Jaska schrieb:Das Statement klingt widersprüchlich: wenn keine einzelnen Bissabdrücke feststellbar sind, dann ist ja über die reine Autopsie nicht feststellbar, ob es einer oder mehrere Hunde waren.
Ein einzelner Hund heißt ja auch in unterschiedlichen Situationen unterschiedlich zu.
Nein, ich finde dieses Statement eigentlich nicht widersprüchlich.
les caractéristiques suggéraient l’action d’un, ou plus probablement de plusieurs chiens au regard de la répartition des plaies,de leurs différences de morphologies et de leurs profondeurs, sans qu’il soit possible de dénombrer les animaux en raison des nombreuses morsures intriquées dans une même zone
Das würde ich so übersetzen:
Die besonderen Merkmale (der Bisswunden) lassen auf die Aktion eines, oder
mit größerer Wahrscheinlichkeit/wahrscheinlicher mehrerer Hunde schließen, in Anbetracht der Verteilung der Wunden, ihrer Unterschiede in der Form/Morphologie und ihrer Tiefe, ohne dass es dabei aber möglich ist, die genaue Anzahl des Tiere zu nennen, weil zahlreiche Bisse sich im gleichen Bereich überlappen.
Für mich heißt das schon sehr klar, dass von mehreren Hunden ausgegangen wird. Wäre es wirklich unsicher, würde doch kein Jurist von „wahrscheinlicher“ sprechen. Er räumt mit der Aussage eher der Möglichkeit eines Irrtums ( dass es zwar aussieht wie Bisse mehrerer Tiere, aber doch nur von einem Tier stammen) eine kleine Restwahrscheinlichkeit ein.
Auch die Begründung ist ja sehr einleuchtend: unterschiedliche Gebisse ergeben unterschiedliche Formen der Bisse, ebenso vermutlich die Tiefe.