Rotkäppchen schrieb:Unlike terms like "suspect" or "material witness," person of interest is not a defined legal phrase, and is not recognised by the US Department of Justice as an official designation. Instead, it serves as a placeholder for someone police believe may have some connection to a crime, but are not ready to charge with the crime they are investigating.
The term is intentionally vague.
Rotkäppchen schrieb:So, what does being a "person of interest" mean for Mr Laundrie?
Simply that he is being sought by law enforcement so they can learn more about what happened to Ms Petito. Does that mean that the police do not have enough evidence to charge Mr Laundrie? Not necessarily.
Das ist korrekt, man muss es aber richtig verstehen.
Rotkäppchen schrieb:Zusammengefasst und so, wie ich es verstehe:
Es gibt für "Tatverdachtiger" offizielle Begriffe und die sind von der Formulierung "A person of interest" zu unterscheiden.
Nein, da liegt der Irrtum. Der Begriff "person of interest" ist eben kein Gegenbegriff zu Tatverdächtiger. Er bedeutet Tatverdächtiger, aber nur bis zu einem Grad, an dem die Anklagebehörde noch nicht bereit ist, offiziell Anklage zu erheben. Warum sie das zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht tun will, kann viele Gründe haben.
Wie gesagt, im Deutschen wird das etwas klarer: Verdächtiger ist jeder, der eben "verdächtig" ist - von dem man annimmt, er könnte die Tat begangen haben. Dass das hier auf BL zutrifft ist ja offensichtlich. Wenn sich in D die Staatsanwaltschaft entschlossen hat, das Verfahren gegen den Verdächtigen in Gang zu bringen, wird er zum Beschuldigten, und später zum Angeklagten. Diesen formellen Unterschied gibt es in den USA nicht, aber er kann das erklären: "Person of interest" sollte man so verstehen, dass es einen "Anfangsverdacht" gibt (auch ein deutscher Begriff, den es so in den USA nicht gibt). Mehren sich die Hinweise darauf, dass der Verdächtige die Tat begangen hat, "erhärtet" sich der Verdacht also, wird man in D zum Beschuldigten.
BL ist ganz klar Tatverdächtiger, und ich denke er ist auch der einzige bisher. Der amerikanischen Staatsanwaltschaft bringt es keine Vor- oder Nachteile, diesen Status irgendwie zu ändern bis sie ersucht, den Verdächtigen anzuklagen und ggf. einen Haftbefehl zu erwirken. Daher spricht man während dem Ermittlungsverfahren einfach weiter von ihm als "person of interest." Man bleibt vage.
Kreuzbergerin schrieb:Ist es möglich, dass aufgrund der Grausamkeit der Tötungsart bei einem eventuellen Prozess die Todesstrafe beantragt wird?
Oder ist Strangulation alleine als Kriterium nicht ausreichend?
Möglich ist das, weil wir die Details nicht kennen. Es ist allerdings meiner Meinung nach nicht so wahrscheinlich. Nach dem Gesetz von Wyoming muss zu dem eigentlichen Tatbestand des Mordes noch eine Qualifikation bewiesen werden, um die Todesstrafe verhängen zu können. Unter anderem (!) ist das
The murder was especially atrocious or cruel, being unnecessarily torturous to the victim.
Das ist immer auch Auslegungssache. Allerdings, wenn man sich vergleichbare Fälle anschaut, ist es eher unwahrscheinlich, dass das hier zutrifft.