Wo ist Rebecca Reusch?
26.08.2020 um 11:07capslock schrieb:Die beste Rechtfertigung bringt in solch einer Lage nichts, wenn man sie nicht belegen kann.Das ist nicht richtig. Ich schrieb ja, dass die Strafverfolgungsbehörden qua Gesetz sowohl be- wie entlastende Umstände berücksichtigen müssen.
Das heißt: Nicht der TV muss ihn entlastende Umstände beweisen, sondern die ihn belastenden Umstände müssen nachgewiesen werden. Wenn der TV also eine harmlose Erklärung für seine Fahrten hätte, muss er die nicht selber beweisen, sondern die StA müsste umgekehrt seine Erklärungen prüfen und sie WIDERLEGEN.
Wie man es dreht und wendet: Es ist juristischer Unsinn, anzunehmen, der TV dürfe auch harmlose Erklärungen nicht liefern, weil man ihm die ja nicht abnehmen würde bzw. er die beweisen müsste.
Die allermeisten Ermittlungsverfahren werden ja eingestellt, weil die Leute eine entlastende Erklärung haben, ein Alibi oder sonstwas. Und dann sind Ermittler auch sehr froh, weil sie DIESEN Verdächtigen von der Liste streichen und sich anderweitig der Aufklärung des Falles widmen können.