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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?
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Wo ist Rebecca Reusch?

17.10.2024 um 11:39
Zitat von CallmequeenCallmequeen schrieb:Sicher war das vor 2023 bekannt dass er Pornos schaute.
Na ist doch gut, dann sind wir gemeinsam schlauer.

Vermutlich war das dann auch bereits der Kenntnisstand der Ermittler zum Zeitpunkt der Podcast-Recherche (eine andere Quelle als die Ermittler ist kaum vorstellbar). Zum Zeitpunkt seiner Festnahme am 28.02. bzw. Inhaftierung ab 04.03.2019 war davon nicht die Rede. Da wurden nur Whatsapp-Chats erwähnt (s.o.).


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17.10.2024 um 11:39
Zitat von Lady.SherlockLady.Sherlock schrieb:Die EB können sehr wohl (wenn auch minimale) Flüssigkeiten gefunden haben, die sie zu dem Schluss kommen lassen,
der tote Körper von Rebecca habe sich in dem Haus Maurerweg befunden.
Oder es wurde etwas ausserhalb des Hauses aufgefunden.
Die Aussagen der Ermittler und Staatsanwaltschaft haben für mich großes Gewicht. Ich persönlich gehe davon aus, dass sie Beweise für die feste Annahme haben "Rebecca habe das Haus nicht lebend verlassen".

Der Fund eines Kleidungsstückes hat die Polizei bei der Suche nach der 15-jährigen Rebecca Reusch offenbar auf eine heiße Spur gebracht. In einer Grünanlage an der Johannisthaler Chaussee hatten die Beamten am Mittwochnachmittag nach Informationen der Berliner Zeitung ein hellgraues Oberteil sichergestellt.
Der Fund eines Kleidungsstückes hat die Polizei bei der Suche nach der 15-jährigen Rebecca Reusch offenbar auf eine heiße Spur gebracht. In einer Grünanlage an der Johannisthaler Chaussee hatten die Beamten am Mittwochnachmittag nach Informationen der Berliner Zeitung ein hellgraues Oberteil sichergestellt.
Bestätigen wollte die Polizei die Sicherstellung des Kleidungsstückes auf Anfrage nicht. Dies sei Täterwissen, hieß es aus dem Polizeipräsidium.

Das bedeutet: Die Polizei geht offenbar davon aus, dass das Mädchen Opfer eines Verbrechens wurde. Der jetzige Fund ist möglicherweise die erste brauchbare Spur zu dem möglichen Täter.

Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/vermisste-rebecca-fuehrt-das-gefundene-kleidungsstueck-zum-taeter-li.74741
Hinter den Gropius-Passagen öffnen die Beamten einen Altkleider-Container und wühlen im Müll. Ganz in der Nähe, am Wermuthweg, stellen Polizisten ein Kleidungsstück sicher. Ob es sich dabei um Sachen von Rebecca handelt, sagt die Polizei aus ermittlungstaktischen Gründen nicht
Am Mittwochvormittag um 11 Uhr ist das Knattern eines Polizei-Helikopters über dem Britzer Garten zu hören. Mehrere Mannschaftswagen der Berliner Polizei stehen am Buckower Damm.

Der Hubschrauber kreist in einer Höhe von 300 bis 400 Metern, dann auch über dem Wohngebiet, in dem sich Rebeccas Spur verliert. „Wir nutzen die Kameratechnik aus dem Hubschrauber“, sagt ein Polizeisprecher. Etwa zehn Beamte mit Handschuhen suchen einen Weg neben dem Britzer Garten ab, stochern mit Stangen im Unterholz.[/quote]
Am frühen Nachmittag gegen 15 Uhr stellt die Polizei am Mittwoch die Suche in Britz vorerst wieder ein. Ein Sprecher: „Zu den Ergebnissen äußern wir uns nicht. Wir können nur so viel sagen, dass wir neuen Hinweisen nachgehen.“
Quelle: https://www.bz-berlin.de/archiv-artikel/polizei-sucht-mit-hubschrauber-nach-vermisster-15-jaehriger


Am Mittwoch 27.02.2019

Der Kleidercontainer wurde durchsucht und es wurde ein graues Shirt in die KTU gebracht.

Am Donnerstag 28 .02.2019

8.30 Uhr verlassen F. und seine Frau J. ihr Haus, fahren zu weiteren Vernehmungen zur Mordkommission.
Gegen 13.50 Uhr gibt die Polizei eine Festnahme im Fall Rebecca bekannt. Die Ermittlungen hätten den Verdacht einer Straftat erhärtet. Die Nacht verbringt F. in einer Zelle im Landeskriminalamt.


Freitag 1.03.2019

Am Morgen findet die erste Hausdurchsuchung statt. Ermittler und Kriminaltechniker im Haus von J. und F. am Maurerweg an, suchen stundenlang nach Spuren und Beweisen für eine Gewalttat.

Ich vermute, dass genau das der Knackpunkt für die Annahme der Aussage: Rebecca habe das Haus nicht lebend verlassen liegt.

Vermutlich wurde F. durch die Anwältin mit der Begründung zu schwache Beweislage aus der Misere geholt.
Sollte tatsächlich etwas gefunden worden sein, konnte dies wohl nicht explizit dem F. zugeordnet worden sein.


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17.10.2024 um 11:40
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Leute, behauptet nicht einfach irgendwas. Kuckt vorher wenigstens ins Themen-Wiki. Da sind die wichtigsten Daten, Themen und Quellen zu finden:
Ich verfolge den Fall seit Tag1.
2020 war bereits bekannt dass der TV Pornos schaute. Das wurde durch den Podcast “Im Dunkeln“ bekannt und in allen Foren seit 2020 rauf und runter diskutiert.
Die Hausdurchsuchung folgte 2023 ,da bekannt gegeben wurde dass der TV nach Fesselsex und Strangulationspraktiken gegoogelt haben soll.


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17.10.2024 um 11:42
Zitat von CallmequeenCallmequeen schrieb:Das wurde durch den Podcast “Im Dunkeln“ bekannt und in allen Foren seit 2020 rauf und runter diskutiert.
Richtig, aber wurde es von der Staatsanwaltschaft oder MK bestätigt?


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17.10.2024 um 11:54
Das Pikante ist aber doch nicht, dass er Pornos gegoogelt hat, sondern dass es dabei um "Fesselsex und Strangulationspraktiken" ging. Das wurde aber erstmals hier
https://www.20min.ch/story/rebeccas-schwager-googelte-vor-verschwinden-fessel-sexpraktiken-780681088678
öffentlich gemacht, wenn ich mich recht erinnere.
Die abermalige Hausdurchsuchung diente wohl vor allem dazu, potentielle Strangulationswerkzeuge zu finden, bzw. deren Fehlen festzustellen, wie diesen Bademantel ohne Gürtel.


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17.10.2024 um 11:54
Zitat von NabelschnurNabelschnur schrieb:Richtig, aber wurde es von der Staatsanwaltschaft oder MK bestätigt?
Die beiden Journalistinnen ,RTL und auch die Bild beriefen sich auf Infos aus Ermittlerkreisen. Auch sollen die beiden Journalistinnen Akteneinsicht bekommen haben.
Auch Interviews mit den Ermittlern waren im Podcast zu hören.
Mehr kann ich dazu nicht sagen.


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17.10.2024 um 12:01
Zitat von NabelschnurNabelschnur schrieb:Richtig, aber wurde es von der Staatsanwaltschaft oder MK bestätigt?
Jedenfalls wurde es von Ermittlerseite nicht dementiert.
Es ist nicht zu erwarten, dass die Staatsanwaltschaft bei jedem Teilschritt eine Pressekonferenz herausgibt.
Wenn sich die Medien auf die Ermittlerkreise beziehen, dann müssen wir halt drauf vertrauen, dass das auch den Tatsachen entspricht.


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17.10.2024 um 12:04
Zitat von emzemz schrieb:Das Pikante ist aber doch nicht, dass er Pornos gegoogelt hat, sondern dass es dabei um "Fesselsex und Strangulationspraktiken" ging. Das wurde aber erstmals hier
Im Kontext finde ich es aber schon pikant .
Pornos schauen mit einem jungen Mädchen im Haus das am selben Morgen verschwindet.
Dass 3 Jahre später bekannt wurde auf welche Sexpraktiken er stand macht es noch wahrscheinlicher dass es eskalierte an diesem Morgen.


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17.10.2024 um 12:29
Zitat von NabelschnurNabelschnur schrieb:Der Fund eines Kleidungsstückes
So ein Fund und auch Fundort könnte, mit Betonung auf könnte, ein gewichtiger Indizienbeweis innerhalb der ermittelten Gesamtschau auf den Sachverhalt Haus nicht lebend verlassen bezogen gewesen sein.
Zitat von CallmequeenCallmequeen schrieb:Im Kontext finde ich es aber schon pikant .
Dito - Angesichts der Gesamtumstände. (Nur einzeln/isoliert betrachtet natürlich nicht so ungewöhnlich)
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Bis dahin war lediglich bekannt, dass F. Whatsapp-Nachrichten verschickt haben soll, während er angeblich geschlafen haben will. Deshalb erfolgte die erste Festnahme.
So habe ich das auch in Erinnerung.

Kesy dürfte ihm dann endgültig zum Verhängnis geworden sein und dann wurde er ja auch wenige Tages später nach erfolgreicher Beschwerde der StA ein zweites Mal an seinem Arbeitsplatz verhaftet, weil sie da einen Haftbefehl aufgrund dringenden Tatverdachts des Totschlags erwirken konnten.

Oder meinst du die Kesy-Auswertung könnte auch schon bei seiner ersten vorläufigen Festnahme eine Rolle gespielt haben bzw. bekannt gewesen sein?


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17.10.2024 um 12:31
Zitat von emzemz schrieb:Jedenfalls wurde es von Ermittlerseite nicht dementiert.
Es ist nicht zu erwarten, dass die Staatsanwaltschaft bei jedem Teilschritt eine Pressekonferenz herausgibt.
Wenn sich die Medien auf die Ermittlerkreise beziehen, dann müssen wir halt drauf vertrauen, dass das auch den Tatsachen entspricht.
Ja, das ist wohl so.

Mutmaßlich wurde alles außer den offiziellen Verlautbarungen der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei von den Behörden an die Medien "lanciert" bzw. "kolportiert". Je nach Abmachung mit der Quelle darf dann "aus Ermittlerkreisen (...) wurde bekannt" usw. hinzugefügt werden. Häufig ist aber auch der Verteidiger die Quelle, wenn er Akteneinsicht bekommen hat. Dann dürfte es heißen "von Prozessbeteiligten" oder "aus Kreisen der Familie".

Ist eine Offenbarung oder Eingrenzung der Quelle nicht vereinbart, muss das Medium seine Quelle schützen und darf nur schreiben "... F. solle ... angesehen haben" und keine Rückschlüsse auf die Quelle zulassen (siehe Pressekodex). Auch wenn die Aussage dann an Wert verliert.

"Akteneinsicht" werden die Autorinnen des Podcasts nicht bekommen haben. Die bekommt ja noch nicht einmal die Verteidigerin des Tatverdächtigen vollständig (wegen Gefährdung der Ermittlungen, insbesondere "Täterwissen" lässt die StPO diese Beschränkung zu). Sie werden evtl. einzelne Akten vorgelegt bekommen haben, entscheidend ist dabei, um welche es sich handelt. So unterscheiden sich Akten über die Suche nach einer vermissten 15jährigen deutlich von den Ermittlungsakten gegen einen Tatverdächtigen.

Ich habe den 8teiligen (insg. gut gemachten und sauber recherchierten) Podcast erst vor Kurzem in Gänze angehört, da ist nur Einiges bei mir hängen geblieben. Gut gefallen hat mir, dass die Autorinnen ziemlich sauber zwischen Fakten und eigenen Eindrücken/Gefühlen/Meinungen getrennt haben. Das ist nicht selbstverständlich.


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17.10.2024 um 12:43
Zitat von OriginesOrigines schrieb:"Akteneinsicht" werden die Autorinnen des Podcasts nicht bekommen haben. Die bekommt ja noch nicht einmal die Verteidigerin des Tatverdächtigen vollständig (wegen Gefährdung der Ermittlungen, insbesondere "Täterwissen" lässt die StPO diese Beschränkung zu). Sie werden evtl. einzelne Akten vorgelegt bekommen haben, entscheidend ist dabei, um welche es sich handelt. So unterscheiden sich Akten über die Suche nach einer vermissten 15jährigen deutlich von den Ermittlungsakten gegen einen Tatverdächtigen.
Richtig. So meinte ich das natürlich.Keine Akteneinsicht .
Eher Einblicke in “diverse“Akten 😉


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17.10.2024 um 12:43
@Origines


Aber ist es nicht so, du darfst mich verbessern, dass Verteidigern bei U-Haft (war ja bei F der Fall) auf jeden Fall Akteneinsicht gewährt werden müsste - zumindest da dann der Verteidigung alles zugänglich gemacht werden müsste, was den dringenden Tatverdacht begründet?

Also ganz konkret die Ermittlungsakte des Beschuldigten F betreffend?


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17.10.2024 um 12:54
Du fragst zu Recht, ob
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Verteidigern bei U-Haft (war ja bei F der Fall) auf jeden Fall Akteneinsicht gewährt werden müsste
Grundsätzlich greift das volle Akteneinsichtsrecht erst bei Erhebung der öffentlichen Klage. Zuvor kann Akteneinsicht im Ermittlngsverfahren nach § 147 Abs. 2 StPO versagt werden, soweit die Gewährung den Untersuchungszweck gefährden könnte. Bei der U-Haft muss der Verteidiger natürlich den Haftgründen entgegentreten können.
Von besonderer Bedeutung ist das Akteneinsichtsrecht, wenn sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft befindet. Denn häufig kann er erst durch die beantragte Akteneinsicht dem dringenden Tatverdacht oder auch den Haftgründen entgegentreten. Deshalb muss der Verteidiger insbesondere in diesen Fällen versuchen, der Verweigerung der Akteneinsicht entgegenzutreten. In diesem Bereich sind noch viele Fragen ungeklärt
Quelle: https://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/zap_f22_s345ff.htm

Wie Du in der Quelle lesen kannst, was juristische Meinungen betrifft: Es kommt immer darauf an... ;-) Sie bietet aber einen sehr guten Überblick.


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17.10.2024 um 13:10
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Grundsätzlich greift das volle Akteneinsichtsrecht erst bei Erhebung der öffentlichen Klage
Ja, stimmt, da auf jeden Fall - der Waffengleichheit wegen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Es kommt immer darauf an...
Wie so oft und wahrscheinlich wird nach Abwägung der Interessen je nach Einzelfall entschieden.

Gut danke dir. Dann hatte ich mich falsch erinnert. Dachte nämlich die U-Haft (eine staatlich verhängte freiheitsentziehender Maßnahme) begründet grundsätzlich immer einen Sonderfall für Akteneinsichtsrecht auf zumindest alles, was den dringenden Tatverdacht begründet.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:oder auch den Haftgründen
Die ja in seinem Fall aufgrund §112 StPO 3 gar nicht mal zusätzlich hätten vorliegen müssen.

Wobei man bei F sicherlich auch zusätzlich Verdunklungsgefahr hätte begründen können oder damals vielleicht auch sicherheitshalber als doppelten Boden mit begründet haben könnte.


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17.10.2024 um 13:42
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Dachte nämlich die U-Haft (eine staatlich verhängte freiheitsentziehender Maßnahme) begründet grundsätzlich immer einen Sonderfall für Akteneinsichtsrecht auf zumindest alles, was den dringenden Tatverdacht begründet.
Das ist auch nicht falsch. Bzw. völlig richtig gedacht.

"Waffengleichheit" zwischen Ermittlungsbehörden einerseits und Verteidigung andererseits ist vielleicht schon angesichts der Verteilung der quantitativen und qualitativen Kräfte das falsche Wort. Aber von "der Effektivität der Verteidigung" würde ich schon sprechen. Die muss gewährleistet sein. Und deshalb muss der Verteidiger in Haftsachen die tragenden Gründe eines dringenden Tatverdachts kennen. Vielleicht nicht teilweise oder vollständig die Akten oder alle Informationen im Detail.

Aber z.B. die Vernehmungsprotokolle des Beschuldigten, evtl. zusammenfassende Vermerke der wichtigsten Indizien, die Begründung für den Haftbefehl natürlich usw. Also einzelne Akten. Nicht alles gefährdet die Ermittlungen, eine pauschale Verweigerung wäre nicht zu begründen. Es können auch Akten angefertigt werden, die einer solche Gefährdung entgegen wirken. Das ist z.B. auch bei Verschlusssachen mit einer Einstufung als "Geheim" möglich, wie sie z.B. beim Verfassungsschutz anfallen. Indem die Informationen weggelassen werden, deretwegen die Einstufung erfolgt ist (z.B. Quellenschutz oder unbestätigte Information), ist es möglich, ein neues zusammenfassendes Dokument auf "Nur für den Dienstgebrauch" herabzustufen. Z.B. für Gerichtsverfahren.

So müssen dem Verteidiger schon die wesentlichen Informationen zur Verfügung stehen: So dass sich F. mit seinem Kommunikationsverhalten am Morgen des 19. Februar in Widersprüche verstrickt hat, ihn Kesy zwei Mal erfasst hat und bislang die Suche nach Rebecca ergebnislos war. Evtl. die Routerdaten. Genauso auch die Information, dass die Spurensicherung im Haus keine Anhaltspunkte für ein Verbrechen gefunden hat.


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17.10.2024 um 13:54
Zitat von NabelschnurNabelschnur schrieb:Am Morgen findet die erste Hausdurchsuchung statt. Ermittler und Kriminaltechniker im Haus von J. und F. am Maurerweg an, suchen stundenlang nach Spuren und Beweisen für eine Gewalttat.

Ich vermute, dass genau das der Knackpunkt für die Annahme der Aussage: Rebecca habe das Haus nicht lebend verlassen liegt.
Ich persönlich glaube, dass weil im Zuge der Hausdurchsuchung am Fr, den 1.3.2019 keine Spuren einer Gewalttat im Haus ermittelt werden konnten, keine "smoking gun", der TV im Verlaufe dieses Freitags aus der Haft entlassen werden musste.
Der Tatverdacht konnte nicht erhärtet werden.

Am darauf folgenden Montag, den 4.März ging es wieder in die Haft, in die U Haft.

Am folgenden Mittwoch, den 6. März 24 gab die Mordkommission bekannt, dass das Auto des TV von Kesy erfasst wurde.

Ich wundere mich zwar gerade über den Clio im Bericht vom 7. März 24, aber sei es drum. Andere Quelle ist mir gerade nicht zur Hand.
Zumindest speicherte die Kennzeichenkamera das Nummernschild eines himbeerroten Renault Clio, welchen zur mutmaßlichen Tatzeit nur der 27-Jährige benutzen konnte – das teilte die Berliner Mordkommission am Mittwoch mit.
Quelle: https://www.maz-online.de/brandenburg/fall-rebecca-so-sucht-die-polizei-mit-kesy-nach-autokennzeichen-VI5KODZUDAQVLYI2VHYWFO5OTE.html

Die Kenntnis von der Kesy Aufzeichnung wird der Kommission bereits etwas früher bekannt gewesen sein, aber ich denke nicht wesentlich früher, weil es jetzt erst zum Haftbefehl, bzw UHaft, kam.


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17.10.2024 um 14:19
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Ich persönlich glaube, dass weil im Zuge der Hausdurchsuchung am Fr, den 1.3.2019 keine Spuren einer Gewalttat im Haus ermittelt werden konnten, keine "smoking gun", der TV im Verlaufe dieses Freitags aus der Haft entlassen werden musste.
Der Tatverdacht konnte nicht erhärtet werden.
Ich vermute zudem einen Zusammenhang der Geschehnisse vom 27. 02 / 28.02 und 1. März

Ist selbstverständlich nur meine eigene Meinung !


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17.10.2024 um 14:26
Zitat von OriginesOrigines schrieb:So dass sich F. mit seinem Kommunikationsverhalten am Morgen des 19. Februar in Widersprüche verstrickt hat,
Da hast du allerdings recht! Du hast mir wiedermal auf die Sprünge geholfen. Vor dem 28.02 wurde er bereits zweimal verhört, berichtige mich bitte sollte ich falsch liegen.


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17.10.2024 um 14:52
Zitat von NabelschnurNabelschnur schrieb:Vor dem 28.02 wurde er bereits zweimal verhört, berichtige mich bitte sollte ich falsch liegen.
Ja, das dürfte zutreffen. Laut Rebecca-Wiki

Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

könnte er vor seiner ersten Festnahme sogar noch häufiger verhört worden sein:
Sonntag, 24. Februar
- Florian R. wurde bereits 2x von der Polizei verhört (lt. Familie "ordentlich durch die Mangel genommen")

https://www.bz-berlin.de/berlin/neukoelln/das-protokoll-eines-verschwindens-das-sich-keiner-erklaeren-kann
Die erste Festnahme erfolgte am 28. Februar.

Wahrscheinlich war er kurz nach Einleitung der Fahndung (ab 21. Februar) als Zeuge zu Hause völlig informell befragt worden. Da hat er vermutlich gesagt, er habe geschlafen und könne gar nichts zum Verbleib sagen. Dem dürften weitere "weichere" informelle Befragungen zu Hause gefolgt sein.

Bis er dann 2 Mal im Rahmen eines Verhörs (das ist dann schon formeller, evtl. mit Belehrung und Tonaufzeichnung sowie mehreren Vernehmungsbeamten) "ordentlich in die Mangel genommen worden" (s.o.) sein soll. Da muss es also schon (immer mehr) Widersprüche gegeben haben, wohlgemerkt in seiner eigenen Geschichte. Psychologisch ist es nicht leicht, konsequent zu lügen, weil Lügengebäude zumeist grob und unbehauen sind.

Bis zur ersten Festnahme 4 Tage später dürften sicher noch weitere Befragungen von bzw. Ansprachen an F. erfolgt sein. Er hatte also genügend Gelegenheit, sich um "Kopf und Kragen" zu reden bis er dann konsequent schwieg. Mit seinen Aussagen dürfte er selbst den Grundstein für den Verdacht gegen sich gelegt haben. Und der steht bis heute. Weil er schweigt. Und weil die Ermittlungen nur zu weiteren, verdachtserhärtenden, Ergebnissen geführt haben.

Ergo: Reden ist Silber, Schweigen Gold... Oder anders herum: Wäre F. nicht der Täter, könnte er die Ermittlungen widerlegen und könnte den falschen Verdacht ausräumen. Da wäre also Reden Gold...


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