behind_eyes schrieb:Ich verstehe noch nicht wie die Thematik um den Schrittzähler Indizbegünstigend ist.. Kann. or das mal einer erklären bitte.
Also die Story des Vaters:
Er geht einen bestimmten Weg entlang, wird an einer bestimmten Stelle niedergeschlagen und ist davon bewusstlos. Der Täter raubt dem bewusstlos am Boden liegenden Vater den Geldbeutel und das Handy, beide werden später in der Nähe des Tatorts in einem Mülleimer gefunden.
Danach müsste die Schrittzähler-App folgende Bewegungen aufgezeichnet haben:
Länger Zeit normales Gehen, vielleicht mit kleinen Pausen, weil der Vater halt geschlendert ist und zwischendurch immer mal versucht hat Leon, der nicht schlafen wollte, zu beruhigen, abzulenken, ihm was zu Essen (Keks) in die Hand gedrückt hat. Also ein ziemlich gleichmäßiges Schrittbild über längere Zeit.
Dann ein etwas ausgeprägtere Pause zum Zeitpunkt des Überfalls, der Vater liegt am Boden, bewegt sich nicht mehr. Dann unmittelbar daran wieder Schritte, wahrscheinlich schnellere, weil der Täter flüchtet. Nach kurzer Zeit dann Stillstand, weil der Täter das Handy in einen nahe gelegenen Mülleimer geworfen hat.
Wenn die Geschichte aber nicht stimmt und es der Vater selbst war, der das Handy entsorgt hat, ergeben sich zwei Möglichkeiten:
1. Er wirft das Handy schon auf dem Hinweg im Vorbeigehen in einen Mülleimer in der Nähe. Dann fehlen die Schritte bzw. die Distanz vom Mülleimer zum Tatort und wieder zurück. Denn eigentlich hätten erst die Schritte des Vaters auf dem Weg zum Tatort, dann die Schritte des Täters vom Tatort zum Mülleimer aufgezeichnet werden müssen.
2. Der Vater tut, was immer er getan haben mag, mit Leon am Tatort und kümmert sich erst danach kümmert er sich um die Entsorgung des Handys.
Dann müsste z.B. der Schrittzähler über einen etwas längeren Zeitraum Bewegung mit sehr wenigen Schritten und einigen Pausen am Tatort aufgezeichnet haben. Das Ufer war steil, dunkel, rutschig, der Vater musste das Kind dort hin transportieren oder führen, in den Fluss werfen, warten, dass es sicher tot ist un nicht wieder rauskrabbelt, dann vom Ufer wieder zurück zum Weg.
Dann muss er sich vom Tatort zum Mülleimer bewegt haben, wo er das Handy entsorgt hat und wieder zurück zum Tatort gegangen sein (was das Handy nicht mehr aufgezeichnet hat, weil es ja im Mülleimer lag).
Normalerweise zeichnen diese Schrittzähler-Apps genau ab, wie viele Schritte wann in welche Geschwindigkeit gemacht wurden. Man kann also genau erkennen, wann der Vater zu hause losgegangen ist. Gleichzeitig wird die zurückgelegte Strecke errechnet und zwar entweder per GPS oder aus der Zahl der gemachten Schritte. Dazu kalibriert man die App meist am Anfang, in dem man die Schrittlänge eingibt oder von der App ermitteln lässt.
Wenn man den Schrittzähler nicht kalibriert, geht der eben von einem Durchschnittswert an Schrittlänge aus. Dieser ist ja aber hinterlegt. Man kann also, wenn man die tatsächliche Schrittlänge des Vaters bestimmt auch dann auf die tatsächlich zurückgelegten Entfernungen zurückrechnen.
Da mag es Ungenauigkeiten bei der Berechnung geben, aber wichtiger als die jeweiligen ist die Info, wann welche Bewegungsintensität durchgeführt wurde, ob es längere oder kürzere Pausen gab und wo sich die Schrittgeschwindigkeit auffällig geändert hat.
Selbst wenn also keine GPS aktiviert war, kann man aus den Angaben des Vaters und aus dem Zeitstempel der Aufnahmen von Überwachungskameras auf dem Weg (von denen es ja offenbar mind. 1 gegeben haben muss) einen Bewegungsablauf mit ziemlich genauen Zeitstempeln erstellen und dann schauen, ob dieser Ablauf mit den Aufzeichnungen der App in Übereinklang gebracht werden kann, oder ob sich Widersprüche ergeben.