OpLibelle schrieb:Als Mordmerkmal wurde Heimtücke genannt. Heimtücke definiert sich als die auf Arglosigkeit beruhende Wehrlosigkeit des Opfers. Arglos ist, wer sich eines möglichen Angriffs auf seine Person nicht gewahr ist. Bei einem Schuss aus nächster Nähe muss man schon einiges an Annahmen zusammenkonstruieren, um Arglosigkeit zu vermuten. Das zerreißt ihnen selbst der unerfahrenste Verteidiger spätestens in der Hauptverhandlung in kleine Stücke.
Ich habe mich jetzt erst so richtig intensiv mit dem Fall Lübcke beschäftigt. Interessant was du hier schreibst. Deine Zweifel kann ich nachvollziehen.
Also Lübcke soll ja nicht nur hellwach, sondern auch Herr seiner Sinne gewesen sein und dann wie du schreibst, wurde er auch noch aus nächster Nähe erschossen. Und von vorne auch noch oder?
Weiß jemand, falls die Arglosigkeit des Opfers nicht gegeben war und die daraus resultierende Wehrlosigkeit des Opfers und somit die Heimtücke des Täters, ob Lübcke irgendwie körperlich eingeschränkt war, ein mutmaßlicher Täter das vielleicht wusste und das eventuell ausgenutzt hat?
Könnte man so überhaupt auch die Heimtücke begründen?
Das Opfer war zwar nicht arglos, aber körperlich eingeschränkt, sodass mutmaßlicher Täter die Wehrlosigkeit des Opfers trotzdem hätte ausnutzen können, obwohl das Opfer die kommende Gefahr sah/mit der Gefahr gerechnet hat?