Buletten schrieb:Juristisch hat er recht, aber: Warum schweigt der Schwager denn, wenn er doch unschuldig sein soll. Wenn er das ist, dann wäre es für ihn doch besser, sich klar zu erklären, oder? Kann mir jemand seine Strategie erklären
Unter den gegebenen Umständen ist es eben nicht besser sich zu erklären.
Egal was er aussagen würde, er könnte dies vermutlich nicht belegen. Also lieber Klappe halten, bevor er sich noch mehr um Kopf und Kragen redet.
Alles, was er aussagen würde, könnte zu Lasten seiner Person gehen oder zumindest eine Nullrechnung werden.
Er bräuchte schon Nachweise, womit er seine Aussagen stützen, belegen könnte. Dann wäre aussagen vorteilhaft und könnte entlastend für ihn sein.
Dann macht oftmals auch kein Schweigen nur aufgrund des starren Festhaltens am Grundsatz der Beweislast liegt auf Seiten des Staates Sinn. Ebenso wenig Sinn nur aufgrund des Aussageverweigerungsrechts. Mitarbeit auf Beschuldigtenseite kann sich positiv auszahlen.
Aber so, wie es sich verhalten dürfte, könnte er vermutlich nichts belegen, nichts Entlastendes gegen seine Person vorbringen.
Dass er also schweigt, von seinem Recht Gebrauch macht, ist in seiner Situation, unter den gegebenen Umständen absolut nachvollziehbar - egal ob er in der tatsächlichen Wahrheit schuldig oder unschuldig ist.