Palio schrieb:Es gibt damit folgende Möglichkeiten bezüglich der WhatsApp-Nachricht um 17.00 Uhr:
Scarlett verließ mit ihrem Handy die Todtmooser Funkzelle nicht.
Die beiden Haken sind Folge eines technischen Fehlers (welche Schlüsse ergeben sich daraus? Die Abmeldung danach erfolgte doch trotzdem aus der Todtmoos-Funkzelle, was würde sich ändern?)
Scarlett hat das Handy verloren und lief ohne Handy weiter.
Ich halte 1. nach wie vor für wahrscheinlich, weil es die Variante mit den wenigsten Zusatzannahmen ist. Dass sie das Handy verloren hat und den Verlust erst (viel) später bemerkte, wäre schon seltsam und auch, dass es dann nie gefunden bzw. abgegeben wurde. Ich denke eher, dass sich alles zusammen zur gleichen Zeit am gleichen Ort befand.
Auf den ersten Blick wirkt es so, als ob es wenig Unterschied macht, ob die 17-Uhr-WhatsApp-Nachricht der Freundin auf Scarletts Huawei noch eingegangen ist oder nicht, weil es ja soundso bis in den Abend, nach 17.00 Uhr "in der Todtmooser Funkzelle eingeloggt" war, wie es immer unscharf heißt.
Das Problem ist hier aber die Formulierung "eingeloggt". Handys haben permanenten Kontakt zu den nächstgelegenen Funkmasten (Plural) und immer einen, den sie zur Kommunikation nutzen (würden). Die Info, welche Masten erreichbar sind und mit welcher Signalstärke, wird innerhalb einer Sekunde mehrfach aktualisiert.
Allerdings ist diese Art von realem, sozusagen physischen Kontakt zu einem Funkmast hier nicht mit Eingeloggt-Sein gemeint.
Neben dem realen elektrotechnischen permanenten Kontakt zum Signal des Funkmasten gibt es noch ein elektronisches Büchlein bei den Sendeanlagen eines T-Komdienstleisters, das immer die letzte Funkzelle vermerkt, in die ein Handy eingeloggt war.
Wenn ein Handy wg Funkloch den Kontakt zu allen Masten verliert (oder weil es durch ein schroffe Maßnahme ausgestellt wurde, wie z.B. Akkuentnahme), ist in diesem Büchlein immer noch der letzte Funkmast vermerkt, in den es eingeloggt war, obwohl es aktuell längst unerreichbar ist.
Bei dem Eingeloggt-Sein bis in den Abend, von dem immer die Rede ist, geht es um dieses "Büchlein" in dem Scarletts Handy noch vermerkt war, was aber nicht garantiert, dass es nicht faktisch seit Stunden bereits unerreichbar gewesen sein könnte.
Eine eingehende WA-Nachricht, die über Mobilfunk-Internet empfangen wurde (mMn die realistische Option im Vgl zu WLAN) würde dagegen sicherstellen, dass es tatsächlich noch an und im Empfangsbereich der Todtmooser Funkzelle war. Insofern macht diese Info einen gewaltigen Unterschied, um die realen Gegebenheiten bzgl. ihres Handys einzuschätzen. Ohne die 17:00 WA könnte es sich ab 13 Uhr im Funkloch befunden haben oder auch ausgestellt oder zerstört worden sein (und trotzdem formal erst am Abend systemseitig ausgeloggt worden sein).
Ich würde zu demselben Schluss kommen, dass jedenfalls ihr Handy noch am Abend angestellt gewesen sein dürfte und sich im Bereich dieser Funkzelle aufgehalten hat. Gerät ist allerdings nicht Mensch. Scarlett kann, aber muss sich zu dem Zeitpunkt nicht bei ihrem Handy befunden haben. Verlieren ist eine Option - auch für mich eher unwahrscheinlich. Bei einem gewalttätigen Übergriff oder Angriff könnte es auch nahe dem Ort des Geschehens liegen geblieben sein oder bewusst weggeworfen worden sein, z.B. um den Angreifer dadurch nicht rückverfolgbar zu machen.
(Bei dem "elektonischen Büchlein" des Eingeloggt-Seins handelt es sich übrigens eigentlich um zwei Komponenten namens
HLR und
VLR. Außerdem ist die Verwendung der Begrifflichkeit Funkzelle falsch. Tatsächlich wird sich nicht gemerkt, welcher Funk
zelle das Handy zugeordnet ist, sondern in welcher Funk
zellgruppe, was sich in Fachterminologie "
Location Area" nennt und wo eben einige wenige benachbarte Funkzellen gruppiert verwaltet werden. Ein Wechsel zwischen Funkzellen derselben Location Area würde z.B. nicht als Wechsel in diesem Büchlein notiert werden).