Hanna W. tot aus der Prien geborgen
19.10.2023 um 20:55Wiesbaden1 schrieb:Was ist mit den Spuren des Opfers an der Kleidung des TV? Gibt es diese tatsächlich?Bisher nicht belegt.
Wiesbaden1 schrieb:Was ist mit den Spuren des Opfers an der Kleidung des TV? Gibt es diese tatsächlich?Bisher nicht belegt.
Zweimal wird die Verhandlung unterbrochen. Die Zeugin weint, ist sichtlich angegriffen. Aßbichler sagt ihr schließlich klipp und klar: "Wir haben den Eindruck, dass Sie den Angeklagten schützen wollen!" Aßbichler weist auf Widersprüche hin, etwa dass sie jetzt von einem Mobbingopfer rede, den Angeklagten aber vorher als durchaus aggressiv beschrieben hatte. "Sie haben das ganz anders gesagt!", sagt Aßbichler und warnt R. sehr deutlich vor einer Falschaussage ...Quelle:
Aßbichler bricht schließlich die Zeugenbefragung ab und kündigt R. an, sie nochmals vorzuladen. Da solle sie dann aber "ihre Hausaufgaben" machen.
OpLibelle schrieb:Zweimal wird die Verhandlung unterbrochen. Die Zeugin weint, ist sichtlich angegriffen.Wundert mich kein bisschen.
michisparrow schrieb:Frage an die Juristen ist ihre Aussage wenn Sie von den Vernehmungen zitiert bzw in der Verhandlung verlesen wird denn weniger Wert??Bin zwar kein fertiger Volljurist, aber weniger Wert kann man nicht sagen. Das sind Vorhalte, die bei den meisten Aussagen vorkommen. Sei es aus Erinnerungslücken oder wenn eben was Anders wiedergegeben wird, bzw. auch zur Bestätigung. Wie das dann gewürdigt wird, liegt in der Hand der Kammer. Aber klar ist natürlich, umso größer und häufiger die Widersprüche und die Inkongruenz der Aussage umso weniger ist sie hilfreich und somit für die Urteilsfindung und später für die Begründung auch weniger Wert.
fassbinder1925 schrieb:Das sind Vorhalte, die bei den meisten Aussagen vorkommen. Sei es aus Erinnerungslücken oder wenn eben was Anders wiedergegeben wird, bzw. auch zur Bestätigung.Ich hatte den verlinkten Artikel so verstanden, dass von der Zeugin zwar Erinnerungslücken geltend gemacht wurden, sie aber andererseits auch aussagte, seinerzeit bei der Polizei die Wahrheit gesagt zu haben.
fischersfritzi schrieb:Wundert mich kein bisschen.Das sehe ich auch so, sehr gute Beobachtung!
Es musste ja unbedingt von der Presse bereits im Vorfeld dramatisiert werden und die Zeugin als wichtigste Belastungszeugin angekündigt werden. Natürlich steht die jetzt noch mehr unter Druck und hat totale Angst was falsches zu sagen.
Wenn die mir dem TV in der Schule war, ist sie vermutlich auch eine ehemalige Förderschülerin und möglicherweise sehr eingeschüchtert und verunsichert von der öffentlichen Vernehmung vor Gericht.
Kann natürlich auch anders sein, aber ich hatte schon bei den Presseberichten, die die Aussage der "Hauptbelastungszeugin" bereits letzte Woche für heute angekündigt hatten, das Gefühl, dass das für die junge Frau vermutlich extrem stressig ist, zu wissen, sie wird so im Fokus stehen.
michisparrow schrieb:Frage an die Juristen ist ihre Aussage wenn Sie von den Vernehmungen zitiert bzw in der Verhandlung verlesen wird denn weniger Wert??Nun, das ist vielleicht falsch formuliert, aber es geht schon um die Glaubwürdigkeit. Normalerweise gilt der Grundsatz, dass die Aussage vor Gericht, ausgesetzt der Möglichkeit von Nachfragen durch Gericht und beide Seiten, sozusagen den "höchsten Wert hat." Aber sie muss natürlich wahrheitsgetreu und glaubwürdig sein.
fassbinder1925 schrieb:Bin zwar kein fertiger Volljurist, aber weniger Wert kann man nicht sagen. Das sind Vorhalte, die bei den meisten Aussagen vorkommen. Sei es aus Erinnerungslücken oder wenn eben was Anders wiedergegeben wird, bzw. auch zur Bestätigung. Wie das dann gewürdigt wird, liegt in der Hand der Kammer. Aber klar ist natürlich, umso größer und häufiger die Widersprüche und die Inkongruenz der Aussage umso weniger ist sie hilfreich und somit für die Urteilsfindung und später für die Begründung auch weniger Wert.
Aßbichler weist auf Widersprüche hin, etwa dass sie jetzt von einem Mobbingopfer rede, den Angeklagten aber vorher als durchaus aggressiv beschrieben hatte. "Sie haben das ganz anders gesagt!", sagt Aßbichler und warnt R. sehr deutlich vor einer Falschaussage.Zeugenbefragung wurde abgebrochen.
Mordfall Hanna: Richterin bricht Zeugenbefragung abQuelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/sie-haben-das-ganz-anders-gesagt-luegt-die-zeugin-im-prozess-zum-mordfall-hanna-art-935178
Irritierend sei besonders, dass R. sich an andere Details genau erinnern kann. Etwa, dass T. zwei Wochen nach dem Mord Pfefferminzschnaps nicht aus einem Stamperl, sondern aus einem großen Glas getrunken haben soll. Dass er dann die Tat zugegeben hat, will sie wiederum nicht mehr wissen. Auch dass er sie mal angefasst hatte, "sexuelle Belästigung kann man das schon nennen", weiß sie noch haarklein.
Warum sie in einer Sprachnachricht an einen Freund nach einer Vernehmung davon gesprochen hatte, "den T. fett in Schutz genommen" zu haben, weiß sie hingegen nicht mehr. Aßbichler bricht schließlich die Zeugenbefragung ab und kündigt R. an, sie nochmals vorzuladen. Da solle sie dann aber "ihre Hausaufgaben" machen.
Wiesbaden1 schrieb:Mir ging es jetzt mal darum, zu sagen dass es egal ist, wo man herkommt. Hauptsache man ist auf einem vernünftigen Weg!Völlige Zustimmung. Den verlinkten Quellen nach lernt der Angeklagte Anlagenbauer, ein technischer Beruf durchaus mit Anspruch.
Yogi schrieb:Wenn die Anhaftungen an seiner Jogging-Kleidung tatsächlich nicht dem Opfer zugeordnet werden konnten, könnte der Angeklagte mit seiner Schweigetaktik erfolgreich sein.Hier heißt es:
Nach AZ-Informationen sollen dann an einem Kleidungsstück Anhaftungen von Hanna gefunden worden sein.Also warten wir doch erst mal ab.
https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/angeklagter-prahlte-mit-taeter-wissen-verplapperte-er-sich-im-mordfall-hanna-art-933981
Yogi schrieb:Wenn die Anhaftungen an seiner Jogging-Kleidung tatsächlich nicht dem Opfer zugeordnet werden konnten,Eine diesbezügliche Meldung gab es aber bisher nicht, oder hab ich was überlesen? Falls ja wäre eine Quelle hilfreich.
Yogi schrieb:Und die bisherigen Zeugenaussagen sind nicht stichhaltig genug dafür.Nun ja, wenn der Mensch aber tatsächlich mindestens mal 3 Personen (Mutter der Freundin, Schwester der Freundin, Mithäftling) die Tat "gestanden" hat und die 4te Person (Freundin) das zunächst auch so aussagte und jetzt Amnesie in der Richtung hat, ist deren jetzige Aussage - wie soll ich sagen - bedingt glaubhaft. Das wird auch der Grund sein, warum ihr die Richterin die Konsequenzen eines Meineids nochmal so deutlich formuliert hat.
Wenn die Anhaftungen an seiner Jogging-Kleidung tatsächlich nicht dem Opfer zugeordnet werden konnten, könnte der Angeklagte mit seiner Schweigetaktik erfolgreich sein.
Vor dem Landgericht sagte heute auch ein Polizeibeamter aus. ... Man habe „Anhaftungen“ an der Jogger-Kleidung feststellen, aber wegen der schlechten Qualität der Spuren nicht zuordnen können.Das bedeutet jetzt nicht unbedingt, dass ein anderes Labor nicht doch noch Ergebnisse erzielen könnte. Aber auch wenn nicht, es soll schon mal Verurteilungen gegeben haben, noch bevor es DNA-Untersuchungen gab ;)https://radio-charivari.de/newsfeed/51639-mordprozess-um-hanna-aus-aschau-wird-heute-fortgesetzt
Wiesbaden1 schrieb:Und ich würde meine Mutter anschreien, was sie mir da angetan hätte.... (ich wäre sooo sauer auf sie)Der junge Mann ist erwachsen. Er hat den Rat seiner Mutter angenommen und trägt allein seine Entscheidungen wie jeder andere Mensch auch. Vielleicht haben beide in die absolute Wahrheit der Rechtsfindung vertraut? Wir kennen das Mutter-Sohn-Verhältnis nicht. Es kann auch viel Bevormundung mitgespielt haben. Wir wissen es nicht.