Photographer73 schrieb:Das ist alles klar, auch aus den Gründen, die du nanntest, aber warum nur das Haus der Großeltern ? Es wurden anscheinend mehrere Häuser durchsucht.
Da habe ich ehrlich gesagt gar nicht so genau drüber nachgedacht.
Als ich klein war haben meine Großeltern weit weg gewohnt, aber sämtliche Klassenkameraden deren Großeltern im gleichen Ort gewohnt haben sind nach der Schule eher zu den Großeltern gegangen als nach Hause. Manche weil die Eltern eh berufstätig war, andere weil es bei den Großeltern auch vorm Abendbrot Kekse gibt...
Ich hab da nu einfach vermutet, dass das Haus der Großeltern deswegen von Interesse war, weil das Kind vor seinem Verschwinden dort gewesen ist bzw dort hätte sein sollen.
Ob diese Annahme korrekt ist weiß ich aber natürlich nicht.
Garza schrieb:Dabei sollte man aber bedenken, dass es sich um eine Aussage eines Schülers gegenüber dem Blick handelt, einer Boulevardzeitung. Ob das nun tatsächlich so ist oder nicht, da steht für mich ein Fragezeichen dahinter.
Fragezeichen sind bei Augenzeugenberichten ja eh immer angebracht.
Als Schüler hatte ich was solche Uhrzeiten angeht allerdings ein deutlich besseres "Zuordnungsvermögen" als als Erwachsene.
Die Zeitlinien waren einfach durch mehr Faktoren eingegrenzt:
Schulschluss als Zeitpunkt, der sich sich sogar noch nachgucken lässt, Schulwegdauer die man grad wenn man gern so lang es nur geht im Bett liegen bleibt extrem gut benennen kann..
Üblicher Ablauf von Hausaufgaben, Essenszeiten die oft mit den Zeitplänen anderer Familienmitglieder abgestimmt sind, die alltägliche "Berechnung" wie viel Zeit um draußen rumzuhupfen zwischen "Hausaufgaben fertig" und "sei dann zuhause" bleibt..
Ist sicher bei jedem Anders, aber als ich 8, 9 oder 15 Jahre alt war, waren meine Zeitangaben sehr viel mehr wert als zu jedem "nachschulischem Zeitpunkt".
Garza schrieb:Aber um 16:51 dauert es noch rund 50 Minuten bis zum Sonnenuntergang, die Zeit spräche meines Erachtens eher nicht dagegen.
Je nach Dichte des Waldes ist es dort dann spätestens um halb 6 stockdunkel.
Photographer73 schrieb:Natürlich hat ein Kind auch die Zeiten wohl so nicht im Kopf oder bedenkt sowas, wie es vielleicht ein Erwachsener tun würde, aber mir kommt das zum "spielen im Wald" irgendwie spät vor.
Kommt aufs Kind an.
"Dämmerung und trotzdem noch bevor ich zuhause sein muss." war für Kinder wie mich die beste Zeit sich am Waldrand rumzutreiben und ggf Glück zu haben ein Reh zu sehen, einen Dachs oder sogar ein Füchslein.
Laura_Maelle schrieb:Dass man ein so junges Mädchen um diese Zeit draußen allein herumlaufen lässt, ohne dass es der direkte Schulweg ist, finde ich schon bedenklich, auch für Schweizer Verhältnisse (ich wohne in der Schweiz), aber solche Eltern und Großeltern gibt es
Dieser doch recht harten Kritik kann ich mich nicht anschließen.
Der Auffindeort ist nicht super weit weg vom Wohnhaus. Gegen 17 Uhr noch draußen spielen finde ich völlig normal und ob die Kleine zu dem Auffindezeitpunkt immer noch die Erlaubnis hatte draußen rumzurennen wissen wir nicht.
(nach Deinem Beitrag wurde hier ja geschrieben, dass sie von Mutter und Großmutter gefunden wurde, was durchaus damit vereinbar ist, dass es einen vereinbarten und völlig vernünftigen Zeitpunkt gab zu dem sie hätte daheim sein müssen und Mutter und Großeltern sich auf die Suche nach ihr machten nachdem klar war, dass sie bei keinem von Beidem ist).
Laura_Maelle schrieb:Das Waldstück, wo das Mädchen gefunden wurde, sieht ja nicht gerade wie eine gefährliche Schlucht aus. Da wird ein Unfall m. E. doch ziemlich unwahrscheinlich und wäre wohl schon genannt worden.
Auch wenn hier wohl mittlerweile eher von Fremdverschulden ausgegangen wird ist das grundsätzlich nicht so klar.
Grad ein Kind muss sich mit genug Pech nur fies den Fuß verstauchen oder eine ähnliche Kleinigkeit, das Pech haben, das niemand in Rufweite ist oder sich vor irgendetwas erschrecken und verstecken und dann ist grad um diese Jahreszeit Unterkühlung eine saugefährliche Sache für die es keine Klippe o.Ä. bedarf.
U.A. deswegen wird nach vermissten Kindern doch so schnell und umfangreich gesucht, weil ein Kind, dass sich allein im Wald verläuft oder aufgrund einer kleinen Verletzung nicht nach Hause laufen kann in Lebensgefahr ist, auch wenn kein gefährlicher Mensch in der Nähe ist.
Ein kleines Mädchen aus meiner damaligen Nachbarschaft wäre mal fast ums Leben gekommen, weil sie beim Spielen allein im Wald Ärger mit niedrigem Blutdruck bekommen hatte und grade lange genug ein bisschen weggetreten war um so zu unterkühlen, dass sie nicht mehr nach Hause gehen konnte obwohl wir hier von wenigen hundert m sprechen.
Glücklicherweise wurde der Zwerg rechtzeitig gefunden, wäre sie aber in diesem Zusammenhang verstorben wäre hätte die Todesursache "Unfall" gelautet, ohne auch nur einen Kratzer.
Photographer73 schrieb:Ganz genau. Und wenn da zB ein Pilzsammler genannt werden würde, könnte die Presse den auch nicht gleich identifizieren, ohne weitere Angaben. Dennoch wird in diesem Fall gar nichts erwähnt.
Mir ist aber auch aufgefallen, dass sich niemand aus dem direktem Umfeld (Familie) in der Presse geäußert hat, stattdessen tauchten in den paar Artikeln die ich gelesen hab die immer gleichen Zitate von Schule und Leuten die nicht direkt betroffen sind immer wieder auf, als sei die Gesamtmasse an berichtbarem Material grundsätzlich extrem mager.
Das kann u.A. bedeuten, dass die Polizei jeden gebeten hat den Ball erstmal flach zu halten.
Laura_Maelle schrieb:Ja, das ist mir auch aufgefallen, dass so gar keine Vermisstmeldung oder Suche davor erwähnt wurde und sie trotzdem so schnell gefunden wurde nach nur 2 Stunden seit letzter Sichtung durch diesen Schüler.
Das spricht doch eigentlich eher für den Ablauf, dass es einen Zeitpunkt gab zu dem sie hätte daheim sein sollen und ihre Mutter, Großmutter und ggf noch Andere dann anfingen Freunde abzutelefonieren und an naheliegenden Plätzen nach ihr zu suchen.
Eine "Phase" die es in fast jedem Vermisstenfall zwischen "Hätte zu Zeitpunkt x an Ort y sein sollen." und "Ich glaube wir rufen besser die Polizei." gibt.
Nur das in diesem Fall die tragische Auffindung der Kleinen möglicher Weise genau in dem "Lasst uns erst mal schauen ob sie irgendwo die Zeit vergessen hat ehe wir vom Schlimmsten ausgehen und die Polizei rufen." Zeitraum erfolgt ist.
Streuselchen schrieb:So eine Versiegelung muss auch erstmal genehmigt werden. Sprich, in der Erstdurchsuchung (wofür die Ermittler keine richterliche Erlaubnis brauchen) wurde bereits etwas ausfindig gemacht,
...
Streuselchen schrieb:aber eine Wohnung (in der nunmal gelebt wird) ohne jegliche Begründung/ bzw Belege für den Bedarf dieser Maßnahme, zu versiegeln halte ich irgendwie für "rückständig".
Wenn so eine Versiegelung in der Schweiz nur mit entsprechendem "Anfangsverdacht" möglich ist gebe ich Dir Recht.
Aber ich wäre eher verwundert, wenn es nicht wie in Deutschland wäre.
Hier darf man auch nicht einfach Häuser durchsuchen oder gar versiegeln und braucht eine Reihe von Papierkrams um so etwas gegen den Willen der Bewohner durchzusetzen.
Aber Eltern/Angehörige vermisster Kinder können eben auch sagen "Sparen wir uns den Papierkram, kommen sie einfach rein und gucken sie ob sie irgendwas finden das bei der Aufklärung hilft und wenn ihre Spurensucher es leichter haben, dann geh ich in der Zeit in ein Hotel/zu Freunden (praktischer Weise gerne Orte an denen die Polizei mich aufsuchen kann wann immer es Fragen gibt, ich aber keine Presse und urteilsfreudige Nachbarn im Gesicht habe.
Auch der Artikel der auf die notwendigen Umstände für solch eine Versiegelung eingeht bezieht sich in der Erklärung auf den allgemeinen Rechtsrahmen, darüber ob es sich in diesem, konkretem Fall um eine angeordnete Zwangsmaßnahme handelt oder die Mutter einfach zugestimmt hat der Spurensicherung uneingeschränkten und ungestörten Zugang zu gewähren..
Dazu habe ich in keinem der Artikel eine klare Aussage gefunden.
Würde es sich um mein Kind handeln würde ich der Polizei/Spurensicherung alles unterschreiben was helfen könnte zu klären was passiert ist, Kram packen und sowieso lieber überall sein als in der Wohnung in der mein Kind sicher in seinem Bett liegen sollte und ich kann mir gut vorstellen, dass sehr viele Eltern genauso handeln würden.
Laura_Maelle schrieb:Mm, vorsätzliche Tötung klingt so, als hätte jemand im Umfeld der Familie den Tod des Kindes in Kauf genommen, vielleicht Obhutspflichtverletzung bei einem 8-jährigen Kind.
Da würde mich wirklich sehr interessieren, wie diese Begriffe in der Schweiz verwendet und ausgelegt werden.
In Deutschland ist die Unterscheidung zwischen "Fahrlässigkeit" und "Vorsatz" ja äußerst eindeutig, und wenn von einer "vorsätzlichen Tötung" die Rede ist, dann fallen alle Dinge wie Aufsichtspflichtverletzung usw raus und übrig bleiben nur Dinge wie "Totschlag", "Mord" und (hier natürlich auszuschließen) "Tötung auf Verlangen", aber eben in jedem Fall eine bewusste Handlung/Unterlassung, die den Tod des Kindes nicht nur "billigend in Kauf genommen" hat, sondern die direkte Absicht den Tod des Kindes herbeizuführen.
Danke
@Laura_Maelle für die links zu diesem Thema, werde ich mir später noch durchlesen, hätte ich tatsächlich nicht gedacht, dass "Vorsatz" so anders ausgelegt werden kann nach "Schweizer Wortgebrauch".