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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

1.410 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Frau, Leiche ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

03.09.2024 um 17:54
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:Naja, ganz so einfach ist es glaub ich nicht. Ob ihr jetzt die Tatdurchführung angelastet werden kann, ist vielleicht fraglich. Aber dass ihre Rolle rein passiv war, beruht ja nur auf ihrer eigenen Aussage. Zusätzlich kommen ja auch noch die Jacke ihres Ex-Manns und die blutigen Handtücher aus dessen Friseursalon hinzu. Wenn S. als "Sündenbock" ausgewählt worden wäre, weil sie bereits Leute für einen Mordauftrag akquirieren wollte, hätte es ja diese zusätzlichen Utensilien nicht gebraucht, die ihren Ex-Mann (vermeintlich!) mit der Tat in Verbindung bringen sollten.
Aber was die Handtücher angeht, weiß man ja nicht mehr, als dass das Opfer damit zugedeckt worden ist, oder? Laut Einlassung (bin mir gerade nicht sicher, aber ich glaube das müsste am Verhandlungstag gewesen sein, den ich als Nächstes Schreiben werde) der Angeklagten, hat sie die ja generell im Auto gehabt. Nicht dass das stimmen muss, aber so wirklich kann ich mir nicht vorstellen, dass die ihrem EX-Mann den Mord unterschieben wollte.

Aber unabhängig davon, würde ich es natürlich als Entlastung für sie sehen, wenn die Anwerbeversuche nicht von ihr gekommen sind. Aber wie wahrscheinlich das ist? Ich bin ja gespannt.



Warum sollten die ihr einen Mord in die Schuhe schieben wollen? Die Verteidigung hat ja Furkan im Fadenkreuz, aber für so ein Komplott ist für mich nicht der Passende mit angeklagt. Ich wüsste keinen vernünftigen Grund, warum Sheqir für jemand mit dem er nicht viel zu tun hat, auch wenn es ein Cousin seines besten Freundes ist, jemanden umbringen sollte. Außer man bedient sich der Annahme der Staatsanwalt, er hätte aus Mordlust gehandelt. Dann stellt sich aber immer noch die Frage, warum erzählt jemand andauernd Geschichten, der als Opfer wo reingeraten ist, anstatt einfach normal zu kooperieren. Denn die Prostitutionsgeschichte halte ich für absoluten Unsinn. Das offenbaren die Chats. Es kommen auch noch einige mit Marcello, aber die bisherigen zeigen es ja auch schon auf. Jemand der Prostitution gezwungen werden soll, schreibt nicht auf Augenhöhe mit seinen Peinigern. Auch die Story Sheqir hätte sie unter Drohungen als Fahrerin missbraucht. Ein Chat wurde er verlesen,da hat er ganz kleinlaut angefragt, ob Schahraban ihn fahren kann. Das war beim Ersten Mal aber trotzdem.

Was aber wirklich spannend wird, wenn sie beide verurteilen, auf welche Motive sich die Kammer festgelegt. Ich könnte es nicht. Bei beiden.

Die Doppelgängertheorie macht für mich schon Sinn gerade nach den Voraussetzungen bei der Anwerbung. Aber weder glaube ich, dass sie wegen ihrer Familie abtauchen wollte, noch dass sie Rawan lebenslänglich ins Gefängnis bringen wollte. Und auch wenn ich es eine interessante Theorie finde auch nicht, dass sie lediglich bestätigt haben wollte, dass sie jemand zum morden bringen kann. Auch nicht wegen Furkan. Aber es muss schon mit ihrer damaligen Lebenssituationen zu tun haben.

Und bei Sheqir bin ich noch ratloser. Geld wäre grundsätzlich naheliegend, sind aber bisher nur Gerüchte von Dritten und steht seinem Glauben entgegen. So meinte ja die eine Freundin, dass er einen Unfall fürchtet, wenn man sich von kriminellen Geld was kauft.

Aus Liebe glaube ich auch nicht. Zumindest in den wenigen Chats die es zwischen beiden gibt, wurde weniger von beiden Seiten manipuliert oder geflirtet, als bei Anderen.

Insofern kann ich sogar nachvollziehen, dass die Staatsanwaltschaft auf das mordlüstige kommt. Anscheinend sind die anderen Sachen auch nicht mehr so passend für sie. Aber gleichzeitig wirkt es dadurch fast ein bisschen verzweifelt. Es gibt auch da einfach zu wenig Hinweise drauf. Das Mordmerkmal kommt sehr sehr selten zum Greifen.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

03.09.2024 um 19:11
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Die Verteidigung hat ja Furkan im Fadenkreuz, aber für so ein Komplott ist für mich nicht der Passende mit angeklagt. Ich wüsste keinen vernünftigen Grund, warum Sheqir für jemand mit dem er nicht viel zu tun hat, auch wenn es ein Cousin seines besten Freundes ist, jemanden umbringen
Ich kann noch nicht mal nachvollziehen, was überhaupt der Grund für Furkan sein sollte, das Opfer zu töten.
Natürlich wäre es grundsätzlich möglich, dass sie ihm eine klare Abfuhr erteilt hat und er darauf mit einem Tötungswunsch reagiert.
Aber doch nicht eingebunden in so eine krude Story.
Und womit hätte er Shekir dazu bringen sollen? Geld hatte er ja nicht.
Und wie würde Shahraban in diese Geschichte reinpassen.
Für mich ist das wirklich eine wilde Story die sich die Verteidiger ausgedacht haben. Vermutlich glauben sie sie noch nicht einmal selbst sondern versuchen nur Nebelkerzen zu werfen
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Denn die Prostitutionsgeschichte halte ich für absoluten Unsinn.
Das ist mir entweder entgangen oder ich habe das schon vergessen. Hat Shahraban behauptet, man habe versucht sie zur Prostitution zu zwingen? Oder hat jemand anders das ausgesagt?
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Aber weder glaube ich, dass sie wegen ihrer Familie abtauchen wollte, noch dass sie Rawan lebenslänglich ins Gefängnis bringen wollte.
Ich kann mir leider das leider sehr wohl vorstellen. Beides
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Und bei Sheqir bin ich noch ratloser.
Ja aber Shekir bin ich auch ratlos.
Das Motiv Mordlust für sich genommen überzeugt mich einfach noch nicht.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

03.09.2024 um 19:37
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Das ist mir entweder entgangen oder ich habe das schon vergessen. Hat Shahraban behauptet, man habe versucht sie zur Prostitution zu zwingen? Oder hat jemand anders das ausgesagt?
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 23.04.2024:Von Sheqir sei sie oft unter Druck gesetzt worden. Er hätte ihr Angst gemacht und erzählt, dass er schon mehrere Leute umgebracht hat, darunter seinen Vater. Er hat sie ständig zu verschiedenen Fahrten gezwungen und hätte am Ende dieser Fahrten sich immer mit einem „Und jetzt verpiss dich!“ verabschiedet. Sie gab an, dass Sheqir zu ihr sagte, dass er sie jetzt Anschaffen schicken wird und dem wäre sie auch bereit gewesen sich zu fügen.
Das wurde bei den Gesprächen mit Prof. Schlitz auch nochmal betont.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ich kann mir leider das leider sehr wohl vorstellen. Beides
Was überzeugt dich?

Am Anfang konnte ich es mir auch vorstellen. Die Frage ist warum hätte sie vor ihrer Familie flüchten sollen. Denn das Verhältnis zur Familie scheint ja wirklich nicht so schlecht gewesen zu sein. Sie hatte ja wirklich Freiheiten. Der Vater hat wohl auf die Ehe bestanden, aber das war ja im Ihren Sinne. Sie wurde eigentlich immer von ihren Angehörigen verteidigt.

Und was Rawan angeht, bezweifle ich es deswegen, weil für sie die Sache ja wohl wirklich nicht gegessen war. Sie hatte sicher eine enorme Wut auf ihn, aber sie wollte ja immer zu ihm zurück. Wenn sie den Schwager ins Gefängnis bringen will, würde es für mich Sinn machen. Oder wenn sich die Wut doch auf ihn verlagert hätte und sie nur noch auf Rache gesinnt war, würde es für mich Sinn machen, wenn sie auch auf ihn einen Killer ansetzten wollte. Aber was hat sie davon wenn er Lebenslang in den Knast geht?


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

03.09.2024 um 19:51
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Die Frage ist warum hätte sie vor ihrer Familie flüchten sollen
Möglicherweise, weil die Familie ihr extremen Druck gemacht hat und vielleicht stand zu befürchten, dass die Familie auf die Trennung nicht nur mit verbaler Gewalt reagiert.
Es gab einige Aussagen, z.B zu einem Cousin, der auch Rawan bedroht hatte, als die beiden ganz frisch zusammen waren. Ich kann mich nicht mehr an jedes einzelne Detail erinnern, aber bei mir ist der Eindruck entstanden dass es sich durchaus um eine Familie handelt in der Gewalt als Lösungsmöglichkeiten nicht abgelehnt wird.
Und vielen Zeugenaussagen aus dem Dunstkreis dieser Familie traue ich nicht.
Zudem war es doch Sharaban selbst, die gegenüber verschiedenen Personen geäußert hat, sie müssen abtauchen, sonst würde sie sterben. Oder so ähnlich, den genauen Wortlaut müsste ich dann auch noch mal nachschauen.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Denn das Verhältnis zur Familie scheint ja wirklich nicht so schlecht gewesen zu sein.
Solange sie das macht was ihr im Rahmen der familiären Regeln gestattet ist.

Ich glaube wir wissen nicht einmal im Ansatz, wie die Binnenverhältnisse in dieser Familie tatsächlich sind.
Die Eltern selber haben die Aussage verweigert, das ist ihr gutes Recht und insgesamt hat niemand aus der Familie irgendwie dazu beigetragen dieses Verbrechen aufzuklären. Mein Eindruck ist vielmehr dass die Familie sich abschottet und mauert und vermeidet das irgendjemand hinter die Kulissen guckt
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Sie hatte sicher eine enorme Wut auf ihn, aber sie wollte ja immer zu ihm zurück.
Aber er hat sehr deutlich gemacht, dass er nicht zu ihr zurückgeht.
Wenn ihre enorme Wut dann keinen anderen Kanal gefunden hat, als das Bedürfnis ihn zu vernichten, macht das aus meiner Sicht durchaus Sinn. Ein total gestörten Sinn natürlich, vergleichbar mit Männern die ihre Frauen töten weil diese sie verlassen und sie sie dann nicht mehr besitzen können.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

03.09.2024 um 20:25
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Möglicherweise, weil die Familie ihr extremen Druck gemacht hat und vielleicht stand zu befürchten, dass die Familie auf die Trennung nicht nur mit verbaler Gewalt reagiert.
Es gab einige Aussagen, z.B zu einem Cousin, der auch Rawan bedroht hatte, als die beiden ganz frisch zusammen waren. Ich kann mich nicht mehr an jedes einzelne Detail erinnern, aber bei mir ist der Eindruck entstanden dass es sich durchaus um eine Familie handelt in der Gewalt als Lösungsmöglichkeiten nicht abgelehnt wird.
Und vielen Zeugenaussagen
Eben deswegen. Es scheint immer in Richtung der Schwiegerfamilie zu gehen oder dort die Schuld gesucht worden zu sein.

Die ganz klassischen Ehrenmorde, die es unter Jesiden ja so nicht zu geben scheint, beruhen ja meist drauf, dass sich die Frauen weigern jemanden zu heiraten oder der Lebensstil ein Dorn im Auge ist.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Solange sie das macht was ihr im Rahmen der familiären Regeln gestattet ist.
Gut, aber da wissen wir ja nicht, ob sie dagegen verstoßen hat. Auch als sie schon in Ingolstadt ungebunden gelebt hat, wurde die Familie ja immer von ihr besucht. Und sie ist dann wieder weggefahren.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Und vielen Zeugenaussagen aus dem Dunstkreis dieser Familie traue ich nicht.
Es war ja der Schwiegervater, der vor Gericht bemängelt hat, dass die Familie ihren Töchtern alles durchgehen lässt und sie zu viele Freiheiten genießt.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Zudem war es doch Sharaban selbst, die gegenüber verschiedenen Personen geäußert hat, sie müssen abtauchen, sonst würde sie sterben
Die Frage ist wie glaubhaft das ist. An anderen Stellen hat sie wieder gesagt, sie sieht ihre Familie in Gefahr oder wird von der Mafia.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Es gab einige Aussagen, z.B zu einem Cousin, der auch Rawan bedroht hatte, als die beiden ganz frisch zusammen waren
Das stimmt. Wobei Rawan eigentlich nur davon berichtet hat, dass er angegriffen wurde. Und dass wohl beide mit den Fotos erpresst wurden.

Dieser soll sie ja nach ihren Aussagen dazu gezwungen haben, den Schwager zu attackiere, ohne dass er einen Grund dafür genannt hat. War der eigentlich je im Prozess? Für mich ist das irgendwie wie ein Phantom.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

03.09.2024 um 20:37
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Die ganz klassischen Ehrenmorde, die es unter Jesiden ja so nicht zu geben scheint,
Doch natürlich gibt es unter Jesiden Ehrenmorde.
Ob das in diesem Fall eine Rolle gespielt hat ist noch mal eine andere Frage. Aber geben tut es das definitiv.
Das hier ist wohl das bekannteste Beispiel
Arzu Özmen (* 21. April 1993 in Detmold; † 1. November 2011 unbekannt) war eine deutsch-kurdische Jesidin[1] und Opfer einer innerfamiliären Gewalttat, eines sogenannten Ehrenmordes.
Quelle: Wikipedia: Arzu Özmen
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:beruhen ja meist drauf, dass sich die Frauen weigern jemanden zu heiraten oder der Lebensstil ein Dorn im Auge ist.
In bestimmten strengeren Gesellschaften, dürfen sich die Frauen auch nicht trennen. Ob das hier im Detail so war und was tatsächlich der Hintergrund dieser Familie war, ist aus meiner Sicht ziemlich undurchsichtig.
Es muss ja gar keinen Ehrenmord im Raum gestanden haben sondern vielleicht gab es da Ängste wegen anderer Konsequenzen. Z.B weitgehende Einschränkung ihrer Eigenständigkeit nur noch rausgehen in Begleitung männlicher Verwandter und so weiter. Wir wissen das einfach nicht. Aber ich halte es eben für möglich und daher halte ich es auch für möglich dass der familiäre Hintergrund eine Rolle gespielt hat
Und das ist durchaus darum ging "abzutauchen", sich dem familiären Druck zu entziehen.

Und möglicherweise hat sich das Ausmaß des Drucks ja auch nur in Sharabands Kopf abgespielt. Vielleicht hat sie sich in irgendwelche Ängste reingesteigert, die in weiten Teilen losgelöst von der Realität waren. Damit meine ich aber keine Persönlichkeitsstörung oder irgendetwas in der Richtung, sondern ein hineinsteigern in Ängste, was man in einem gewissen Ausmaß auch bei gesunden Menschen unter bestimmten Umständen beobachten kann.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Und sie ist dann wieder weggefahren.
Ja sie ist wieder weggefahren, aber sie hat unter anderem auch behauptet, ihr Vater habe ihr einen Peilsender untergeschoben. Vielleicht hat sie sich das ausgedacht. Vielleicht ist das aber auch ein Zeichen dafür dass sie sich
wirklich extrem kontrolliert gefühlt hat.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Die Frage ist wie glaubhaft das ist. An anderen Stellen hat sie wieder gesagt, sie sieht ihre Familie in Gefahr oder wird von der Mafia.
Ja das ist natürlich ein Punkt an dem ich dir zustimme.
Man weiß einfach nicht genau was wirklich stimmt.
Sie hat auf jeden Fall, nach allem was wir bislang gehört haben einen Hang dazu Situationen dramatisch zu inszenieren.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

03.09.2024 um 21:15
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Die Frage ist wie glaubhaft das ist. An anderen Stellen hat sie wieder gesagt, sie sieht ihre Familie in Gefahr oder wird von der Mafia
Kann mir vielleicht jemand erklären, warum teilweise Wörter verschwinden, die man geschrieben hat und zwar mehrere pro Beitrag teilweise. Das passiert mir irgendwie immer nur hier.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Doch natürlich gibt es unter Jesiden Ehrenmorde.
Ob das in diesem Fall eine Rolle gespielt hat ist noch mal eine andere Frage. Aber geben tut es das definitiv.
Das hier ist wohl das bekannteste Beispiel
Das war mir tatsächlich neu. Die Jesiden die ausgesagt haben, einer wurde sogar als Sachverständiger belehrt, haben gesagt, dass ihnen sowas nicht bekannt ist. Aber gut, hört sich vllt nicht so toll an.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:In bestimmten strengeren Gesellschaften, dürfen sich die Frauen auch nicht trennen. Ob das hier im Detail so war und was tatsächlich der Hintergrund dieser Familie war, ist aus meiner Sicht ziemlich undurchsichtig.
Es muss ja gar keinen Ehrenmord im Raum gestanden haben sondern vielleicht gab es da Ängste wegen anderer Konsequenzen. Z.B weitgehende Einschränkung ihrer Eigenständigkeit nur noch rausgehen in Begleitung männlicher Verwandter und so weiter. Wir wissen das einfach nicht. Aber ich halte es eben für möglich und daher halte ich es auch für möglich dass der familiäre Hintergrund eine Rolle gespielt hat
Ich will es ja auch nicht hundertprozentig ausschließen. Ich bin natürlich nicht naiv. In Anbetracht dessen, dass es als Motiv gesehen wird, beeindruckt mich es jetzt weniger, dass sie und die Verwandten, es als Bilderbuchverhältnis darstellen. Aber in der Gesamtheit, hat sich im Prozess für mich nicht herauskristallisiert, dass sie eine besonders unterdrückte Tochter ist und die Eltern im Vergleich zu den Anderen Familien besonders konservativ sind. Eher , dass sie Ihre Tochter als Opfer sehen und eher die Schwiegerfamilie zum Sündenbock machen wollen. Wobei die vllt auch nicht so kantenlos sind, wie sie gesehen werden wollen. Aber das ist wieder ein anderes Thema.

Was wirklich in deine eigenen vier Wänden passiert und was sie gedacht haben, kann ich natürlich nicht. Das Problem ist, dass kann das Gericht auch nicht. Wäre ich Richter oder Schöffe könnte ich mich schwer auf das Motiv sicher festlegen. Mal schauen ob sie es können.

Ich hätte gehofft, dass sich vllt zum Schluss ein eindeutigeres Bild ergibt. Weil ja im Laufe manches immer wackliger und unklarer wurde und dann doch wieder was aufgetaucht ist, wo man tendieren konnte. Siehe Doppelgängertheorie, an die habe ich überhaupt nicht mehr geglaubt, dann wurden die Anwerbeversuche genauer erörtert. Aber jetzt kommt halt nichts mehr.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

03.09.2024 um 21:19
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Kann mir vielleicht jemand erklären, warum teilweise Wörter verschwinden, die man geschrieben hat und zwar mehrere pro Beitrag teilweise. Das passiert mir irgendwie immer nur hier.
Was meinst du damit genau? Welchem Beitrag von Dir fehlen jetzt Wörter?


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

03.09.2024 um 21:36
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Die Jesiden die ausgesagt haben, einer wurde sogar als Sachverständiger belehrt, haben gesagt, dass ihnen sowas nicht bekannt ist
Das ist eine der Gründe, warum ich allen Aussagen aus dieser "Bubble", nicht so recht traue. Weil das einfach faktisch falsch ist.


Mit "Bubble" meine ich nicht die jesidische Community, sondern die verschiedenen Personen aus dem Dunstkreis der Familie. Dazu gehören auch diese Freundinnen von Shahraban, die wohl aus einer befreundeten Familie stammen und eben diese "Sachverständigen".
Das mag ja sein, dass "Ehrenmorde" sich nicht unbedingt mit der Lehrmeinung vertragen, aber sie kommen eben vor und der Fall "Arzu" ist kein Einzelfall.

Ich möchte damit natürlich auf keinen Fall unterstellen, dass die Personen vor Gericht gelogen haben, sondern eher dass sie aus ihrer Perspektive vielleicht einen eingeschränkten Blick auf die Situation hatten und vielleicht auch das eine oder andere nicht gesagt haben was man noch hätte sagen können.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

03.09.2024 um 21:37
Zitat von LanzaLanza schrieb:Was meinst du damit genau? Welchem Beitrag von Dir fehlen jetzt Wörter?
Was ich darüber zitiert habe. Da ist das „verfolgt“ weg, obwohl ich es geschrieben habe. Und das habe ich manchmal. Aber gut, dann muss ich es mir einfach nochmal durchlesen und wieder ergänzen.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

04.09.2024 um 05:19
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Aber was die Handtücher angeht, weiß man ja nicht mehr, als dass das Opfer damit zugedeckt worden ist, oder? Laut Einlassung (bin mir gerade nicht sicher, aber ich glaube das müsste am Verhandlungstag gewesen sein, den ich als Nächstes Schreiben werde) der Angeklagten, hat sie die ja generell im Auto gehabt.
In dem Auto war natürlich viel los, deshalb kann es natürlich sein, dass zwischen all dem Gerümpel auch die Handtücher lagen - und das schon weit länger, als die Tat ursprünglich geplant war. Trotzdem finde ich es überzufällig, dass die einzigen Dinge, die direkt am Opfer gefunden wurden die Handtücher aus Rawans Salon (die Handtücher wiesen auch Schnitte auf, evtl. wurde die Leiche bereits bei Tatdurchführung abgedeckt, um Blutspritzer am Täter / an den Tätern zu vermeiden) sowie Rawans Jacke waren, welche ebenfalls mit Blut des Opfers bedeckt war.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

04.09.2024 um 13:39
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:In dem Auto war natürlich viel los, deshalb kann es natürlich sein, dass zwischen all dem Gerümpel auch die Handtücher lagen - und das schon weit länger, als die Tat ursprünglich geplant war. Trotzdem finde ich es überzufällig, dass die einzigen Dinge, die direkt am Opfer gefunden wurden die Handtücher aus Rawans Salon (die Handtücher wiesen auch Schnitte auf, evtl. wurde die Leiche bereits bei Tatdurchführung abgedeckt, um Blutspritzer am Täter / an den Tätern zu vermeiden) sowie Rawans Jacke waren, welche ebenfalls mit Blut des Opfers bedeckt war.
In der Kombination ist das schon auffällig. Ich habe mir aber gedacht, gerade wenn die Handtücher schon während der Tathandlung übergelegt wurden, dass das vllt nicht gemeinschaftlich geplant wurde, sondern eine Entscheidung des Ausführenden Täters war und dann nimmst du das was da ist. Und es war ja ihr Auto und es war ja praktisch auch irgendwo ihr Salon, deswegen halte ich das für möglich, dass man die noch lange im Auto hat.


https://www.tvingolstadt.de/mediathek/video/doppelgaengerinnen-mord-prozess-kommt-ein-dritter-taeter-in-frage/

Das Gutachten hat ja wohl die meisten Behauptungen im Beweisantrag bestätigt.

Aber ob das viel nützen wird? Finde auch die Aussage von Makepeace schon ein bisschen lustig, dass es so fernliegend ist, dass in der JVA gechattet wird. Also ist klar, dass er das sagt, aber da hätte ich persönlich Hemmungen vor einer Kamera. Jemand verteidigen der ein schlimmes Verbrechen begangen hat, fände ich nicht problematisch. Noch nicht mal wenn einem das Verbrechen gestanden wird und man für einen Freispruch kämpft, weil die Beweislage nicht ausreicht. Sicher schon schwieriger, aber es liegt halt bei den Behörden und dann eben Zweifel durch einen möglichen Dritten hervorbringt. Aber das würde mir ein bisschen schwer fallen. Egal ob man es dem Publikum oder sich selbst einreden will.

Ich find die Aussage am Ende nicht ganz deutlich. Darf man es so verstehen, dass dem Beweisantrag über den Biomechaniker sicher nachgegangen wird oder dass die Entscheidung noch aussteht?


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

04.09.2024 um 15:10
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Das Gutachten hat ja wohl die meisten Behauptungen im Beweisantrag bestätigt
Naja, das sagen die Anwälte.
Trommeln gehört zum Geschäft.
Ich finde es eher lebensfremd, davon auszugehen, dass es grundsätzlich ausgeschlossen sein soll, in einer JVA Zugriff auf ein Handy zu haben.
So wie du es aich schreibst.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:schon ein bisschen lustig, dass es so fernliegend ist, dass in der JVA gechattet wird. Also ist klar, dass er das sagt,
Ich würde das ein bisschen krass, dass Sharabans Anwälte eine Hausdurchsuchung bei Furkan beantragt haben und fortlaufend versuchen in als Verdächtigen in das Verfahren hinein zu ziehen. Bei ihm ist mir absolut nicht klar was eigentlich gegen ihn spricht.
Und was sein Motiv sein sollte sich an so einer niederträchtigen gemeinschaftlichen Tat zu beteiligen.

Der Move, den psychiatrischen Gutachter von Shahraban noch einmal zu laden und auf eine vollständige oder verminderte Schuldunfähigkeit zu setzen, erschließt sich mir auch nicht so ganz. Bislang war die Strategie doch, sie als unschuldig und nicht Tat beteiligt da stehen zu lassen. Warum soll dann ihre Schuldfähigkeit erneut überprüft werden?
Weil sie nach der Zeit nicht zur Polizei gegangen ist?
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Darf man es so verstehen, dass dem Beweisantrag über den Biomechaniker sicher nachgegangen wird oder dass die Entscheidung noch aussteht?
Ich verstehe das so, dass der Gutachter/Biomechaniker am 11.09. vortragen wird.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

04.09.2024 um 15:37
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Naja, das sagen die Anwälte.
Trommeln gehört zum Geschäft.
Das war jetzt eher eine Schlussfolgerung von mir. Grundsätzlich wurde doch bestätigt, was im Beweisantrag vorgetragen wurde.

Damit war nicht die Schlussfolgerung der Verteidigung gemeint, dass es zwingend entlastend ist. Dann würde ich mir die Frage ob es viel hilft nicht stellen.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Der Move, den psychiatrischen Gutachter von Shahraban noch einmal zu laden und auf eine vollständige oder verminderte Schuldunfähigkeit zu setzen, erschließt sich mir auch nicht so ganz. Bislang war die Strategie doch, sie als unschuldig und nicht Tat beteiligt da stehen zu lassen. Warum soll dann ihre Schuldfähigkeit erneut überprüft werden?
Weil sie nach der Zeit nicht zur Polizei gegangen ist
Das habe ich mich auch gefragt. Höchstens dass man halt alles zu Gunsten probiert.

Ansonsten wüsste ich auch nicht, warum das für die Strategie wichtig ist. Denn auch wenn kein Bewusstseinsstörung vorliegt, macht man sich ja nicht in einem solchen Szenario strafbar, wenn man nicht dazwischen geht. Abgesehen davon, dass die Strafe für Unterlassene Hilfeleistung ohnehin unerheblich ist. Vielleicht eher interessant wegen Entschädigung und Prozesskosten. Aber die U-Haft geht da ja schon drüber hinaus.Und ein Tötungsdelikt durch Unterlassen wäre es noch weniger.

Und das danach nicht zur Polizei gehen. Wenn das so gedacht wäre, denke ich nicht, dass das bestätigt wird. Denn der Schock lässt ja auch mal nach.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

05.09.2024 um 00:02
Bericht 2.05.2024

Die Erste Zeugin war eine Textilgutachterin vom LKA.

Sie wurde von der Kripo beauftragt Kleidungsstücke, Messer, Fingernägel und Handtücher der Beschuldigten und der Geschädigten zu untersuchen.

Bei dem Kleid von Khadidja waren sämtliche Schnitte im Bereich des Oberkörpers anzusiedeln und sie sind vertikal und horizontal. Der BH wurde V-Förmig durchtrennt.

Die beiden Handtücher der Marke „L‘Oreal“ und „Goldwell“ hatten mehrere Defekte und waren flächig eingeblutet, was für einen Tatzusammenhang spricht.

Anhand von Faserspuren am Kleid und verschieden Kleidungsstücken von Schahraban konnte ermittelt werden, dass nicht viel direkter Kontakt zwischen dem Opfer und ihr vorhanden war.

Auch ein Dolchartiges Messer wurde der Sachverständigen übergeben, da es zweischneidig ist scheidet es als Tatwaffe aus. Genauso wie ein kleines Messer, das gekerbt ist.

Die Gutachterin sagt auf Nachfrage des Vorsitzenden, dass es für die Defekte schon eine ganz schöne Kraft braucht, ob aber ein oder zwei Messer verwendet wurden, kann sie nicht beurteilen.

Nun werden über einen langen Zeitraum Asservate gesichtet. Die Handtücher und verschiedene Unterlagen aus Schahrabans Koffer.

Schahraban äußert sich zu den Handtüchern. Sie sind aus „Rauans Salon“ und waren bis zur Tat im Auto. Wenn sie bei ihren Eltern zu Besuch war, hat die Mutter diese gewaschen.

Auch zu einem arabischen Ausweis, der Fragen aufwarf, erklärt sie sich. Dieser gehört ihrer Schwester Scheryban. Genaueres kann sie aber nicht sagen, da sie nicht arabisch spricht und wendet sich ihrem Vater zu. Richter Kliegl sagt, dass er diesen nicht fragen wird, weil er generell die Auskunft verweigert.

Staatsanwältin Dirnberger meint, dass die Ausführungen zeigen, wie brutal das Opfer hingerichtet wurde und es absolut „denkunlogisch“ ist, dass die Handtücher erst nach der Tat drüber gelegt wurden und durchgestochen wurde.

Dr. Makepeace schließt sich an. Seine Mandantin hat das Drüberlegen der Handtücher geschildert, das spricht für ihre Glaubwürdigkeit und kann sie nicht aus den Akten haben.

Wittmann entgegnet, es ist lediglich nur eine weitere Einlassung der Angeklagten, dass sie die Handtücher zum Waschen gebracht hat. „Vielleicht wusste sie ja was sie damit vorhat.“


Der Nächste war ein Biologe vom LKA, der die Haare der Beteiligten analysiert hat.

Bei der lupenoptischen Untersuchung wurde festgestellt, dass das Haar von von Khadidja gewellt bis gekräuselt war und eine Länge von 20-40 cm aufgewiesen hat. Es war dunkel bis schwarz, jedoch war aufgrund von kosmetischen Behandlungen, die ursprüngliche Haarfarbe nicht mehr feststellbar.

Das Haar von Sheqir ist gewoben und 38 mm lang gewesen.

Schahrabans waren gewellt und 10-50 cm lang. Sie sind eher oval und Dunkelblond bis Braun und besitzen Merkmale von Bleichung.

Sechs Haare wurden auf einem der Handtücher gefunden, diese ähneln der von Khadidja. 17 davon auf dem anderen, jedoch ähnelt keines dem der Beschuldigten. Ein paar weitere Haare konnten niemandem zugeordnet werden. Sie stammen wahrscheinlich von verschiedenen Personen.

Gleich darauf folgte ein Chemiker für die Nägel.

Er konnte feststellen, dass unter dem linken Zeigefinger von Khadidja pflanzliches Material zu finden war.

Verteidiger Wittmann fragt, ob man Mineralstoffe unter den Nägeln erwarten würde, wenn jemand auf einen nicht asphaltierten Boden fällt. Er sagt, wenn sich jemand in der Erde festkrallen würde, würde er Partikel erwarten. -„Und wenn nicht? Möglicherweise auf den Nägel ?“ Da möchte sich der Sachverständige nicht festlegen.

Als Zeuge kommt nun ein Ermittler. Er war bei der Wohnungsdurchsuchung im Hause Sheqir anwesend. Er hat im Zimmer der Mutter Sneaker sichergestellt, die stark nach Waschmittel rochen und in Sheqirs Zimmer Tempos mit Blutanhaftung. Weiter unter der Matratze der Mutter ein Kampfmesser.

Nun werden Fotos des Kellerabteils gezeigt. Es fanden sich Unterlagen von Schahraban und eine Machete.

Es meldet sich die Angeklagte. Sie schildert, wie Sheqir ihre Koffer aus dem Auto getan hat und sie angeherrscht hat, sie solle sich beruhigen und nicht nachfragen.

„Wenn man das so sieht..Wollten Sie da einziehen?“, fragt der Vorsitzende. „Nein, um Gottes Willen!“, entgegnet sie. Sie hatte immer viele Sachen im Auto.

Sheqirs Verteidiger fragen, ob ein Richter oder ein Gemeindebeamter zugegen war. Das verneint der Zeuge. Nachdem dieser entlassen wurde, widersprechen sie erneut der Verwertung der Ergebnisse von der Hausdurchsuchung.

Die Staatsanwältin wehrt sich, es wurde sorgfältig gearbeitet. Es bestand Gefahr im Verzug, wenn das Schule machen würde, könnte die Polizei gar nicht mehr arbeiten.

Makepeace stimmt zu und verweist auf den Karlsruher Kommentar.

„Ein Doktorhut macht noch keinen klugen Kopf.“, sagt Wittmann. Wie rechtmäßig die Durchsuchung war entscheidet der BGH und nicht die anderen Verteidiger.


Es betritt der Bekannte Toxikologe Prof. Frank Mußhof den Saal.

Er führt aus, dass im Blut von Sheqir 4,9 nanogramm THC gefunden wurde, so mag es noch im Wirkungsbereich. So geht man davon aus, dass am 17.8 noch konsumiert wurde.

Um besseren Aufschluss zu bekommen, wurde noch eine Haarprobe genommen, die in mehreren Segmenten untersucht wurde. Dort konnte noch 1,4-1,9 nanogramm/ml Kokain festgestellt werden. Das spricht für gelegentlichen Partykonsum. Auch eine geringe Menge Tillidin konnte gefunden werden.

Mußhoff fand jedoch interessant, dass auch positiv auf ein Epilepsie-Medikament getestet wurde. Intern wurde das aber vermehrt bei Proben aus Ingolstadt festgestellt, da es eine Zeit lang als Streckmittel verwendet wurde.

In den Haaren wurden wieder erhöhte THC-Werte gefunden. Man kann von regelmäßigem Konsum ausgehen, aber man kann nicht unterscheiden ob täglich in humanen Mengen konsumiert wurde oder eine Woche extrem viel und die Andere wenig.


Bei Schahraban konnte in einem Segment THC festgestellt werden, aber sehr gering. So steht es Schahrabans Aussage bisher fast noch nie Drogen konsumiert zu haben, nicht entgegen. Das könne durch passiv Rauchen kommen. Besonders im Hinblick auf die Werte des Mitangeklagten ist es denkbar.

Bals fragt, ob bei gefärbten Frauen besonders niedrige Werte gefunden werden und das Einfluss haben kann. Das wäre dem Gutachter aber nicht bekannt.


Zum Schluss kommt noch ein Spurensicherer.

Er hat den Brustkorb der Geschädigten mit Forensik-Swibs untersucht und eine große Schnittverletzung am Unterkiefer und am Hals in Erinnerung. Nach ein paar Minuten wurde er entlassen.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

06.09.2024 um 00:41
Bericht 06.06.2024

Mit Spannung wurde erwartet, ob Sheqir sich zu einer Aussage bereit erklärt. Als der Vorsitzende sich erkundigt, verliest Verteidiger Bals eine Erklärung.

Er legt dar, dass das Recht auf Aussageverweigerung essenziell ist und vom BGH sowie Verfassungsgericht abgedeckt ist. In einem Prozess wie diesen, indem sich die Mitangeklagte teilweise einlässt, bedeutet ein Schweigen keine Zustimmung, die Kammer muss ihre eigenen Schlüsse bezüglich des Wahrheitsgehalts solcher Aussagen ziehen.

„Heißt, er sagt nichts?“, fragt der Vorsitzende. Die Verteidiger stimmen amüsiert zu. Bals sagt, dass er mit der Erklärung voraus greifen wollte, falls ihn das Gericht oder andere Leute fragen.

Erster Zeuge des Tages war Rawans Vater Hassan N.

Der Rentner erklärt, dass er bei seiner Einreise nach Deutschland erfahren hat, dass sein Sohn eine Freundin hat. Am Anfang war er gegen die Beziehung, aber sein Sohn hat sich die Frau ausgesucht, so waren sie bereit bei der Familie von Schahraban um die Hand anzuhalten. Schahraban wollte anfangs unbedingt in die Familie integriert werden, es ist aber immer wieder zu Auseinandersetzungen gekommen, da das Paar ihm und seiner Frau die Schuld an Streit in der Beziehung gab, so wurde der regelmäßige Kontakt zu beiden abgebrochen. Höchstens einmal im Monat für eine Stunde haben sie ihren Sohn dann gesehen.

Eines Tages kam er zu Ihnen und sagte, dass es vorbei ist. Sie hat ohne seine Zustimmung auswärts übernachtet und ihn körperlich attackiert. Seine Eltern wollten vor einer endgültigen Trennung, Schahraban über die Verpflichtungen als Ehefrau aufklären. Schahrabans Vater war für klärende Gespräche nicht offen, er wollte nur dass sie die Anzeige gegen ihre Tochter zurücknehmen.

Der Vorsitzende fragt, ob er die Familie bereits aus dem Irak kannte. Der Zeuge sagt, dass er den Clan kannte, aber nicht Ihre Familie. Der Oberhaupt von dem Verbund ist der Bruder von Schahrabans Vater.

Als der Zeuge in Köln weilte, bekam er einen Anruf eines Verwandten, dass Schahraban ermordet aufgefunden wurde und man seiner Familie die Schuld gibt. Er rief jeden aus seiner Verwandschaft an und sagte ihnen, sollte jemand was mit dem Tod zu tun haben, werden sie „Verantwortung für die nächsten 100 Jahre“ übernehmen.

Der Beisitzer fragt ihn, ob es Drohungen seitens der Familie der Angeklagten gab? Er sagt, dass ihr Vater während der Trennung gedroht hat, dass Leute aus seiner Familie sterben, wenn die Trennung vollzogen wird. „Solche sozialen Probleme gab es bisher bei uns nicht.“, sagt der Zeuge.

Die Beisitzerin fragt, wie das Verhältnis zwischen Diman und seiner Schwiegertochter war. Hassan sagt, dass Diman wie alle anfangs dagegen war, nach und nach war er aber dafür sie in die Familie einzugliedern.

Nun erhebt sich Schahrabans Vater und meldet sich. Der Vorsitzende sagt ihm eindringlich, dass er Zuhörer ist und ansonsten rausgehen muss. Der Vater will aber weiter intervenieren. „Gehen sie jetzt endlich raus!“, ruft ihm Dr. Makepeace zu. Dann geht er aus dem Saal. Da auch Azem oft über mangelhafte Übersetzung klagte, hatte es wahrscheinlich damit zu tun.

Der Zeuge führt weiter aus, dass Diman auch nicht an den Schlichtungstreffen beteiligt war.

Prof. Schlitz fragt nun, was es für eine jesidische Frau bedeutet, wenn sie auf die Art geschieden wird. „Eine Scheidung ist schlimm und eine Schande, aber von Gott akzeptiert.“, antwortet der Schwiegervater.

Auf die Frage, was er zur Familie Schahrabans sagen kann, meint der Zeuge, dass ihr Vater sie nicht unter Kontrolle hatte und sie nicht regelmäßig zur Schule gegangen ist. Sie hat „frei gelebt“ und „Unverschämtheiten“ gemacht. „Die Konsequenzen muss sie jetzt tragen.“

Was mit Unverschämtheiten gemeint ist? -„Sie geht immer alleine raus.“

Jamil Azem fragt den Zeugen, ob Diman oder er das Letzte Wort in der Familie haben. „Ich natürlich!“, sagt der Zeuge entgeistert.

Verteidiger Bals hält dem Angeklagten vor, dass er bei der Polizei gesagt hat, dass die Familie schon im Irak verbal gedroht hat. Wie das aussah. -„Es heißt man schenkt keine Blumen.“


Verteidiger Dr. Betz erklärt, dass es normal ist dass in einer Trennung schmutzige Wäsche gewaschen wird. Hier hat man es aber nicht mit einer strengen Auslegung des Islams zu tun. Man hat auch eine liberalere Haltung zur Scheidung, als die katholische Kirche. Die Antworten zeigen, dass Schahrabans Familie der liberale Part von beiden Familien ist.


Es folgt die Ehefrau des Zeugen.

Auch sie war mit der Beziehung anfangs nicht einverstanden, hat sich aber geschlagen gegeben. „Wir haben es nicht von ganzem Herzen akzeptiert, aber akzeptiert.“, erläutert sie.

Anfangs war das Verhältnis auch ganz gut, man hat sich regelmäßig besucht. Aber dann hat sie gehört, dass Rawan von Schahraban geschlagen wird. „Das war das Erste Mal dass ich gehört habe, dass ein Mann von einer Frau geschlagen wird.“

Ob es ein Nachteil für die Familien gewesen wäre, wenn man sich trennt. „Scheidung ist eine Sünde, aber keine Schande.“ In ihrer Familie hat sich bisher aber noch keiner scheiden lassen, so kann sie nicht mehr dazu sagen.

Als die Zeugin am 20.07.22 im Krankenhaus lag, bekam sie einen Anruf von Schahrabans Familie. Ihr wurde gedroht, dass man drei Leute aus ihrer Familie töten wird.

Als sie von der toten Schahraban hörte hat sie gezittert und sich gefragt, warum sie sich selbst getötet hat.

Der Beisitzer fragt, ob es heute noch Beschimpfungen seitens der Schwiegerfamilie gibt. Die Zeugin schildert, dass vor ihrer Aussage die Familie auf sie zugekommen ist und gesagt hat „Wir beten, dass der liebe Gott Diman sterben lässt!“ Sie hat gezittert und ist weggelaufen.

Auf das Gesagte murmelt die Mutter von Schahraban wütend. Makepeace rutscht den Stuhl runter und rollt resigniert mit den Augen.

Rawans Mutter erzählt, dass der Sohn ihr von der Schwangerschaft berichtet hat und sie sich sehr gefreut hat.

Nebenklagevertreterin Monja Szerafy fragt, ob eine Scheidung für den Einzelnen Probleme ergeben hätte. -„Nein, keine Konsequenzen.“

Prof. Schiltz will wissen, ob die Zeugin persönlich was gegen die Angeklagte hat. Sie meint, dass sie eigentlich kein schlechtes Verhältnis hatten, sie aber immer von Schahraban beschimpft wurde, sobald es Probleme gab.


Nach der Mittagspause will der Vorsitzende was über ein Telefonat wissen, wovon die Angeklagte unterrichtet wurde. Schahraban erzählt, dass eine Freundin gesagt hat, dass Dilman ihr gegenüber gedroht hat, er werde Schahraban „liquidieren“ und aus dem Weg räumen. Er habe auch generell „blöde Sachen“ zu ihr gesagt.


Gestützt von seiner Frau betritt der Streitschlichter Reskan M. den Sitzungssaal. Er ist schwer erkrankt und lag ein paar Wochen im Koma. Als Schahraban ihn sieht, schaut sie mitleidig.

Der Zeuge erzählt, dass er ein bekannter Mann in der Jesidischen Gemeinde ist und schon eine Urkunde für Streitschlichtungen bekommen hat. Er wollte in der Sache was gutes Tun und hat mit 20 Leuten ein Treffen abgehalten. Nach einiger Zeit ist das Paar Hand in Hand aus einen Raum gekommen und hat sich vertragen. 1-2 Tage später hat Rawan eine Nachricht geschickt, dass er die Scheidung will. Das reicht aber eigentlich nicht aus. Schahraban wollte unbedingt an der Ehe festhalten.

Über Scheidungen sagt er, dass es in der Gemeinde üblich ist, er es aber eher als schlecht empfindet. Es ist eine Schande, ähnlich wie Streiten oder eine Frau anmachen.

Nach dem Treffen ist Dilman zu ihm gekommen und hat gesagt, dass man einen Plan gegen ihn hätte. Reskan sagte, dass er damit zur Polizei sollte.


Es kommt nun der Vorsitzende der Jesidischen Gemeinde.

Auch er bestätigt, dass sich die beiden vertragen haben und die Nachricht von Rawan nicht ausreicht.

Bei einer offiziellen Scheidung müssen alle unter Zeugen ihr Einverständnis geben. Passiert das nicht, kommt es vor ein Schiedsgericht. Das hat der Zeuge aber noch nicht erlebt.

Am Tag des Schlichtungstreffens war Diman nicht anwesend. Der Zeuge erinnert sich aber, dass Schahraban weinend vor Glück aus dem Raum kam und gesagt hat „Mein Schwager Diman wird sich bei mir entschuldigen.“

Dr. Makepeace fragt, ob es Härtefälle für eine schnelle Scheidung gibt, z.B wenn der Mann die Frau schlägt oder andersrum. Wittmann interveniert und sagt, das sollte man auf wissenschaftliche Beine stellen. Daraufhin belehrt der Vorsitzende den Zeugen als Sachverständigen. Mit so einer Frage musste sich der Zeuge jedoch noch nicht auseinandersetzen.


Der nächste Zeuge ist ein Verwandter von Schahraban.

Ihr Vater war am Abend des 16.8 bei ihm zuhause, da er dem Zeugen zum Tod der Mutter kondolieren wollte. Bald darauf ging der Vater wieder und sagte, er macht sich Sorgen um seine Tochter.

Ein paar Stunden später schickten die Eltern dem Zeugen ein Standort vom Auffindeort und baten ihn zu kommen. Vor Ort sah er die verdeckte Leiche und die weinenden Eltern, die sich an den Haaren zogen.

Der Richter fragt den Zeugen, woher sie den Standort wussten. -„Sie haben ein Zeichen von Gott bekommen.“

Die Eltern und er verdächtigten die Familie von Rawan, da sie sich keinen anderen Täter vorstellen konnten. Der Zeuge berichtet auch, dass Rawan zu ihm gesagt hat, dass die Aussage über die Gewalttätigkeit von Schahraban „Nur Spaß“ war. Blutrache gäbe es aber unter Jesiden nicht.

Die Verteidiger der Angeklagten fragen, ob darüber gesprochen worden ist, wie es nach einer Scheidung weitergeht. Der Zeuge sagt, dass die Eltern ihr angeboten haben nach Hause zu kommen oder alleine eine Wohnung zu beziehen. Sie sagten „Egal was du machst wir unterstützen dich.“ Er habe generell noch nie Eltern erlebt, die ihre Tochter so lieben. Auch die Geschwister haben sich geliebt.

RA Bals hält dem Zeugen vor, dass er bei der Polizei gesagt hat, dass der Vater ihn um 22 Uhr angerufen hat. Der Vernehmungsbeamte stellte fest, dass es einen Anruf um 19:30 und einen um 23:21 gegeben hat. Der Zeuge sagt, es ist zu lange her.

Hat der Vater gesagt, eine Frau liegt umgebracht im Auto oder seine Tochter? „Er hat gesagt, da liegt eine Frau tot im Auto und man versucht die Scheiben einzuschlagen.“

Wie man sich das göttliche Zeichen vorstellen muss? Der Zeuge hat den Vater gefragt, wie sie die Tochter gefunden haben. Sie sagten ihm „Gott hat uns das gesagt.“

Ob man das auch mit Bauchgefühl beschreiben kann?

Der Zeuge bejaht.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

06.09.2024 um 00:55
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Der Richter fragt den Zeugen, woher sie den Standort wussten. -„Sie haben ein Zeichen von Gott bekommen.“
Was für'n Käse.
Ich habe mich von Anfang an gefragt, wie die Eltern so schnell vom Standort des Autos wussten. Das ist doch bis heute nicht annähernd geklärt.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

07.09.2024 um 00:03
Bericht 12.06.2024

Der Zeuge und Mithäftling von Sheqir wird in den Saal geführt. Er ist ungefähr 1,70 groß, hat Halstattoos und einen rasierten Kopf.

Richter Kliegl, teilt dem Zeugen mit, dass seine Schreiben bei Gericht eingegangen sind. Die besagten, dass er die Auskunft verweigern will, alternativ in ein Zeugenschutzprogramm. Beidem kann nicht entsprochen werden. Seine Identität ist bereits bekannt und beide Angeklagte und der Zeuge selbst, sitzen derzeit in Haft.

Klaus Wittmann hält es für angebracht den Zeugen nach Paragraph 55 zu belehren, er könne ja seinen Mandanten zu Unrecht bezichtigt haben. Der Richter sagt, dass er momentan keine Notwendigkeit sieht.

Er will wissen, welchen Umgang er mit Sheqir gepflegt hat. „Ich kann mich nicht erinnern!“, sagt der 33-Jährige. Der Vorsitzende erwidert, dass es so nicht geht und er Ordnungsmaßnahmen ergreifen wird. Der Zeuge nickt. „Dann protokolliere ich das so?“, fragt der Richter. Ivan nickt erneut. Kliegl versucht es nochmal. Dem Zeugen muss klar sein, dass seine Strafhaft für die Beugehaft unterbrochen wird, weiter wird die Bearbeitung seiner Überstellung nach Italien unterbrochen. Andere Zeugen die mutmaßlich bedroht sind, haben auch anstandslos ausgesagt, dann wird ihm das auch gelingen.

„Wie war nochmal ihre Frage?“, sagt Ivan. Er berichtet, dass man 2-3 Monate auf dem selben Stockwerk verbracht hat und sich oft im Flur ausgetauscht hat. Man kann von einem Anfreunden sprechen.

Einmal ist Sheqir auf Ivan zugekommen. Sie saßen in der Zelle des Zeugen und der Angeklagte drückte ihm einen Zettel in die Hand. Er sprach davon, dass das Belastungszeugen sind. Mit Namen und Plus-und Minuszeichen versehen. Was bedeutet,manche sollte man „aus dem Weg räumen“ andere sollen „mit einem Denkzettel zum Schweigen gebracht werden.“

Der Vorsitzende meint zu Ivan,dass dieser doch wegen Bandenbetrugs verurteilt wurde, das hat mit einem Auftragsmord nicht viel zu tun. Warum Sheqir auf ihn gekommen ist? -„Er wusste dass ich aus Italien komme und dass ich eine große Familie habe.“ Im Gegenzug wurde dem Zeugen „fett Kohle“ versprochen. Ein konkreter Betrag wurde nicht genannt. Sheqir versicherte, dass seine Schwester das Geld besorgen wird.

Ivan versprach Sheqir, dass er schaut was sich machen lässt.

Der Zeuge sagt, dass der Angeklagte auch noch zu Hausarbeiter Jimmy I. mit der Liste gegangen ist, dieser sollte sie rausschaffen. Der Richter berichtet dem Zeugen, dass dieser im Zeugenstand gesagt hat, er weiß nichts von einer Liste. -„Doch. es wurde mit ihm darüber gesprochen.“, versichert Ivan.

Der Zeuge behielt die Liste und schrieb sich die Daten ab und gab sie Sheqir wieder zurück.

Der Vorsitzende fragt, warum er sich dann damit an den JVA-Beamten gewandt hat. Ivan erzählt, dass er auf einen Stock verlegt werden sollte auf jenem würden Insassen Geschichten über ihn erzählen und das wollte er verhindern.

„Hat er mit Ihnen auch über den Mord gesprochen?“, fragt Kliegl.

Ivan nickt. Sheqir erzählte ihm, dass er die Tat als Beziehungstat hinstellen will, weil seine Mittäterin alles auf ihn schiebt und er noch hätte öfter zustechen sollen, damit die Anzahl an Stichen eine Gerade Zahl ergibt.

Ob Ivan davor schon von dem Verbrechen gehört hat. Das verneint er. Er ist erst im Oktober 2022 nach Deutschland überstellt worden.

Ivan berichtet weiter, dass er auch mal bei einer Akteneinsicht dabei war. Ein Beamter hat es genehmigt und ihn mit Sheqir in einen Computerraum eingeschlossen. Man hat hauptsächlich Bilder angeschaut. Ob Sheqir auch seine Akten gesehen hätte. Der Zeuge bejaht, er hat aber seine Akten in Ordnern gehabt, wie Kliegl als sein Richter noch wissen müsste.

Welche Bilder das waren? Einmal bei der Festnahme. Er schildert, dass Sheqir einen weißen Overall und blaue Handschuhe getragen hat. Auch eine Kapuze hatte er auf. Auch ein Bild der Leiche hat er gesehen. Er beschreibt wie sich zwei Sanitäter über die Getötete beugen und versucht haben sie zu reanimieren.

Nun will der Staatsanwalt, dass die Bilder gezeigt werden.

Das Erste zeigt Sheqir in seiner Wohnung stehend. Er hat einen längeren Bart als heute und einen weißen Anzug von der Spurensicherung an. Die Kapuze ist am Genick aufgestellt und die Hände sind hinter seinem Rücken in einer blauen Tüte zusammengebunden.

Das Zweite zeigt Khadidja am Boden liegend und zwei Sanitäter sind über sie gebeugt.

Ob der Zeuge gesehen hat wo der Angeklagte die Originalliste aufbewahrt hat?, fragt der Richter. -„Sie ist bei ihm an der Zellenwand gegangen.“

Was Sheqir für eine Stellung unter den Gefangenen hatte? „Jeder hatte Respekt vor ihm, weil er so eine schwere Straftat begangen hat.“


Staatsanwalt Metz fragt, ob der Angeklagte gesagt hat, was die Mittäterin bei der Tat gemacht hat. Der Zeuge antwortet, dass er das nicht hat. Aber es so aussehen soll, als sei alles ihre Idee gewesen.


Die psychiatrische Sachverständige Fiedler fragt, ob der Angeklagte ihm erzählt hat, was er für die Tat bekommen sollte. Der Zeuge verneint.

Er erzählt aber davon, dass Sheqir von einem „Blutrausch“ berichtet hat und dass er „in seinem Film“ gewesen ist. Sheqir soll zum Zeugen gesagt haben „Wenn schon lebenslänglich, muss es eine gerade Zahl an Stichen sein.“

Sheqir hätte auch keine Reue gezeigt und meinte das Opfer hätte es verdient. Auch beim Anschauen der Leiche war keine Reaktion erkennbar. Grundsätzlich sei er eine umgängliche Person gewesen, er hätte aber oft raushängen lassen, dass er eine schwere Straftat begangen hat. Finanziell hätte es ihm an nichts gefehlt, da er in Haft mit Tavor und Diazepam gedealt hat.


Nun war Wittmann mit der Befragung an der Reihe.

Warum er am Anfang gesagt hat, dass er nichts mehr weiß und jetzt weiß er doch die Sachen. Ivan sagt, dass er Angst hatte und fragt ob das etwa verboten ist. -„Freilich ist es verboten. Aber Sie haben es ja jetzt korrigiert.“ Der Zeuge nickt und sagt, er würde es sogar unter Eid schwören.

„Immer langsam.“, sagt der Verteidiger. Ob der Zeuge schon mal in dieser Sache bedroht wurde.Ivan wurde von Unbekannten am Hofgang bedroht. Sie meinten, dass etwas passieren würde. Ob man da nicht fragt was passiert? Der Zeuge meint, dass man da nicht fragt und der Anwalt doch keine Ahnung habe. -„Deswegen frage ich Sie ja.“

Ob sein Mandant krasse Kontakte hat? Der Zeuge sagt, man munkelt, dass er Kontakt zu den Banditos habe. Ivan soll bei der Polizei gesagt haben, dass sein Mandant ihm gesagt hat „Wenn mich jemand verzinkt, dann mache ich ihn weg.“ Der Zeuge bejaht. -„Er handelt mit allem und hält die Fäden in der Hand.“ Ivan sagt, dass Sheqir in Besitz eines Samsung Galaxy war.

Wittmann erinnert Ivan, dass er gegen einen Komplizen mit dem er eine Tankstelle überfallen haben soll (das Verfahren wurde inzwischen eingestellt) aussagen wollte, da dieser Kiloweise mit Drogen gehandelt haben soll. Gegen eine Haftverschonung. Warum er dann plötzlich nicht mehr wollte. Ivan sagt, dass sein Anwalt auch dachte das ist eine gute Idee, er wollte aber eine Strafmilderung keine Verschonung.

Warum der Zeuge in Absonderung war und ob es da schön ist. Der Zeuge sagt, dass man da kein Radio hätte und keine Briefe schreiben kann. Ein Zellengenosse wollte sich erhängen und Ivan hat ihn gerettet. Es sei normal dass dann die Zeugen in Absonderung kommen, damit man sie nach so einem Erlebnis unter Beobachtung hat.

„Was hat man Mandant damit zu tun?“ Der Zeuge sagt, dass Sheqir den Mithäftling oft fertig gemacht hat und dieser dann verstört zurückkam. Es lag an seiner Straftat. Anfangs wusste man nur, dass dieser wegen Menschenraub sitzt. Er wollte aber von Sheqir juristischen Rat. Dadurch sei rausgekommen, dass dieser ein Baby entführt hat und vergewaltigten wollte.

Dr. Makepeace fragt, ob Ivan seinen Anwalt von der Schweigepflicht entbinden würde. Der Zeuge zeigt sich einverstanden.

Ob der Angeklagte sich optimistisch gegenüber gezeigt hat, was das Verfahren angeht. Sheqir soll gesagt haben, dass sein Anwalt ihm gesagt hat, wenn er lebenslang bekommt, muss er sich keine Sorgen machen, da er abgeschoben werden könnte.

Verteidiger Dr. Betz erzählt, dass in der Vorführzelle in der sich Sheqir während des Prozesses aufhält Drohungen gegen Zeugen auf die Wand geschmiert wurden, diese sollen dem Zeugen gezeigt werden, ob er die Handschrift erkennt.

Die Verteidigung von Sheqir wehrt sich. Ivan C. ist kein Graphologe und es kommen viele dafür in Frage, da auch andere Angeklagte dort untergebracht sind. Aber erfolglos.

Es wird die Wand vorgezeigt. Dort steht „Marcello B. du Hurensohn! Dein Leben gehört mir!“

„Was ist das?!“ fragt der Zeuge. Ihm sagt die Schrift nichts.


Wittmann konfrontiert den Zeugen, ob er schon mal wegen Falschaussage verurteilt wurde. Ivan überlegt. Wenn muss es schon lange her sein. Der Anwalt beantragt eine Vorstrafe zu verlesen.
Der Zeuge wurde 2008 vom Amtsgericht Wolfratshausen wegen falscher unendliche Aussage in Tatmehrheit mit Diebstahl zu 8 Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. „Ich glaube ich erinnere mich. Man wollte sich gegenseitig schützen. War ein Fehler.“

Warum sich der Zeuge in Schutzhaft verlegen lassen hat. Ivan sagt, dass das Kreise bis nach Kaisheim gezogen hat. „Ich weiß nicht, ob sie verstehen. Stellen sie einfach weiter ihre Fragen. Ich will keine Anzeige wegen Beleidigung bekommen.“

Der Anwalt lässt wieder eine Liste an die Wand werfen. Die Daten sind mit verschiedenen Stiften geschrieben worden. Was es damit auf sich hat? Der Zeuge meint, er hat die Liste nicht auf einmal geschrieben. Ob der Zeuge das nicht seltsam findet. -„Ich habe es nicht nötig eine Falschaussage zu machen. Der Typ interessiert mich nicht!“ Dabei lacht Sheqir und schüttelt mit dem Kopf.

Dann wird der Zeuge entlassen.


Der Staatsanwalt erklärt, dass der Zeuge über 3 Stunden absolut schlüssige Aussagen gemacht hat, er hatte auch keinen Belastungseifer an den Tag gelegt. Die damalige Falschaussage muss man würdigen,aber das waren andere Umstände. Dass er die Bilder richtig beschrieben hat, ist bewiesen.

Wittmann kontert. Der Zeuge bietet sich ständig an, wenn es ihm nichts mehr nützt, will er nichts mehr sagen. Die Bedrohungslage ist total unglaubwürdig. Die Liste ist aus Fragmenten zusammengesetzt, als hätte man Informationen gesammelt. Abgesehen davon fehlen essenzielle Dinge für eine Anstiftung zum Mord. Es fehlt eine Konkrete Planung und Ausführung. Die Situationen auf den Bildern sind nicht speziell. Aber bei den heutigen Gepflogenheiten könnte man auch überlegen, ob Ivan C. nicht angesetzt wurde. Die Anzahl der Messerstiche war Gerade, deshalb ist die Aussage unlogisch. Möglicherweise wurde in der JVA geblödelt, das ist unvorteilhaft, aber nicht verboten.

Dr. Makepeace beantragt die Aussage im Sinne einer Einlassung des Angeklagten zu protokollieren. Wittmann zürnt, es ist ungehörig und jedes Mal das Gleiche. Das Ganze ist eine ganz normale Erklärung der Verteidigung. Der Vorsitzende pflichtet Wittmann bei. Makepeace selbst habe schon einige solcher Erklärungen in diesem Prozess gehalten.


Nach der Mittagspause wurde das DNA-Gutachten fortgesetzt.

Während von Schahraban nur eine DNA-Spur an der rechten Handfläche des Opfers gefunden wurde und Spuren des Opfers an ihrer Kleidung zumindest „nicht ausgeschlossen“ werden konnten. Gab es mit teils „höchster Wahrscheinlichkeit“ Mischspuren am Hals des Opfers, unter den Nägeln und unter den Wundrändern zwischen Sheqir und Khadidja. Auch an der Stirn.

Auch auf den Handtüchern wurde DNA von Sheqir gefunden. Sowie am Kleid und an einer Strickjacke.

An der Seite vom Schlagring war die Geschädigte Verursacherin. Aber auch Spuren von Sheqir konnten ausgemacht werden.


STA Metz sagt, dass die Tatsache, dass kaum DNA der Angeklagten gefunden wurde nicht bedeutet, dass es keine Tatbeteiligung gab. Auf Spuren Dritter gibt es keine wirklichen Hinweise. Sheqir hätte die Leiche wie einen Oktopus umarmen müssen, um so ein Spurenbild hinzukriegen.

Die Verteidiger der Angeklagten sprachen von einem „erheblichen Spurenbild.“ Von ihrer Mandantin gibt es nur wenige Spuren, außerdem gibt sie mit ihren langen Haaren sicher mehr DNA ab, als zum Beispiel der Verteidiger Bals.

Wittmann erklärt, dass die DNA ohne Zweifel da ist, das Gutachten aber nicht besagen kann, wie es dort hingekommen ist.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

10.09.2024 um 15:21
Nachgereichter Bericht 25.06.2024

Die Erste Zeugin ist eine Ermittlerin der Kripo. Sie war mit der Aufgabe betraut, mehrere Handys und Laptops auszuwerten.

Darunter war ein IPhone der Mutter von Schahraban, von Marcello B. und eines, das dem Bruder von Sheqir zugeordnet wurde. Alle waren jedoch ohne Auffälligkeiten. Das Handy, das in Sheqirs Wohnung gefunden wurde, diente lediglich zum Bilder anschauen. Ein Fundhandy, das Samsung von Schahraban, wurde auch ausgelesen. Es hatte noch eine SIM-Karte drin und wurde am 16.08.22 das letzte Mal benutzt. Auch das brachte nichts zu Tage. Die Messengerdaten von Furkans Handy, konnten nur teilweise wiederhergestellt werden.

Auch die untersuchten Laptops wurden nur für Bewerbungen und für das Speichern von Lebensläufen verwendet. Ein Gerät von Schahraban wurde auch für die Teststation verwendet, man hat aber in Absprache mit dem Sachbearbeiter drauf verzichtet, das näher zu durchleuchten. Es ging ihnen vordergründig um die Motivsuche.

Der Vorsitzende verkündet, dass dem Antrag von Dr. Makepeace, Wittmanns Erklärung als Teileinlassung von Sheqir zu protokollieren, nicht stattgeben wird. Laut BGH kann sich das ein Angeklagter nur in Ausnahmefällen zu Eigen machen und dieser muss es ausdrücklich bejahen. Das hat Sheqir ausdrücklich nicht gemacht.

In einer Stellungnahme zu einem Beweisantrag von Makepeace hat Wittmann dem Verteidiger vorgeworfen, dass seinen Argumenten die „geistige Schärfe“ fehlen würde, woraufhin Makepeace ihn in der Zwischenzeit angezeigt hat.

Als Nächstes soll ein Ingenieur von Mercedes kommen, es wird davor aber eine kleine Pause eingelegt. Sheqir hat anscheinend seinen Humor noch nicht verloren, da er vorschlug, statt in die Katakomben, zum Hauptausgang geführt zu werden.

Nun ist der Zeuge da.

Der Vorsitzende fragt, was der Unterschied zwischen Standzyklus und Fahrzyklus ist. Der Ingenieur erklärt, dass im Fahrzyklus der Schlüssel in der Zündung ist und die Klemme15 aktiviert ist. Wenn man ihn rauszieht beginnt der Standzyklus.

„Was bedeutet „Tür verriegelt-50 Prozent?“ fragt Kliegl. Der Zeuge sagt, dass die Prozentangabe die Zeit bedeuten. Wenn zum Beispiel eine Zeit von 13:20-13:23 angegeben ist, waren eineinhalb Minuten die Türen verriegelt.

Nun will das Gericht den „Canbus“ erklärt haben. Das steht für „Controll Area Network“. Dadurch kommunizieren alle Geräte im Inneren des Autos miteinander und das Auto ist aktiv. Das Auto stellt sich auch automatisch auf die Örtliche Zeit ein und stellt auf Winter-u. Sommerzeit automatisch um.

Dr. Makepeace fragt, ob man genau sagen kann, wie lang sich ein Fahrzeug effektiv im Standzyklus befunden hat. Der Zeuge meint, dass das wohl nur über die Durchschnittsgeschwindigkeit zu errechnen ist.

„Wird einem das eigentlich beim Kauf mitgeteilt, dass das alles erfasst wird?“, fragt Wittmann. Der Zeuge meint, dass das in den Nutzungsbedingungen steht. -„Nur im Kleingedruckten oder Sagen Sie das dem Kunden auch?“ Das kann der Zeuge nicht beantworten.


Es folgt der KFZ-Sachverständige des LKA.

Es wird der Parkplatz in Bad Rappenau an die Wand geworfen. Anhand der GPS-Daten kann man sehen, dass sich das Auto am Tattag von 19:28 bis 19:40 auf diesem Parkplatz befunden hat. Der Sachverständige erklärt jedoch, dass man nicht sagen kann, in welcher Parklücke sich das Auto befunden hat. Dafür sind die Sensoren nicht genau genug.

Der noch sich im Saal befindende Ingenieur erklärt, dass die Zeiten nur für die „Pendlerroute“ festgehalten werden und auch das nur zeitlich begrenzt. Man könne von Glück reden, dass das noch gespeichert war. In welchen Intervallen kann er nicht sagen.

Der Mann vom LKA wiederum erklärt, dass das Navi nicht von Mercedes selbst gebaut wird, sondern von Mitsubishi, die müssten das wissen.

RA Wittmann regt an, dass die Nutzungsbedingungen eingeholt werden. Der Vorsitzende fragt, warum er es für nötig hält. Wittmann sagt, dass er sich ein Auto, dass ohne sein Wissen Daten speichert möglicherweise nicht kaufen würde. Der Vorsitzend meint, dass er nicht wissen will, was der Anwalt mit seinem Auto so macht. Woraufhin Wittmann entgegnet, dass es für manchen Ehemann auch nicht recht wäre. „Das habe ich nicht bedacht, aber wir lassen es erstmal.“, sagt der Richter.

Nachdem der Sachverständige und der Zeuge entlassen sind, widersprechen die Verteidiger von Sheqir der Verwertung der GPS-Daten aus dem Auto. Es ist ein „eklatanter Verstoß“ gegen die Datenschutzverordnung.

Dr. Betz erklärt, dass das ein Beifahrer kaum geltend machen kann und sich seine Mandantin nicht in ihren Rechten verletzt fühlt.


Nach der Mittagspause entschließt man sich, die Vernehmung einer Nachbarin von Sheqir zu verlesen. Maria R. ist letzten Sommer im Alter von 97 Jahren verstorben.

Sie erklärte, dass sie oft aus dem Fenster schaut und sehr neugierig ist. So sah sie auch einen ihr bekannten jungen Mann in Begleitung einer jungen Frau aussteigen. Sie hielt diese für die neue Freundin des Nachbarn. Sie schildert, wie der Mann einen großen Koffer getragen hat und die Frau an verschiedenen Tüten roch. Der Mann brachte den Koffer und die Tüten ins Haus getragen, die Frau blieb sitzen.

Es wird dazu noch ein Vermerk eines Polizisten verlesen. Er beschreibt die Dame als „zeitlich voll orientiert“. Sie war sehr freundlich und entschuldigte sich in Anwesenheit ihrer Tochter, dass sie beim ersten Aufsuchen den Polizisten die Tür vor der Nase zugeschlagen hat. Sie liest viel Zeitung und hat oft von falschen Polizisten gehört. Sie bekommt an mehreren Tagen Essen auf Rädern, ansonsten versorgt sie sich selbst. Sie glaubt, dass der Tag ein Montag war, sicher könne sie es aber nicht sagen.

Dann erscheint eine 77-Jährige weitere Nachbarin im Zeugenstand. Sie kümmerte sich öfter um Maria R.
Sie erklärt, dass sie Schahraban noch nie gesehen hat, den Sheqir aber flüchtig kennt.

Auch von ihr will der Richter den Zustand der Verstorbenen geschildert haben. Auch sie beschreibt die Nachbarin als sehr fit für ihr Alter war und mehrmals die Woche Essen auf Rädern bekommen hat. An welchen Tagen das war, kann sie nicht sagen.

Die Psychiaterin Fiedler fragt, ob sie auch schon mal mit dem Angeklagten gesprochen hat. Spontan erzählt die Zeugin, dass ihr Enkel im Jahr 2017 oder 2018 von Sheqir angeschossen wurde. Da die Zeugin schlecht hört und selbst erst später davon erfahren hat, da sie zu der Zeit länger im Krankenhaus war, entsteht ein ziemliches Chaos ob es sich bei dem Enkel um einen Erwachsenen oder ein Kind handelte. Auch mit was geschossen wurde, blieb eher im Dunkeln. Wahrscheinlich waren es Kugeln einer Softair-Waffe. Angst hätte sie aber danach nicht vor ihm gehabt, da sie ihm nie was getan habe. Mit seiner Schwester hat sie auch danach öfter mal Gespräche geführt.

Die Sachverständige Fiedler erklärt, dass ihr der Vorfall grundsätzlich bekannt ist und auch in ihrem Gutachten vermerkt wurde, da es ein Urteil darüber gibt. Verteidiger Betz, beantragt das Urteil hinzuziehen. Der Vorsitzende fragt nach dem Grund. -„Wenn man laut denkt und der Angeklagte vor ein paar Jahren auf einen Menschen geschossen hat und nun einen Menschen getötet hat, ist das schon interessant.“
Der Richter sagt, dass der Eintrag im BZR getilgt ist und sie sich überlegen müssen, wie man das gegebenenfalls einführen kann.

Wittmann erklärt zu der Nachbarin, dass diese die Behauptung von Schahraban, sie hätte sich mit Sheqir am Auto gestritten, widerlegt hat.


Die Letzte Zeugin ist eine Cousine von Schahrabans Vater. Sie wurde auf Antrag der Verteidigung geladen, da sie bezeugen soll, dass Diman am Telefon ihr gegenüber gesagt hat, dass er Schahraban töten will.

Erstmal schildert sie, dass sie auch beim Schlichtungstreffen war und das Paar glücklich aus dem Raum gekommen ist. Da sich Rawan aber doch trennen wollte, brachte Schahraban zur Verzweiflung. Sie bat die Zeugin mit Diman zu sprechen, da sie früher gut mit dessen Mutter befreundet war.

Dieser reagierte aber wütend und sagte, dass er sich von niemanden drein reden lässt, da er Milliardär ist. Er kann alles bestimmen und Schahraban „soll morgen noch ins Gefängnis geworfen werden. Von „wegschaffen“ oder „liquidieren“ weiß die Zeugin aber nichts. Sie hat nach 5-6 Sätzen aufgelegt, da sie Angst bekommen hat. Sie hat ihm auch geglaubt, da sein Onkel ein Minister war und mit Spiritousen gehandelt hat.

Auf Fragen des Psychiaters Dr. Fischer erklärt die Zeugin, dass das Verhältnis der beiden Familien untereinander nicht schlecht war, man hat sich gegenseitig besucht. Sie weiß auch nichts von körperlichen Übergriffen. Die Eltern von Schahraban wollten das Schlichtungstreffen unbedingt, sie glaubt die von Rawan auch, diese hätten aber nicht darüber gesprochen. Schahraban ist ein gutes Mädchen mit einem tollen Charakter.

Grundsätzlich ist es bei Jesidischen Frauen, die sich scheiden lassen so, dass diese zurück ins Elternhaus gehen, bis sie wieder einen neuen Mann gefunden haben.

Dr. Makepeace fragt, wie das Verhältnis der Eltern und Geschwister zu seiner Mandantin war. Die Zeugin sagt, dass die Eltern sie sehr geliebt haben. Sie sei ein „beliebtes Kind“ und die Geschwister haben sich sehr gut getan.


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Mord an Khadidja O. (23) - der "Doppelgängerinnen-Mord" von Ingolstadt

12.09.2024 um 02:47
https://www.tvingolstadt.de/mediathek/video/doppelgaengerinnenmordprozess-war-magie-im-spiel/

Wieder ein recht interessanter Beitrag.

Er handelt praktisch von drei Sachen

- Einmal das Biomechanische Gutachten:

Da muss ich sagen, war ich ehrlich gesagt überrascht, dass man dem Beweisantrag überhaupt stattgeben muss.

Einerseits muss ich sagen, dass ich es auch nicht so verstanden habe, dass sie es beim Psychiater (Bericht folgt) so dargestellt hat, dass er durch bloßes runterdrücken die komplette Fahrt übernommen hat. Sie wollte damit glaube ich schon zum Ausdruck bringen, dass sie eigentlich zu aufgeregt zum Fahren war und er dann ständig die Hand gegen das Knie gedrückt hat. Aber so wie Bals und Wittmann habe ich es nicht direkt aufgefasst.

Und dann hätte ich vllt gedacht, dass das Gericht seine eigenen Schlüsse draus ziehen kann, wie glaubhaft das ist. Ich würde mir jetzt auch nicht zutrauen, dass wissenschaftlich zu beurteilen, wie sich das genau physisch verhält. Aber ich meine, man kann ja nicht hunderte Kilometer mit dem Gaspedal bis zum Anschlag fahren.

Für besonders Tatrelevant halte ich es auch nicht. Klar, es geht um Glaubwürdigkeit der Einlassung und wie die Rollen untereinander waren, aber selbst wenn es so gemacht wurde, sagt es darüber mMn nicht unbedingt was über die Tatbeteiligung aus.


- Augenschein Auto:

Ich war nicht dort, aber den Auflauf der 30 Polizisten hätte ich gerne gesehen. Auch da verstehe ich es nicht ganz. Einerseits heißt es, dass der Richter sagt, die Öffentlichkeit muss hergestellt sein, andererseits bekommt man nichts mit.

Es ist ein Teil der öffentlichen Hauptverhandlung, insofern müsste es grundsätzlich öffentlich sein. Ich habe nicht das ganze GVG im Kopf, wüsste aber nicht, dass da etwas für solche Fälle abgedeckt ist. Das sind nicht so viele Paragraphen, die davon handeln. Grundsätzlich wird es gemacht, wenn höchstpersönliche Lebensbereiche zur Sprache kommen oder dadurch jemand akut gefährdet ist oder manchmal, wenn es ausschließlich um die Unterbringung in der Forensik geht. Das ist hier alles nicht gegeben.

Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass man das nicht irgendwo komplett ohne Öffentlichkeit machen kann. Wenn ein Tatort oder eine Wohnung besichtigt wird, ist ja auch nicht die Öffentlichkeit dabei. Wer natürlich grundsätzlich auch ein Recht darauf hat, sind die Angeklagten. Würde mich interessieren, ob die da gefesselt rausgebracht wurden.


-Esoterischer Sachverständiger und Motiv:

Ich muss ja sagen, auch wenn es sich erstmal wild anhört, finde ich die Idee gar nicht so schlecht. Es würde zu dem Liebeszauber passen und möglicherweise den Briefen im Auto passen und vllt manches unschlüssige und bizarre in dem Fall erklären. Es könnte ja sein, dass versucht wurde den Schwager als größtes Hindernis aus dem Weg zu räumen und da das nicht geklappt hat, musste man dann anders weiterkommen. Würde erklären, warum man plötzlich auf ein „völlig fremdes“ Opfer gekommen ist.

Bin gespannt, wie das Gericht entscheiden wird. Aber wahrscheinlich eher dagegen. Wobei das schon mal was exotisches wäre, so ein Gutachter. Aber Frage ist, ob das überhaupt anerkannt werden kann und selbst wenn, wie findet man den Richtigen? Das ist ja ein weites Feld.


Vielleicht kann @Rick_Blaine was zu den Sachen sagen.


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