Die Polizei hat auch den Schwiegersohn, den Ehemann von Jessica, schon zwei Mal verhört. Er kam Montagmorgen gegen 5.45 Uhr von einer Firmenfeier nach Hause. Um 8.30 Uhr habe er nach Rebecca gesehen, die immer im Wohnzimmer schlief. Da sei sie schon nicht mehr da gewesen, sagt die Familie. Für den Schwiegersohn legt Bernd Reusch seine Hand ins Feuer: „Den haben sie bei der Polizei ordentlich durch die Mangel genommen."
Quelle
https://www.bild.de/regional/berlin/berlin-aktuell/vater-spricht-in-bild-wo-ist-meine-tochter-rebecca-15-60328608.bild.htmlWenn das nicht nur eine Floskel seitens Herrn R. war, wird ihm F. schon zumindest Andeutungen darüber gemacht haben, wie es bei der Polizei denn gelaufen war.
Nach einer zunächst möglicherweise erfolgten bloß
informatorischen Befragung hat m. E
bereits da die vernehmungstechnische Polizeiarbeit mit F., begonnen - zu dem Zeitpunkt noch als Zeuge. Und nicht erst als Beschuldigter, als er dann keine Angaben mehr gemacht hat, wovon ich ausgehe. @Juretta Entweder hat er nach dem von Dir erwähnten Zeitungsbericht noch erstmal einfach trotz Belehrung freiwillig weiter ausgesagt (wovon ich derzeit nicht ausgehe), oder die stundenlange Vernehmung nach Belehrung, die
@Juretta erwähnt hat so nicht stattgefunden oder wäre ansonsten zu hinterfragen. Da müßte man das von zuletzt durch
@FERRERO4 eingestellte BILD Interview des Herrn Staatsanwalt Glage vorweg nochmal genau dazu analysieren.
Die Rechtsprechung bezieht nämlich bekanntlich eben die Regelungen und Verbote des § 136 a StPO nicht nur auf Beschuldigtenvernehmungen sondern auch auf die Vernehmung von Zeugen. Und da hat er ja noch Angaben gemacht. Auf meine ziemlich ausführlichen Darlegungen
Beitrag von pensionär (Seite 5.789)insbesondere zu den Themen :
- dass die "klassische" Reid-Methode nicht auf unser Rechtssystem passt und die "klassische" Methode nach Reid deshalb wohl auch nicht (mehr ?) angewendet wird;
- dass §136 a StPO zur Unverwertbarkeit der Ergebnisse bei Verstößen gegen die dort aufgestellten Regeln führt;
- dass aber zumindest in Bayern in der Vergangenheit
eine auf das deutsche Rechtssytem adaptierte Reid Methode unterrichtet wurde;
-
dass Berufsethos und das Wissen um die Unverwertbarkeit eines unter Verstoß gegen § 136a StPO und das Fairneßprinzip gewonnen Materials bei Vernehmern dazu führt, dass sie sich an das geltende Rechtssystem halten - und das wird im vorliegenden Fall nicht anders gewesen sein ;- auf die ausdrücklich eingeführten Quellen außerhalb von Wikipedia
- hier insbesondere die verlinkte politische Anfrage im bayerischen Landtag und eine solche besorgter Abgeordneter im Bundestag zur Reid Methode
- dass Strafverteidiger eine Auge darauf haben,
möchte ich zur Vermeidung von Wiederholungen hier nur nochmals hinweisen.
Ich lege zur Vermeidung von Mißverständnissen darauf aber auch ausdrücklich Wert.Natürlich kommt man als bloß rechtsunterworfener Bürger m. E. auch ohne Wissen über Vernehmungstechniken und Vernehmungstaktiken bei der Polizei aus. In der Bundesrepublik jedenfalls. Solange man nicht selbst betroffen ist. Aber ich denke mal dass es in einem Forum, das sich wie hier seriös u. a. mit Kriminal -und Vermißtenfällen beschäftigt, jedenfalls in seinen Grundzügen kein Luxuswissen darstellt. Auch nicht in diesem Fall.
Für Interessierte gibt es da einen frei zugänglichen Aufsatz aus 2005 (keine Verschlußsache - das hat ein funktionierender Rechtsstaat auch nicht nötig),
der sehr informativ das Spannungsverhältnis zwischen effektiver Fallaufklärung und rechtsstaatlichen Grenzen im hier geltenden Rechtssystem aufzeigt.
[Holger Kraschutzki
Die Abgrenzung zwischen verbotener Täuschung und erlaubter List
im Rahmen des § 136a StPO an Hand ausgewählter Fallbeispiele
unter besonderer Berücksichtigung des so genannten
Telefonmithörens durch Polizeibeamte
in Arbeiten zu Studium und Praxis
im Bundesgrenzschutz (ASPiBGS)
Band 10
Herausgeber:
Fachbereich Bundesgrenzschutz der
Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung]
Quelle
http://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2009/1231/pdf/band_10.pdf (Archiv-Version vom 02.11.2018)M.E. gut lesbar, (allerdings lang) mindestens zum reinschnuppern, wenn man den § 136 a StPO vorher gut angesehen hat.
Es gibt auch bei schwersten Verbrechen keine Sachaufklärung um jeden Preis. Und in dem Spagat leben alle, die an Strafrechtsfällen arbeiten.