gericht von einer >50% Verurteilungswahrscheinlichkeit überzeugt.


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

26.05.2024 um 18:41
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Ich frage mich, zu welchem Zweck die Lagerhalle in Sindersdorf im Juni 2022 überhaupt angemietet wurde. Das Geschäftsmodell mit den Immobilien war ja mit der Kontosperrung zum Erliegen gekommen.
U.T.s Eltern gingen zurück in die Heimat und er hatte dort deren Sachen untergebracht. Auch welche seines Bruders.

Kann jetzt nur von mir reden, die nur einen winzigen Keller hat: ich hab mir auch einen weiteren Raum in einem anderen Ort angemietet, um dort Dinge aus meinem Elternhaus zwischenzulagern. Also nicht besonders ungewöhnlich.
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Magst Du uns verraten, welche Medienvertreter bzw. Vertreter welche Medien aus Deiner Sicht sich im Gerichtsaal mehr auf den Verhandlungsverlauf als irgendwelche Kommunikation mit wem auch immer konzentrieren
Nein, mag ich nicht :) kurz und knapp. Die einen sind voll dabei, die anderen gar nicht. Erkennen kann man's dann am Ende ganz gut an den Berichten und den enthaltenen Fehlern. Ist auch nicht "meine Sicht". Kann jeder beobachten, der daneben oder dahinter sitzt.
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Mein Fazit: kommt es zu einem Prozeß, sprich wird die Hauptverhandlung eröffnet, ist nicht nur die StA, sondern auch das Gericht von einer >50% Verurteilungswahrscheinlichkeit überzeugt
Anhand der bis dahin erlangten Daten. Die sind bei so vielen beladenen Zeugen und Prozesstagen aber vermutlich nicht unbedingt entscheidend und dennoch kann sich etwas verändern.

Wissen tuts keiner hier. Aber in einem öffentlichen Forum sollte man auch "Fremdmeinungen" zulassen. Das sind alles Theorien, sowohl von der einen, als auch der anderen Seite ;)


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Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?

26.05.2024 um 19:41
Zitat von SchateffiSchateffi schrieb:U.T.s Eltern gingen zurück in die Heimat und er hatte dort deren Sachen untergebracht. Auch welche seines Bruders.

Kann jetzt nur von mir reden, die nur einen winzigen Keller hat: ich hab mir auch einen weiteren Raum in einem anderen Ort angemietet, um dort Dinge aus meinem Elternhaus zwischenzulagern. Also nicht besonders ungewöhnlich.
Wurde das im Prozess so gesagt, dass U. T. die Lagerhalle privat für die Möbel seiner Eltern und seines Bruders gemietet hat? Hast du das selbst gehört? Und falls ja, von wem? Die Möbel müssten dann irgendwann ja weg gewesen sein, sonst hätte man ja nicht den Boden rausreißen können.

Doch ungewöhnlich ist das schon, wenn jemand, dann wenn die Geschäfte nicht mehr laufen, sich auch noch die Kosten für eine Lagerhalle ans Bein bindet. Das ist ja ein größeres Objekt, eher für gewerbliche Zwecke.


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