Nochmal ein Versuch einige Theorien zu beleuchten. Matthias H. wohnte bis zu seinem grausamen Tod bereits 1,5 Jahre in Magdeburg, verbrachte aber die Wochenenden meist in seiner alten Heimat in Neubrandenburg. Wie kann man das interpretieren ? Keine Freunde in Magdeburg, nicht angekommen , nicht wirklich abgenabelt, eine starke Mutterbeziehung ?
Ich gehe davon aus der Täter wohnt in Magdeburg. Das wichtigste Indiz ist für mich die Bargeldabhebung nahe seiner Wohnung aber erst 8 Stunden später. Das entspricht eigentlich fast einen Arbeitstag.
1. Der Täter konnte nur dieses Zeitfenster nutzen weil er danach arbeitete bis 3.30 Uhr ? Die Abhebung war um 03.50 Uhr.
2. Ein Nachbar aus dem Haus. Dieser kann die Gewohnheiten gekannt haben, auch das Matthias H. allein wohnt.
3. meine Theorie des Bankangestellten, der Pinnummer und ausserdem wusste, welche Automaten nicht überwacht werden
4. Die NVA These nach so viel Jahren halte ich für ausgeschlossen. Seine NVA Zeit war auch kurz
5. Familie, Bekannte und Arbeitskollegen. Eine Ermittlung geht immer von innen nach außen. Hier ergab sich aber nichts.
6. der ominöse unbekannte nahe Freund. Sicherlich kann Matthias H. in Magdeburg jemanden kennengelernt haben. Nur wo ? Ob er tatsächlich unter der Woche ausging ist nicht bekannt. Einer seiner Kunden ? ich sage bewusst Freund, weil eine Frau solch eine Tat körperlich kaum durchführen kann
Auffällig ist weiterhin, es gab keinen Kampf und Gegenwehr. Es gab nun auch keine Spuren ob Matthias H. in Schlafzimmer flüchtete. Keine Gegenstände wurden geworfen etc..Warum also das Schlafzimmer ?
DNA, das leidige Thema:
Die Teilnahme an einem solchen genetischen Reihenuntersuchung nach § 81h StPO ist freiwillig, niemand kann dazu gezwungen und aus der Weigerung zur Teilnahme darf kein Verdacht geschlossen werden. Das Verfahren muss richterlich angeordnet werden.
Quelle: Google
Daher kann ich mir nicht vorstellen ,dass man von allen Bekannten, Freunden, Kollegen, Kunden,Nachbarn etc (bitte auch weiblich betrachten) DNA Proben genommen hat. Es muss ja ein Verdacht vorliegen bzw dieser muss begründet werden, besonders wenn die Freiwilligkeit abgelehnt wird. Dann muss ein richterlicher Beschluss her. Wie weit soll das gehen ? Postbote und wie gesagt sein Bankkundenbetreuter etc.