Hanna W. tot aus der Prien geborgen
23.11.2022 um 14:06chipie schrieb:Ebenso schließe ich aus: "Um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken". Das wäre zu weit hergeholt, es gibt momentan keine andere Straftat in dem Zusammenhang."Verdeckung" meint nicht, dass es dem Tater darum geht, dass eine andere Tat unentdeckt bleibt. Eine Verdeckung liegt häufig vor, wenn der Tötungshandlung andere Straftaten vorausgingen und der Täter dann sein Opfer tötet, weil er befürchtet, es könne ihn wiedererkennen.
Falls es also Hinweise darauf geben sollte, dass der Tötung z.b ein Sexualdelikt - oder zumindest der Versuch eines solchen - vorausging, ist die Vermutung eines Verdeckungsmordes sehr naheliegend.
Gut erklärt hier: https://www.strafrechtsblogger.de/der-begriff-der-verdeckungsabsicht-beim-mord-gem-211-stgb/2020/07/
"Grausam" ist eine Tötung im Sinne der Definition für Mord nur, wenn der Täter dem Opfer vorsätzlich mehr Leiden zufügt, als für die Tötungshandlung notwendig. Vergiftet ein Täter z.B. sein Opfer mit Arsen, ist dies im Sinne des Gesetzes nicht "grausam", auch wenn eine Arsenvergiftung zu einem sehr grausamen Tod führt. Die Grausamkeit liegt hier aber im gewählten Tatmittel begründet, nicht in der eigentlichen Handlung des Täters. Auch eine "Übertötung" ist nicht grausam: Sticht der Täter seinem Opfer 30x in die Brust, obwohl schon die ersten Stiche tödlich waren, fügt er de Opfer damit kein zusätzliches Leiden zu (eher im Gegenteil). Sticht der Täter allerdings 30x so zu, dass er ganz bewusst schwere Verletzung von lebenswichtigen Organen vermeidet, damit sich das Opfer langsam zum Tode quält, dann ist das schon grausam.