Kerinya schrieb:Niemand darf ohne konkreten Verdacht auf die Daten zugreifen. Man macht sich damit strafbar.
Kerinya schrieb:Im Prinzip ja, solange S. Nicht als verstorben gilt ist all das Strafrechtlich nicht iO.
Sie ist über 18, sie darf sich frei in der Welt bewegen - wenn jemals der 100% Verdacht einer Straftat auftaucht sieht das anders aus.
Es gibt Nachlass Kontakte, Nachlass Verwaltungen aber solange S. Als vermisst, ohne Straftat gilt ist es ihre höchst eigene Privatsphäre.
O.k., gut. Die Polizei ging und geht von einem Unfall aus, für eine Straftat gab und gibt es keinerlei Hinweise. Eine volljährige Person hat das Recht auf freie Aufenthaltsbestimmung, was heißt, sie kann reisen und sich aufhalten, wo sie will und wenn nichts hergibt, dass die Person einem Verbrechen zum Opfer gefallen ist, dann sind der Polizei die Hände gebunden, dann wird sie wie S. bis heute auf der Fahndungsliste als Vermisste geführt.
In diesem Fall hatte die Polizei dann keine Veranlassung und auch keine rechtliche Handhabe auf die Daten von S. zuzugreifen aus Gründen des Datenschutzes und Verletzung der Privatsphäre der Vermissten.
So weit so gut. Hier hat die Familie dann wohl zur Selbshilfe gegriffen und sich eben die zweite SIM-Karte vom Provider "besorgt", was möglich war, da lt. Aussage von
@Teutone im Forum sie alle Passwörter in der Wohnung gefunden haben. Damit konnten sie zumindest die GoogleDaten wie Timeline u.ä. checken. Hätten sie das nicht getan, dann hätte man ja nicht mal die paar mageren Daten wie Timeline, GoogleSuchverlauf, Chats gehabt. Strafrechtlich relevant hin oder her, wer hätte das nicht getan, wenn er betroffen ist? Einzig was blöd ist, dass man als Laie dann vielleicht Sachen übersehen hat oder beim Datengefrickel ins Nirvana geschickt haben könnte.