Blutgräfin schrieb:Den Eindruck hinterlässt hier aber eher du. Ich nehme doch an, dass ein Jurist öfter mal mit der Materie zu tun haben wird und daher weiß, wovon er redet.
Bestimmt häufiger als die Englischlehrerin.
Jetzt greif mal nicht unter die Gürtellinie, mir wurden unterschwellig Verständnisschwierigkeiten unterstellt und vorgehalten "ich bin Jurist" - das hat mich verärgert und dieser Arroganz kann ich entgegenhalten und muss mich nicht für dumm und schwer von Begriff darstellen. Aber damit hast DU doch überhaupt nichts zutun.
Wie würdest du denn "A person of interest" übersetzen?
Ich denke, dafür muss man weder Jurist noch Englischlehrerin sein oder überhaupt studiert haben.
Dann erklär mir bitte, warum er so genannt wird und nicht "suspect".
Der Jurist selbst erklärte, um den Begriff "Tatverdächtiger" zu enthärten. Und warum? - steht alles in den von mir teils zitierten und verlinkten Quellen.
Ich habe verschiedene Quellen zu dem Unterschied und zu rechtlichen Hintergründen genannt und finde es eher fragwürdig, warum sich ein Jurist nicht daran hält und es entgegen zahlreicher Quellen zur offiziellen Definition anders interpretiert und das sogar dementiert. Wem die Englischlehrerin da wohl eher glaubt...?
Wäre es ein deutscher Fall und die gesuchte Person würde offiziell nicht als Tatverdächtiger bezeichnet, hier aber dennoch so genannt, würde dies gegen die Krimiregeln verstoßen. Und genau DAS war der Ausgangspunkt, der zu der Diskussion führte. Ich fragte nach, ob er denn mittlerweile als offiziell tatverdächtig gelte. Und während eben diese Behauptung hier aufkam, habe ich bereits parallel dazu recherchiert und sah Widersprüche. Statt das sachlich zu argumentieren, wurde wieder die eigene, bislang unbelegte, Meinung (zumindest habe ich bisher dazu nichts gefunden, lasse mich aber gerne mit Quellenangabe überzeugen) in den Vordergrund gestellt und mit dem Argument "ich bin Jurist" und geb es auf, dir das zu erklären (das wörtliche Zitat findest du im entsprechenden Beitrag) unterstrichen, ohne auf die von mir aufgeführten Gegenargumente (damit meine ich die offizielle Definition) mit belegenden Quellen zu reagieren. Warum eigentlich nicht?
Nochmal: Er mag für die Ermittler tatverdächtig sein, das habe ich nie bestritten, wird aber aus rechtlichen Gründen offiziell so nicht genannt.
Zudem habe ich geschrieben, die Diskussion ist damit beendet und du beginnst jetzt das Stänkern und mischt dich ein. Ich habe dir meine Meinung doch nicht aufgezwungen, es steht dir doch frei, dem "Juristen" zu glauben. Was soll das also? Ich denke nicht, dass du einen Juristen verteidigen musst. Damit ist das Thema hoffentlich beendet.
Es sei denn, es kommt noch eine Quelle, die die Aussage bestätigt, dass "A person of interest " offiziell ein Tatverdächtiger ist. Dann bin ich überzeugt, zufrieden und danke herzlichst. Vielleicht findest du ja was dazu?
Im Übrigen schätze ich die meisten Beiträge dieses Users sehr, bin hier aber eben anderer Meinung.