Die Diskussion, ob der Vater nun schon vorher regelmäßig nächtliche Spaziergänge mit dem Kind unternommen hat oder nicht, und ob das für oder gegen seine Täterschaft spricht, können wir und meiner Meinung nach sparen. Die Diskussion hat sich aufgrund dieses Zitat aus der RP-online entwickelt:
Auch hält der Anwalt den Zeitpunkt des Spaziergangs, 4 Uhr morgens, für „nicht ungewöhnlich“. Die Ermittler äußerten den Verdacht, Florian A. habe vermeiden wollen, dass ihn Spaziergänger beobachten. Er selbst hatte ausgesagt, sein Sohn sei im Allgemeinen sehr nervös gewesen und die Ausflüge an der Uferpromenade hätten ihn stets beruhigt.
Quelle:
https://rp-online.de/panorama/ausland/fall-leon-aus-tirol-sohn-ertrunken-vater-nun-in-u-haft_aid-85954035Die Ermittler sagen, dass der Vater für die Tat und den fingierten Überfall die Zeit von 4.00 Uhr gewählt hat, um zu vermeiden, dabei von Passanten beobachtet zu werden.
Der Anwalt entgegnet, dass Spaziergänge von Vater und Sohn um diese Uhrzeit und an der Uferpromenade nicht ungewöhnlich gewesen seien.
Genau genommen hat die Aussage des Anwalts aber überhaupt nichts mit der Aussage der Ermittler zu tun und ist auch nicht geeignet, diese auch nur ansatzweise zu entkräften. Die sagen ja nicht:
"Er hat an dem Tag extra um 4.00 Uhr einen Spaziergang gemacht, um das Kind umzubringen und dabei nicht gesehen zu werden." Sondern nur, dass der Vater sich für die Tat mit 4 Uhr einen günstigen Zeitpunkt ausgesucht hat, um nicht beobachtet zu werden.
Wenn Florian A. jeden morgen um 9:00 Uhr, jeden Nachmittag um 15:00 Uhr, jeden Abend um 19:00 Uhr und jede Nacht um 4:00 Uhr einen Spaziergang mit dem Sohn unternimmt, dann würde er sich sicher 4:00 Uhr als Tatzeitpunkt aussuchen, weil da am wenigsten Leute unterwegs sind.
Es wäre gleichzeitig aber eben auch nicht ungewöhnlich, dass er in der Tatnacht um 4:00 Uhr spazieren ging, weil er das ja jede Nacht macht.
Also haben beide recht, die Ermittler und der Anwalt, aber die Aussage des Anwalts ist kein Gegenargument zu dem Argument der Ermittler und entkräftet dieses in keinster Weise.
Diese Anwalt ist in meinen Augen ziemlich unprofessionell und agiert mehr als ungeschickt. Wieso lässt er die Argumente der Ermittler und der Staatsanwaltschaft nicht einfach erst mal unkommentiert und arbeitet sich in den Fall ein, um sich auf die Haftprüfung in zwei Wochen vorzubereiten? Ob sein Mandant dort Chancen hat, frei zu kommen, hängt einzig und allein von den dort vorgetragenen Argumenten und Gegenargumenten ab, und nicht davon, was die breite Öffentlichkeit meint, weil sie irgendwelche Dementi in der Lokalpresse gelesen hat.