Heikology schrieb:Bestätigt der Anwalt durch seine Anzeige nicht prinzipiell, dass einige der Spekulationen der Wahrheit entsprechen und wäre dies nicht ebenfalls kontraproduktiv? Oder zeigt er nur pro forma an, um eine rigidere Informationspolitik nach außen zu erwirken, damit er in Ruhe zuende lesen kann?
Ich denke, er erstattet (zu Recht) Anzeige gegen unzulässige Vorgänge. Wenn es die Pflicht der Ermittler ist, über die Inhalte der Ermittlungen und des Geständnisses Stillschweigen zu bewahren, dann ist es objektiv ein grobes Vergehen, wenn diese Daten an die Presse oder andere Dritte weitergegeben werden. Ich nehme an, dass Stillschweigen zu bewahren ist.
Im Prinzip betrifft das jedes Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis: Wenn Dienst- oder betriebliche Geheimnisse trotz Vertrag oder Vereinbarung über Stillschweigen preisgegeben werden, dann ist das ein Verstoß gg. die dienstlichen Pflichten. Die in den Fall Involvierten handeln ja nicht privat, sondern in dienstlicher Funktion.
Der Anwalt muss seinen Mandanten vertreten und auch schützen vor unzulässigem Vorgehen. Die jetzt bekannt gewordenen Details entsprechen sicher der Wahrheit (Borderline, Tatplanung, Besuche 2017+2018).
Irgendwie beschleicht mich persönlich in den letzten Tagen wieder das Gefühl der Pannen in diesem Fall, genau, wie es nach der Aktion an der Fähre war. Wieso konnte so ein Fauxpas passieren, dass ja wohl anfangs der Verdacht gegen den Sanitäter so stark war, dass man diesen spektakulären Einsatz an der Fähre durchzieht, um im Anschluss kleinlaut festzustellen, dass der Verdacht (offenbar) gleich Null war?