Danke an alle für die Funde und Übersetzungen. Ich komme zurzeit leider kaum dazu.
@davyjones08Dass die früheren Bemerkungen zu ante und post mortem fehlen, hat mich auch etwas überrascht. Könnte natürlich daran liegen, dass das Ganze nur eine Ergänzung sein soll (mal abgesehen davon, dass wir wieder nur Ausschnitte haben, wenn auch längere). Eigentlich kann ich mir nicht recht vorstellen, dass sich an einem solchen Befund etwas ändert.
MmeZsaZsa schrieb:Ich ergänze: Er sagt, die Wunden die zum Tod geführt haben, wurden von einem oder, wahrscheinlicher, mehreren Hunden verursacht.
Also bezieht sich seine Aussage auf die ante mortem Bisse
Da bin ich mir nun nicht so sicher. In der früheren Verlautbarung begann der Satz auch mit „Todesursache ist..“ und dennoch waren in der Folge Bisse ante und post mortem gemeint.
Im Vergleich nochmal, was aus der Verlautbarung des Staatsanwaltes vom November bislang bekannt war bzw.hier zitiert wurde:
Staatsanwalt Trinh via Telefon eingespielt in einem Fernsehbeitrag von France3 (hier z.B. verlinkt auf S. 109).
La mort aurait été causé par une hémorragie provoqueé par plusieurs morsures folgt Einspieler „
morsures ante mortem et post mortem, morsures qui - les constatations devrons encore être confirmeés- pourraient avoir été provoquées par au moins deux chiens“ (0.50)Todesursache soll eine Hämorraghie gewesen sein, verursacht durch mehrere Bisse - "Bisse ante mortem und post mortem, Bisse , die – die Feststellungen müssen noch bestätigt werden - von mindestens 2 Hunden verursacht worden sein könnten."Und folgendes Zitat in diversen Zeitungen
«
Le décès a pour origine une hémorragie consécutive à plusieurs morsures de chiens aux membres supérieurs et inférieurs ainsi qu’à la tête, certaines morsures étant ante mortem et d’autres post mortem »
Die Todesursache ist eine Hämorrhagie infolge mehrerer Hundebisse in die oberen und unteren Gliedmaßen und in den Kopf , wobei einige Bisse ante mortem und andere post mortem erfolgten".Neu im jetzigen Statement also: es werden klarer als bisher die beiden Möglichkeiten benannt und letztere, die Beteiligung mehrerer Hunde, als wahrscheinlicher bewertet (plus probablement), es gibt kurze Ausführungen zu Bissarten, Verletzungsbild etc. und es gibt das Fazit, dass die vorliegenden Befunde allein keine Klarheit werden bringen können. Außerdem das Konfidenzintervall beim Todeszeitpunkt, wobei das ja schon die Ermittlungsrichterin eingebracht hatte (da war es noch ein Delta ;-)
Der Rest war mE nicht neu. Dass u.a. bei dem Lokaltermin auch der Ablauf der Jagd rekonstruiert wurden und ein Jagdexperte mit von der Partie waren, wurde schon berichtet (und erscheint mir auch selbstverständlich).
Es findet sich übrigens noch eine etwas längere Fassung des Schlusssatzes:
qu' à "ce stade des investigations, alors qu’il n’existe aucune certitude sur le déroulement précis des faits qui ont conduit au décès de Madame Pilarski, l’institution judiciaire tient à ce que soit respectée la demande de la famille de la défunte auprès du juge d’instruction et qu’il soit fait preuve de circonspection dans les modalités de communication."
… in diesem Stadium der Ermittlungen - in dem keinerlei Gewissheit über den genauen Verlauf der Ereignisse besteht, die zum Tod von Frau Pilarski geführt haben - legt die Justizbehörde Wert darauf, dass die Bitte, die die Familie der Verstorbenen an die Untersuchungsrichterin gerichtet hat, respektiert wird und Umsicht/Überlegung bei den Kommunikationsweisen gezeigt wird.
https://www.sudouest.fr/2020/02/24/affaire-elisa-pilarski-les-resultats-adn-seront-connus-fin-du-premier-semestre-2020-7235705-4344.php