emz schrieb:Dann verstehe ich aber nicht, warum dann Seitens des Anwalts von E. keine Haftbeschwerde eingelegt wurde.
Also entweder taugt sein Anwalt nix oder die Beweislage ist halt doch nicht dünn.
Auch in anderen Fällen kamen die TV häufig erst nach einigen Wochen aus der U-Haft.
(ZB Fall Rebecca R.)
Das hat weder etwas mit der Unfähigkeit des RA zu tun,
noch mit irgendwelchen Beweisen.
Ich vermute die Ermittler bitten sich Zeit aus, um ihre Ermittlungen abzuschließen.
Zudem würde hier ja durchaus auch Verdunkelungsgefahr bestehen.
Und außerdem, es hat schon jemand angesprochen, ist die Haft manchmal der sicherere Aufenthalsort.