Tussinelda schrieb:Kurz und knapp, der Sprecher der Bundesanwaltschaft.
Zwei Dinge springen bei der Stellungnahme der Bundesanwaltschaft sofort ins Ohr:
1.)
für eine politische motivierte Tat fehlt es ihnen an Beweisen - und vielleicht wichtiger -
2.)
für einen Mord fehlt es ihnen auch an Beweisen.
zu 1.):
"Frühere" Aktivitäten und aktuelle "Meinungsäußerungen" sollen - so wörtlich - "
insbesondere" für den Verdacht eines rechtsterroristischen Hintergrunds herhalten. Wenn das schon das "Insbesondere" ist, dann haben sie also rein gar nix.
zu 2.):
Als Mordmerkmal wurde Heimtücke genannt. Heimtücke definiert sich als die auf Arglosigkeit beruhende Wehrlosigkeit des Opfers. Arglos ist, wer sich eines möglichen Angriffs auf seine Person nicht gewahr ist. Bei einem Schuss aus nächster Nähe muss man schon einiges an Annahmen zusammenkonstruieren, um Arglosigkeit zu vermuten. Das zerreißt ihnen selbst der unerfahrenste Verteidiger spätestens in der Hauptverhandlung in kleine Stücke.
Wenn da nicht noch einiges kommt, landen wir bei 8 Jahren für Totschlag aus unbekanntem Motiv, die nach gut 5 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden, vorausgesetzt, man kann neben der DNA, von der vorläufig völlig unklar ist, wann, wie und wo sie übertragen wurde, überhaupt einen Tatbeweis finden.