Dr.Edelfrosch schrieb:Einmal kurz die Begriffe „Erbe“ und „Adoptivkind“ ins Google Suchfeld eingegeben hätte dir innerhalb von Sekunden die Antwort auf deine Frage gegeben: Sie werden wie leibliche Kinder behandelt.
Mein Google spuckte eine andere Information aus, scheint wohl einen schlechten Tag gehabt zu haben.
Grundsätzlich gilt, dass Pflegekinder mit ihren Pflegeeltern nicht verwandt sind. Daher besteht kein gesetzliches Erbrecht. Das heißt, Pflegekinder haben keinen Erbanspruch gegen ihre Pflegeeltern und damit auch keinen Pflichtteilsanspruch nach dem Gesetz.
Quelle:
https://www.pflegeelternrecht.de/testamente-fuer-pflegekinder/testamente-fuer-pflegekinder/Man kann es selbstverständlich mit einem Dokument/Testament umgehen, wenn man dies als Elternteil möchte. Wir wissen nicht, ob so ein Dokument für das Pflegekind von Alexandra existiert. In diesem Fall würde also das damals noch ungeborene, leibliche Kind erben - die Vaterschaft dieses Kindes ist - soweit ich informiert bin - ja nicht Hundertprozent gesichert.
Ich sehe da ein Motiv.
Photographer73 schrieb:sondern um das Baby und sie nach der Geburt "weg musste".
Welche Gedanken hast du hierzu? Was schwebt dir vor, es muss ja keine Theorie sein, warum es so war?
Und was mich noch interessieren würde - musste man, gegeben dem Fall es war so, wirklich Alexandra als hochschwangere entführen, um so an das Kind zu kommen? Wäre es nicht auch anders gegangen, nach der Geburt? Was wäre anders oder vielleicht sogar "gefährlich" für einen mögliche Täter, wenn das Kind erstmal geboren ist?
tombarnaby schrieb:Nur dadurch war der mehrstündige Zeitgewinn bis zur Entdeckung des Verschwindens möglich.
Das finde ich sehr relevant, denn hier wurden erst die falschen Spuren gelegt - wäre sie, wie du sagst, eher vermisst worden, wäre eine zeitnahe Lösung des Falles nicht unwahrscheinlich gewesen.