ExilHarzer
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Soweit mir bekannt ist, sind Nachrichten und teils anzügliche Bilder hin und her gesendet worden. Ob diese gelöscht wurden, und wieder hergestellt worden sind, oder eben nicht gelöscht wurden, entzieht sich meiner Kenntnis.Wiesbaden1 schrieb:Ich denke, eine verheiratete Person löscht verdächtige Nachrichten gleich wieder....
Dem schieße ich mich an.ExilHarzer schrieb:Ich glaube nicht, dass es noch bahnbrechende Erkenntnisse am Ende geben wird.
Nach § 171b Abs. 3 Satz 2 GVG ist die Öffentlichkeit für „die Schlussanträge“ in Verfahren wegen der in § 171b Abs. 2 GVG genannten Straftaten auszuschließen, wenn die Verhandlung unter den Voraussetzungen des § 171b Abs. 1 oder 2 GVG oder des § 172 Nr. 4 GVG ganz oder zum Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hat.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 7. Dezember 2016 – 1 StR 487/16Quelle: https://www.rechtslupe.de/strafrecht/ausschluss-oeffentlichkeit-strafverfahren-3119113
Gerichtssprecher Dr. Steffen Vahlhaus weist in den Verfahren um den "Missbrauchskomplex Münster" auf folgendes hin:Papaya64 schrieb:Über das Urteil steht da erstmal nichts.
Auch wenn nur ein kleiner Teil eines Verfahrens nicht-öffentlich gewesen sei, müssten als zwingende Folge die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, erläutert Vahlhaus unter Bezug auf eine Vorschrift im Gerichtsverfassungsgesetz. Schließlich könnten die Beteiligten in ihrem Schlussvortrag auf alle Beweismittel im Rahmen der Hauptverhandlung Bezug nehmen, also auch auf die, die nur in nicht-öffentlicher Sitzung bekannt gemacht wurden.Quelle: https://www.wn.de/muenster/alle-pladoyers-im-verfahren-nicht-offentlich-1078922
Anders ist es dagegen laut Vahlhaus bei der Urteilsbegründung. Dort sei die Öffentlichkeit zugelassen, weil es das Gericht selbst in der Hand habe, was öffentlich gemacht werde.
§ 173 GVG – öffentliche UrteilsverkündungQuelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-ausschluss-der-oeffentlichkeit-aus-gerichtsverhandlungen_137107.html
(1) Die Verkündung des Urteils sowie der Endentscheidung in Ehesachen und Familienstreitsachen erfolgt in jedem Falle öffentlich.
(2) Durch einen besonderen Beschluss des Gerichts kann unter den Voraussetzungen der §§ 171b und 172 auch für die Verkündung der Entscheidungsgründe oder eines Teiles davon die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
Und damit haben sich auch diese Zeugen disqualifiziert. Ich verstehe nicht, wie man sich solche Sichtungen zusammenphantasieren und ernsthaft als Zeuge vor einem Landgericht in Erscheinung treten kann. Nicht genug, dass KM alle hinters Licht führen soll und ohne Brille, dafür aber mit Motorradkluft unterwegs ist, jetzt soll er trotz schwerer Herzerkrankung nach seinem Verschwinden auch noch das Rauchen angefangen haben. Es würde mich interessieren, ob diese Zeugen in einer Verbindung zu MG oder seinem Umfeld stehen.Tiergarten schrieb:Ein Dissens tat sich den Schilderungen zufolge insofern auf, als die Zeugen berichteten, KM habe rauchend an seinem Caddy gestanden. Der ältere Sohn des Vermissten beteuerte aber bei einer erneuten Zeugenaussage am Dienstag, sein Vater sei Nichtraucher gewesen.
Ein Glück, dass wenigstens der Sohn von KM einen gesunden Menschenverstand hat und hier eine Klarstellung vorgenommen hat.Tiergarten schrieb:Der Manczak-Sohn gab im Übrigen Zweifel an den bezeugten Sichtungen seines Vaters zu erkennen. Er dementierte, dass die Familie mittlerweile irgendwelche Hinweise registriert habe, die darauf hin deuteten, dass der Vater noch leben könnte - zum Beispiel auffällige Kontobewegungen.
Deine Aussage nehme ich jetzt mal als Scherz hin.Misetra schrieb:Und damit haben sich auch diese Zeugen disqualifiziert. Ich verstehe nicht, wie man sich solche Sichtungen zusammenphantasieren und ernsthaft als Zeuge vor einem Landgericht in Erscheinung treten kann. Nicht genug, dass KM alle hinters Licht führen soll und ohne Brille, dafür aber mit Motorradkluft unterwegs ist, jetzt soll er trotz schwerer Herzerkrankung nach seinem Verschwinden auch noch das Rauchen angefangen haben. Es würde mich interessieren, ob diese Zeugen in einer Verbindung zu MG oder seinem Umfeld stehen.