Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken
01.03.2023 um 13:38Mevsim schrieb:Das erstere trackt nicht nur Schritte, auch Strecke und Puls. Über Bluetooth wird es dann von der dazugehörigen App erfasst und ausgewertet.In dem Zeitungsartikel ist nur von einer Schrittzähler-App die Rede. Nun war der Mann Fitnesstrainer, so dass man mal annehmen darf, dass er einen Fittnesstracker besaß. Nun wäre es natürlich dumm, diesen anzulegen, wenn man so eine Tat plant, denn wie Du schriebst, zeichnet der auch den Pulsschlag auf, der bei einem Tatgeschehen recht aussagekräftig wäre.
Ich werde aus der hier zitierten Aussage des Anwalts nicht schlau:
Zudem behaupte die Polizei, dass der Vater von Leon „sein Handy selbst im Mülleimer am Tatort geworfen hat“. Die letzte Speicherung des Schrittzählers, der am Mobiltelefon installiert gewesen sei, liege zwei Stunden vor dem Auffinden des Mobiltelefons zurück. „Fakt ist aber auch, dass es genauso kriminalpolizeiliche Ergebnisse darüber gibt, dass eine halbe Stunde später mein Mandant das Handy in Betrieb hatte und damit im Internet war. Warum zu diesem Zeitpunkt keine Speicherung dieser Schrittzähler-App erfolgt ist, muss geklärt werden. Dieses Indiz bedarf somit einer technischen Überprüfung“, erläutert Stanglechner, „es ist keineswegs so, dass man zum jetzigen Zeitpunkt annehmen kann, dass unser Mandant das Handy selbst im Mülleimer entsorgt hat.“Quelle: https://www.krone.at/2943032
Es hieß immer, das Handy sei kurz nach dem Auffinden des Vaters in einem Mülleimer entdeckt worden. Also wahrscheinlich im Lauf des Vormittags oder frühen Nachmittags.
Wenn die letze Aufzeichnung von Schritten 2 Stunden vor dem Auffinden erfolgte, würde das ja für die Aussage von Leons Vater sprechen, nämlich dass der Täter das Handy an sich genommen hat und eine Zeit damit rumgelaufen ist, es dann in einem Mülleimer geworfen hat, wo es die Polizei (oder wer auch immer) dann 2 Stunden später gefunden hat.
Aber was soll das heißen, dass das Handy eine halbe Stunde später (also nach der letzten Aufzeichnung von Schritten) vom Vater benutzt wurde, um im Internet zu surfen.
Dass er 2 Stunden vor dem Auffinden den Schrittzähler abgestellt hat, und dann erst mal im Internet gesurft hat und dann das Handy weggeworfen hat.
Soll das in der Nacht gewesen sein?
Nach der Entdeckung des Vater wird er dazu ja wohl kaum die Gelegenheit gehabt haben. Er wurde ja notärztlich versorgt und mit Sicherheit in ein Krankenhaus gebracht. Ab der Entdeckung hatte er meiner Meinung nach keine Möglichkeit mehr, mit dem Handy zu surfen und es dann unbemerkt irgendwo in einen Mülleimer zu werfen.
Die einzige Erklärung wäre also, dass er den Jungen getötet hat, dann den Schrittzähler ausgestellt hat, an der Stelle noch gewartet hat, sich dort die Zeit mit Internetsurfen zu verkürzen, dann das Handy zum Mülleimer gebracht hätte und dann an den Tatort zurückgekehrt ist, um sich dort irgendwie mit der Flasche zu verletzen und an den Weg zu legen, um eine Ohnmacht vorzutäuschen.
Der Anwalt wertet diesen Widerspruch als entlastendes Indiz. Wenn es den Widerspruch aber gibt, würde ich ihn als deutlich den Vater belastend werten, denn dann kann seine Geschichte von dem geraubten und weggeworfenen Handy einfach nicht stimmen...