Andante schrieb:Es ist dann einfach so, dass der TV oder Angeklagte eben kein Alibi hat, und das kann durchaus - im Verbund mit anderen belastenden Indizien natürlich - zu einer Anklage oder Verurteilung führen. Weshalb im Fall F seine Anwältin ihm, falls es zur Anklage kommt, im Prozess unter Umständen raten würde, endlich mit dem Alibi rüberzukommen, falls es eins gibt. Denn läuft es ungünstig, wird jeder Entlastungsbeweis gebraucht, den man kriegen kann, und das weiß ein Verteidiger.
Mal davon ab, dass ich sein Schweigen aus juristischer Sicht "unter den gegebenen Umständen" sowohl als auch (unschuldig als auch schuldig in der tatsächlichen Wahrheit) verstehen kann - so ist sein Schweigen einfach nur eine Nullrechnung, die ihn nicht weniger aber auch nicht mehr belastet.
Zum Obigen; Meinst du wirklich, dass Verteidiger damit erst bis zu Prozessbeginn warten würden? Selbst die erste Vernehmung (§ 136 StPO) als Beschuldigter einer Straftat räumt Beschuldigten schon mehr als nur die Möglichkeiten sich mit Worten zu entlasten oder sich totzuschweigen ein.
Ich denke das hat Frau Klein ihm schon gleich zu Beginn geraten bzw. ihn danach gefragt. Entlastendes, welches sich eindeutig belegen lassen würde, hätte Frau Klein dann nämlich schon viel früher ins Feld führen können, schließlich muss man Weiteres oder gar eine Anklage erst gar nicht provozieren.
Aber letztendlich weiß ich auch nicht, mit was für speziellen Strategien Frau Klein arbeitet.
Aber dürfte in diesem Fall so oder so unbedeutend sein, da sich der TV (außer mit Worten) höchstwahrscheinlich nicht entlasten konnte und auch weiterhin nicht kann.