Lady.Sherlock schrieb:Sondern - dass es keine Hinweise auf eine gewalttätige Auseinandersetzung in dem Haus gab.
Streng genommen hieß es: Keine konkreten Hinweise auf eine Gewalttat. Spurenlage
relativ unauffällig. Also schon mal nicht gänzlich unauffällig.
Relativ unauffällig bedeutet für mich so viel wie beschränkt, begrenzt auffällig, aber sehr wahrscheinlich nicht aussagekräftig genug hinsichtlich einer konkreten Gewalttat. Oder unter gewissen Umständen doch auffällig, aber zu wenig aussagekräftig konkret auf eine Gewalttat bezogen.
Das kann ich mir sogar sehr gut vorstellen und schließt eine Gewalttat im Haus auch nicht aus.
Die EB werden auf jeden Fall aufgrund verschiedener Indizien (im Einzelnen alles ermittelte Fakten) sowie dem Fehlen von Hinweisen auf Alternativen und dann alles übereinandergelegt zu keinem anderen Schluss gekommen sein als Haus nicht mehr lebend verlassen - ohne das Was genau passiert sein könnte und Wie und auch Warum schon näher konkretisieren zu können.
Lady.Sherlock schrieb:Nur aus einer Mutmaßung heraus wird eine solche Aussage von den EB nicht getroffen.
Sehr richtig, denn die EB spekulieren nicht ins Blaue hinein.
Ihr Verdacht, ihre Schlussfolgerung beruht auf einer faktischen, vorliegenden Grundlage.