CorvusCorax
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Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen
15.09.2023 um 13:57Silberstreif schrieb:Auch habe ich den Eindruck bekommen, dass man in der Regel schon auch Geld braucht oder einen Job/ ein Business nachweisen muss, um in Asiatischen Ländern eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen.Z. Bspl. in Spanien gibt es auch Vorgaben für die Aufenthaltsdauer. Man kann sich da als EU-Bürger nicht unbegrenzt aufhalten.
Fast allen, die Spanien als Tourist besuchen, ist die sogenannte „90-Tage-Regel“ oder die 90/180-Tage-Regel bekannt. Dies ist die maximale Aufenthaltsdauer, die das spanische Recht im Prinzip vorsieht. Diese Vorschrift ist eine Folge des Schengen-Abkommens.Quelle:
Die Dauer des Aufenthalts kann in Ausnahmefällen verlängert werden.
Ausländer, die einen Antrag auf eine ständige Aufenthaltserlaubnis einreichen, können auch längere Zeit in Spanien verbringen. Es gibt verschiedene Formen diese Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Diese maximal 90 Tage sind in der Frist der vorangegangenen 180 Tage inbegriffen.
Gesetzliche Regelung der 90-Tage-Regel.
Regelung in Spanien
Diese maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen ist im sogenannten spanischen Ausländergesetz geregelt. das Gesetz 4/2000 vom 11. Januar über die Rechte und Freiheiten der Ausländer in Spanien und ihre soziale Integration.
In Artikel 30 heißt es, dass der Aufenthalt im spanischem Hoheitsgebiet höchstens 90 Tage betragen kann.
Nach Ablauf dieses Zeitraums ist für einen längeren Aufenthalt in Spanien entweder eine Aufenthaltsverlängerung oder eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich.
https://www.white-baos.com/de/die-90-tage-regel-aufenthalt-als-tourist/