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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.388 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.11.2022 um 15:57
Zitat von 1cast1cast schrieb:Muss er das überhaupt ?
Eigentlich schon. Ist aber auch nur eine Ordnungswidrigkeit.

Die nachfolgende Quelle ist immer sehr zuverlässig in ihren Aussagen:
Wie die Polizei mitteilt, wurde der Tatverdächtige aus dem südlichen Landkreis Rosenheim am Freitag festgenommen. Außerdem haben Ermittler die Wohnung des laut Polizei „Heranwachsenden“ durchsucht. Der Mann soll zwischen 18 und 21 Jahre alt sein. Konkreteres zum Verdächtigen wollte die Polizei nicht bekannt gegeben. Ebenso wenig erwähnten die Ermittler, ob tatsächlich der Vorwurf des Mordes im Raum steht.

Der Verdacht gegen den Mann habe sich demnach in den vergangenen Tagen ergeben. Inwieweit sich Opfer und Verdächtiger kannten, wird nun von den Ermittlern geklärt, sagte ein Polizeisprecher auf Nachfrage. ...
Quelle: https://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/getoetete-hanna-23-im-chiemgau-polizei-hat-tatverdaechtigen-festgenommen-7568492


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.11.2022 um 16:05
Zitat von emzemz schrieb:Er verweigert bislang nicht nur die Aussage bezüglich des Tatvorwurfs, sondern hat noch nicht mal seine Personalien preisgegeben.
@emz
Wo kann man denn nachlesen, das dieser Stand noch aktuell ist und der TV bis jetzt immer noch nicht mit den Ermittlern geredet hat?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.11.2022 um 16:07
Zitat von DemomanDemoman schrieb:Jetzt waren es andere Zeugenhinweise als gestern, der Anwalt hatte auch noch keine Akteneinsicht und der Verdächtige schweigt !
Dass der Anwat noch keine Akteneinsicht bekommen hat, liegt an den noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen. Ich denke, dass dieser Punkt ein zweischneidiges Schwert ist im weiteren Verlauf des Falls.
Mit der U-Haft sind nun alle Beteiligten enorm unter Druck geraten. Hier greift § 147 Strafprozessordnung:

(2) 1Ist der Abschluss der Ermittlungen noch nicht in den Akten vermerkt, kann dem Verteidiger die Einsicht in die Akten oder einzelne Aktenteile sowie die Besichtigung von amtlich verwahrten Beweisgegenständen versagt werden, soweit dies den Untersuchungszweck gefährden kann.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StPO/147.html

Die Ermittlungen müssten absehbar zu Ende geführt werden, der Verteidiger wird innerhalb der nächsten drei Monate Haftprüfung beantragen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.11.2022 um 16:40
Zitat von Dr.EdelfroschDr.Edelfrosch schrieb:Wo kann man denn nachlesen, das dieser Stand noch aktuell ist und der TV bis jetzt immer noch nicht mit den Ermittlern geredet hat?
Das kann man nirgends nachlesen, dazu müsste jemand vorort sein, der den aktuellen Stand prüft.
Ich kann mir aber offengesagt nicht vorstellen, dass der Inhaftierte nun, zumal er einen Verteidiger hat, der ihm mit Sicherheit von einer Aussage abgeraten hat, die Ermittler gerufen hat, um mit ihnen zu reden, und das am Sonntag ;)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.11.2022 um 18:17
Das Schweigen des Tatverdächtigen ist für mich zumindest ein Indiz, dass die Ermittler auf der richtigen Spur sind. Ein in Haft genommener Unschuldiger würde da doch eher das Gespräch suchen. Immerhin hatte die Kripo wohl Argumente, die den Haftrichter dazu bewogen haben einen Haftbefehl herauszugeben, also irgendwas müssen sie in der Hand haben was gegen den Beschuldigten spricht.
Ob es dann letztendlich reicht die Tat nachzuweisen bleibt abzuwarten...


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.11.2022 um 18:32
Zitat von blaomatblaomat schrieb:Das Schweigen des Tatverdächtigen ist für mich zumindest ein Indiz, dass die Ermittler auf der richtigen Spur sind. Ein in Haft genommener Unschuldiger würde da doch eher das Gespräch suchen.
Nicht unbedingt, ein Verteidiger wird immer dazu raten, erst mal keine Aussage zu machen.


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20.11.2022 um 19:17
@emz

sorry, da hatte ich nichtmal deinen letzten Beitrag gelesen.

Die Ermittler müssen nun den genauen Tatablauf rekonstruiren was in dem Fall evtl. nicht so einfach ist.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.11.2022 um 21:35
Zitat von emzemz schrieb:Das kann man nirgends nachlesen, dazu müsste jemand vorort sein, der den aktuellen Stand prüft.
Ich kann mir aber offengesagt nicht vorstellen, dass der Inhaftierte nun, zumal er einen Verteidiger hat, der ihm mit Sicherheit von einer Aussage abgeraten hat, die Ermittler gerufen hat, um mit ihnen zu reden, und das am Sonntag ;)

Für sein Gewissen, Seelenheil und das Strafmaß wäre es besser, er würde nun ein Geständnis ablegen und tiefe Reue für das unendliche Leid zeigen, das er angerichtet hat.




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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.11.2022 um 21:38
Zitat von ConsanescoConsanesco schrieb:Für sein Gewissen, Seelenheil und das Strafmaß wäre es besser, er würde nun ein Geständnis ablegen und tiefe Reue für das unendliche Leid zeigen, das er angerichtet hat.
Vorausgesetzt, er hat die Tat begangen!


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20.11.2022 um 22:08
Zitat von ConsanescoConsanesco schrieb:Für sein Gewissen, Seelenheil und das Strafmaß wäre es besser, er würde nun ein Geständnis ablegen und tiefe Reue für das unendliche Leid zeigen, das er angerichtet hat.
Das wird aber sein Anwalt nicht so sehen.
Anwälte raten grundsätzlich dazu, erst mal nichts bei der Vernehmung zu sagen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.11.2022 um 22:10
Zitat von ConsanescoConsanesco schrieb:das er angerichtet hat.
Für dich scheint keine Unschuldsvermutung zu existieren.


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20.11.2022 um 22:19
Zitat von emzemz schrieb:Anwälte raten grundsätzlich dazu, erst mal nichts bei der Vernehmung zu sagen.
Vor allem ohne Akteneinsicht. Wer nicht weiß was in den Akten steht, kann sich auch als Unschuldiger schnell um Kopf und Kragen reden.

Ohne Akteneinsicht wird kaum ein Verteidiger zu einer Aussage raten, egal ob Täter oder nicht.


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20.11.2022 um 22:43
@K41P
Ganz genau.
Nach Akteneinsicht rät ein Anwalt meiner Erfahrung nach dazu, das was unumstößlich nachgewiesen werden kann zuzugeben. Zu allem anderen hält man besser die Klappe. Können ja sonstwelche Zufälle stattgefunden haben, aber die muss man halt erstmal beweisen können.
Aber so ohne handfeste Grundlage (die einem Staatsanwalt reicht, um eine Festnahme zuzulassen) wird ja auch keiner vorläufig festgenommen.
Also da werden Polizei und sonstige Behörden schon genug auf Lager haben.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.11.2022 um 01:00
Zitat von emzemz schrieb:Das wird aber sein Anwalt nicht so sehen.
Anwälte raten grundsätzlich dazu, erst mal nichts bei der Vernehmung zu sagen.
Es sei denn, dass der Verdächtige ein überzeugendes und sofort überprüfbares Alibi hat, was hier allerdings nicht der Fall sein dürfte. In einem solchen Fall wäre ja jede Nacht in der U-Haft eine zuviel.

Was merkwürdig erscheint, ist halt die Weigerung, sich zu den Personalien zu äußern, dazu sollte kein Anwalt raten.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.11.2022 um 01:16
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Was merkwürdig erscheint, ist halt die Weigerung, sich zu den Personalien zu äußern, dazu sollte kein Anwalt raten.
Hat er die Angaben zu den Personalien oder die Angaben zur Person verweigert?

Im Ermittlungs- bzw. Strafverfahren ist das ein Unterschied.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.11.2022 um 01:20
@gräfinzahl
Zitat von gräfinzahlgräfinzahl schrieb:Hat er die Angaben zu den Personalien oder die Angaben zur Person verweigert?
Der Verteidiger des Verdächtigen, Harald Baumgärtl, sagte der „Bild“: „Der Haftbefehl lautet auf Mord. Mein Mandant hat geschwiegen und sich zum möglichen Sachverhalt und zur Person nicht geäußert.“
Quelle: https://amp.focus.de/panorama/welt/bericht-verdaechtiger-im-fall-hanna-nach-zeugenaussage-gefasst_id_180066090.html
§ 163b
Maßnahmen zur Identitätsfeststellung

(1) 1Ist jemand einer Straftat verdächtig, so können die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes die zur Feststellung seiner Identität erforderlichen Maßnahmen treffen; § 163a Abs. 4 Satz 1 gilt entsprechend. 2Der Verdächtige darf festgehalten werden, wenn die Identität sonst nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. 3Unter den Voraussetzungen von Satz 2 sind auch die Durchsuchung der Person des Verdächtigen und der von ihm mitgeführten Sachen sowie die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen zulässig.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StPO/163b.html


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21.11.2022 um 03:47
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Es sei denn, dass der Verdächtige ein überzeugendes und sofort überprüfbares Alibi hat
Braucht er gar nicht. Er macht den Scholz und sagt er kann sich nicht mehr genau erinnern wann er den Club verlassen hat, was er auf dem Weg nach Hause noch gemacht hat, er war betrunken, etc.
Nach mehr als 6 Wochen nach dem Mord auch nicht ganz unglaubwürdig.
Oder er hält ganz die Klappe. Ihm Mord nachzuweisen wird schwierig. Das Geht bei Körperverletzung mit Todesfolge los, führt dann über Totschlag erst bis zum Mord hin.
Am Ende ist es so wie immer in Deutschland. Schön nach dem Jugendstrafrecht verurteilen und in fünf Jahren ist der Typ mit Mitte 20 wieder ein freier Mann. Man muss fast noch dankbar sein, dass sich das Ganze nicht in Berlin abgespielt hat, sondern in Bayern.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.11.2022 um 08:37
Zitat von trampolin_trampolin_ schrieb:Am Ende ist es so wie immer in Deutschland. Schön nach dem Jugendstrafrecht verurteilen und in fünf Jahren ist der Typ mit Mitte 20 wieder ein freier Mann.
Vorbehaltlich der Unschuldsvermutung, die in diesem konkreten Fall zu berücksichtigen ist:
Magst du mal darlegen, wie du zu dieser deutschlandweiten Einschätzung gelangst?


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