autor77 schrieb:Das stimmt generell, aber die EB haben genug Erkenntnisse (Indizien), sonst hätten sie sich nicht so weit aus dem Fenster gelehnt.
"Aus dem Fenster gelehnt" hat man sich doch primär dadurch, dass man den Verdächtigen zum Gegenstand einer Öffentlichkeitsfahndung gemacht hat. Und die begründete man damit, dass man anders nicht weiterkäme, während man gleichzeitig die Beweislage als "zu dünn" bezeichnete (s. Wiki, Statements Steltner).
Ich vermute man hatte primär die Sorge, dass die Ermittlungen noch schwieriger werden, wenn noch mehr Zeit verstreicht und nahm deshalb diesen Weg. Da es ja nicht funktioniert hat, würde ich es als Fehler bezeichnen - ohne dass das Zwangsläufig ein Fehler ist den man jemandem vorwerfen könnte. Wenn ich irgendwo falsch abbiege, weil da kein Schild ist und ich mich für die falsche von zwei Richtungen entscheide, dann war das zwar ein Fehler (falscher Weg, der nicht zum Ziel führt), aber ich muss mir nichts vorwerfen weil ich es nicht wissen konnte.
Da man diesen Weg gewählt hat, wird man ihn in jedem Fall weiter als TV benennen (zumal das ja best. rechtl. Konsequenzen für ihn und seine Angehörigen hat), außer man kann ihn wirklich ausschließen. Wie sicher man sich da (noch) ist kann man daran nicht erkennen. Ich sehe jedenfalls Unterschiede in den Statements vom Anfang (Hoffmann, Steltner), den dazwischen (Becker und Lorenz) und den letzten (Glage). Und ich sehe da keine Zunahme der Sicherheit, sondern das Gegenteil, aber das sieht ja jeder anders (müssen wir wegen mir nicht nochmal alles duchkauen).