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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

11.06.2020 um 09:35
Zitat von strellnikoffstrellnikoff schrieb:Weil er keinen Beitrag leisten muss im juristischen Sinne.
Er muss sich nicht selbst belasten, kann schweigen zur Sache,
nur wenn er völlig unbeteiligt ist und die EB völlig auf dem Holzweg "wären" , er aber genau weiß die Ermittlungen gehen in die falsche Richtung bzw er ist zu Unrecht der TV, dann verschweigt er dieses seit 16 Monaten und lässt sich komplett in der Öffentlichkeit wie auch privat "verbrennen"?

Mal ehrlich, dass ist doch unrealistisch mMn.
Nochmal, es ist sein Recht! Nur sagt es trotzdem was aus,


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11.06.2020 um 09:40
Zitat von strellnikoffstrellnikoff schrieb:Weil er keinen Beitrag leisten muss im juristischen Sinne.
Frage beantwortet?
Nein. Oder jedenfalls ist das keine sinnvolle Antwort auf die Frage unter der Unschuldsannahme. Dass er nix muss, ist ja unbestritten. Das ist eine absolute Nicht-Antwort.
Die Frage bleibt also offen. Warum kommt da nichts mehr, obwohl er sich damit mutmaßlich komplett entlasten könnte? Selbst wenn er die EB oder bestimmte Personen aus diesem Kreise auf den Tod nicht mehr ausstehen kann, ließe sich ja mit der Anwältin ein Schreiben verfassen, in dem man vollumfänglich darlegt, was an den beiden fraglichen Tagen gelaufen ist. Als Unschuldiger hat man doch nichts zu befürchten. Man würde sein Gewissen entlasten und hätte endlich alles getan, um die EB auf andere Szenarien zu lotsen.
Ich stimme @autor77 insofern zu, dass mit weiterem Zeitablauf die Frage nach diesem "warum" eher lauter und lauter wird statt abzunehmen.


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11.06.2020 um 09:44
Zitat von ChrisHalChrisHal schrieb:Nochmal, es ist sein Recht! Nur sagt es trotzdem was aus,
Und Was das genau aussagt, werden Wir bei der Hauptverhandlung dann ja erfahren.
Was es für dich aussagt spielt jetzt keine Rolle. Was es für das zuständige Gericht aussagt, das wird eine Rolle spielen.
Wenn es überhaupt dazu kommen wird.

Vorher sind solche Ansagen rein spekulativ und dem zu Folge nicht relevant.
Richter haben übrigens freie Beweiswürdigung und sehr häufig Erfahrungen in ihrem Beruf.
Daher könnte es sein das ein Richter das vollkommen anders bewertet als die Foristen.


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11.06.2020 um 09:47
Soweit ich weiß, wurde den Ermittlern ja in der Zwischenzeit zugetragen, dass es sich um Drogengeschäfte in Polen handeln sollte. Ob er das nun selbst gesagt hat oder der Schwiegervater... dazu gab es ja verschiedene Aussagen.
Danach hieß es, die EB würden das als Schutzbehauptung werten und glauben ihm nicht.

So. Was soll er jetzt noch machen?
Er kann (oder will, falls er sich damit einer Straftat belastet) es nicht beweisen, warum er in Brandenburg war. Was soll er denn jetzt noch dazu sagen?

Die EB können ihm zwar die Fahrten nach Brandenburg nachweisen, nicht aber, dass im Twingo eine Leiche transportiert wurde und auch nicht, dass er in den Wäldern eine Leiche vergraben hat.

Nochmal: Das Gericht muss ihm die Tat nachweisen, er muss nicht seine Unschuld beweisen. Aber das wissen hier doch alle.

Außerdem: Wenn es zu einer Verhandlung kommt (was ich nicht glaube) wissen wir ja gar nicht, wie die Verteidigungsstrategie aussieht.


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11.06.2020 um 09:52
Zitat von strellnikoffstrellnikoff schrieb:Und Was das genau aussagt, werden Wir bei der Hauptverhandlung dann ja erfahren.
Es geht doch um die Vermutung das er völlig unschuldig ist, und warum er dann nicht versucht es klar zustellen, dieses hat nichts mit einer zukünftigen Verhandlung zu tun, es war einfach ein Gedanke,
Falls es zu keiner Anklage kommt, weil es (zur Zeit) nicht reicht, wird er vermutlich die nächsten Jahre der TV für die EB bleiben.


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11.06.2020 um 09:52
Zitat von ChrisHalChrisHal schrieb:Er muss sich nicht selbst belasten, kann schweigen zur Sache,
nur wenn er völlig unbeteiligt ist und die EB völlig auf dem Holzweg "wären" , er aber genau weiß die Ermittlungen gehen in die falsche Richtung bzw er ist zu Unrecht der TV, dann verschweigt er dieses seit 16 Monaten und lässt sich komplett in der Öffentlichkeit wie auch privat "verbrennen"?
Genau über diesen Punkt habe ich viel nachgedacht. Mag sein, dass er vollkommen unschuldig im Zusammenhang mit dem Verschwinden von Rebecca ist. Mag sein, dass er beispielsweise ein Verhältnis mit einer Frau hatte, die er vormittags besucht hat, deren Namen er aber nicht nennen kann, o.ä.

Es ist natürlich sein gutes Recht zu schweigen. Aber er weiß auch, dass er für die Ermittler tatvedächtig ist. Durch sein Schweigen verhindert bzw. vermindert er, dass Ermittlungen in andere Richtungen geführt werden.

Immerhin handelt es sich um seine Schwägerin. Ihr Schicksal aber auch sein Status in der Familie sollten ihm wichtig sein.


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11.06.2020 um 09:54
Zitat von JamesRockfordJamesRockford schrieb:Immerhin handelt es sich um seine Schwägerin. Ihr Schicksal aber auch sein Status in der Familie sollten ihm wichtig sein.
Richtig und die Familie ist ja zufrieden mit seinen Einlassungen. Sein Status ist geblieben, womit das auch zum 100 Male geklärt wäre.


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11.06.2020 um 09:56
Zitat von strellnikoffstrellnikoff schrieb:Richtig und die Familie ist ja zufrieden mit seinen Einlassungen. Sein Status ist geblieben, womit das auch zum 100 Male geklärt wäre.
Ob das in der Realität tatsächlich so ist, wissen wir nicht. Vor der Kamera wird es so behauptet.


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11.06.2020 um 10:00
Zitat von JamesRockfordJamesRockford schrieb:Mag sein, dass er beispielsweise ein Verhältnis mit einer Frau hatte, die er vormittags besucht hat, deren Namen er aber nicht nennen kann, o.ä.
Eher nicht, denke da hätte er auch bei dem Verhör sagen können und um Verschwiegenheit gebeten , die EB sind interessiert den Fall R zu klären - nichts anderes, man hätte öffentlich gesagt :der ehemalige TV konnte glaubhaft darlegen was er machte, es hat nichts mit R zu tun.
Zumal auch die Affaire sich anonym an die EB hätte wenden können um es aufzuklären... MMn


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11.06.2020 um 10:20
Zitat von ChrisHalChrisHal schrieb:Eher nicht, denke da hätte er auch bei dem Verhör sagen können und um Verschwiegenheit gebeten , die EB sind interessiert den Fall R zu klären - nichts anderes, man hätte öffentlich gesagt :der ehemalige TV konnte glaubhaft darlegen was er machte, es hat nichts mit R zu tun.
Zumal auch die Affaire sich anonym an die EB hätte wenden können um es aufzuklären... MMn
Sehe ich ganz genauso. Die EB würden über diese Erklärung hinaus nichts weiter sagen (müssen). Selbst wenn er sich bei seiner Aussage selbst einer Straftat bezichtigen (Drogengeschäfte) müsste, hätte doch i.d.R. die Anwältin vorher den EB gesagt: Er sagt aus, aber dafür kommt er bezüglich der dann zugegebenen Straftat glimpflicher davon. Es gibt nichts, was schwerer wiegt als Mord und solche Absprachen bzw. Vereinbarungen sind ja so so ungewöhnlich auch nicht.


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11.06.2020 um 10:23
Ich glaube, wenn er seine Unschuld beweisen könnte, würde er es tun. Genauso ist es bei der StA. Wenn sie ihm seine Schuld beweisen könnten, würden sie es tun.

Sie können alle nichts beweisen.


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11.06.2020 um 10:24
Zitat von autor77autor77 schrieb:Selbst wenn er sich bei seiner Aussage selbst einer Straftat bezichtigen (Drogengeschäfte) müsste, hätte doch i.d.R. die Anwältin vorher den EB gesagt: Er sagt aus, aber dafür kommt er bezüglich der dann zugegebenen Straftat glimpflicher davon. Es gibt nichts, was schwerer wiegt als Mord und solche Absprachen bzw. Vereinbarungen sind ja so so ungewöhnlich auch nicht
Solche "deals" sind ja auch fast schon Alltag, auch hätte man es vertraulich / nicht öffentlich gehalten.
Macht es nur noch unverständlicher bzw andersherum.


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11.06.2020 um 10:31
@Juretta
Zitat von JurettaJuretta schrieb:Sie können alle nichts beweisen.
Nur ist die Beweisfindung für die EB weitaus schwieriger und komplizierter,
als für jemanden der ja genau wissen müsste was er an diesen Tagen gemacht hatte bzw warum er in diese Richtung fuhr, da gäbe es ja wahrscheinlich viele Möglichkeiten etwas zu beweisen, oder durch viele kleine Indizien genauso glaubhaft darzulegen was und warum er getan hat.


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11.06.2020 um 10:32
Zitat von ChrisHalChrisHal schrieb:da gäbe es ja wahrscheinlich viele Möglichkeiten etwas zu beweisen
Und die wären?


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11.06.2020 um 10:36
Zitat von ChrisHalChrisHal schrieb:Nur ist die Beweisfindung für die EB weitaus schwieriger und komplizierter,
als für jemanden der ja genau wissen müsste was er an diesen Tagen gemacht hatte bzw warum er in diese Richtung fuhr, da gäbe es ja wahrscheinlich viele Möglichkeiten etwas zu beweisen, oder durch viele kleine Indizien genauso glaubhaft darzulegen was und warum er getan hat
Na dann liegen der TV und seine Anwältin doch goldrichtig mit dem Schweigen und auch durch 1000 maliges Aufwärmen, des Sachverhaltes im Forum ändert sich daran auch wohl nichts.
Ausser eventuell die Farbe der Namen der User...


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11.06.2020 um 10:39
@Juretta
Wenn er bestimmt personen nicht nennen will, könnte z. B. auf Dinge, Situationen hinweisen du ihm an einem bestimmten Ziel aufgefallen sind : ein Unfall, Krankenwagen_Feuerwehreinsätze, bestimmte Verkäufer am Zigarettenstand in Polen einfach alles (als Beispiel) und auch so belegen wo und wann er was gemacht hatte und es nicht im Zusammenhang mit R stand. Auch diese Dinge wären dann durch die EB nachprüfenbar und können ihn entlasten.


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11.06.2020 um 10:44
Zitat von ChrisHalChrisHal schrieb:Wenn er bestimmt personen nicht nennen will, könnte z. B. auf Dinge, Situationen hinweisen du ihm an einem bestimmten Ziel aufgefallen sind : ein Unfall, Krankenwagen_Feuerwehreinsätze, bestimmte Verkäufer am Zigarettenstand in Polen einfach alles (als Beispiel) und auch so belegen wo und wann er was gemacht hatte und es nicht im Zusammenhang mit R stand. Auch diese Dinge wären dann durch die EB nachprüfenbar und können ihn entlasten.
Genau, das kann er aber nicht und @strellnikoff auch ja, seine Taktik ist richtig (aus seiner Sicht) und ich fürchte, er kommt damit durch und der (sehr wahrscheinliche) Tod Rebeccas wird leider niemals gesühnt werden.


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11.06.2020 um 10:49
Zitat von autor77autor77 schrieb:Genau, das kann er aber nicht
Als Auszug aus dem folgenden Zitat.
Zitat von autor77autor77 schrieb:Genau, das kann er aber nicht und @strellnikoff auch ja, seine Taktik ist richtig (aus seiner Sicht) und ich fürchte, er kommt damit durch und der (sehr wahrscheinliche) Tod Rebeccas wird leider niemals gesühnt werden
Woraus folgerst du nun, das der TV dies nicht könnte?
Hast du da Quellen oder neue Erkenntnisse?
Wenn Ja lass uns doch bitte teilhaben an diesen Erkenntnissen.


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11.06.2020 um 10:51
Zitat von logical77logical77 schrieb:Das habe ich hier leicht anders gelesen. Man muss den Antrag auf Haftprüfung schon möglichst gut und zum richtigen Zeitpunkt stellen. Eventuell gibt es ja auch eine Anhörung. Wenn man das richtig macht, vorbereitet und begründet, erhöhen sich - wenn ich es richtig verstanden habe - die Chancen auf Haftentlassung erheblich. Mal sehen ob die ganzen Jura-Studenten im Forum noch wach sind - die werden mich bestimmt gleich filetieren. Bitte nur die Einschätzung von erfahrenen Volljuristen, danke.
Ich bin weder Volljurist noch Student der Rechtswissenschaften. Merkt man wohl auch an meinem einfachen Wortschatz und der einfachen Schreibweise.
Nichtsdestotrotz interessiere mich für die Thematik, insbesondere Strafrecht.

So viel ich aus der Erinnerung noch weiß, hatte (oder sogar nur wollte) Anwältin Frau Klein eine Haftbeschwerde eingelegt - keine Haftprüfung. "Glaube ich" - nicht wissend.

Nur aus der Erinnerung heraus:

- Haftbeschwerde greift den ursprünglichen Haftbefehl an. Geht an das zuständige Landgericht bzw. die jeweils zuständige höhere Instanz, die dann darüber entscheidet.

- Haftprüfung prüft zum jeweiligen Zeitpunkt den aktuellen Stand der Dinge und in wie weit eine U-Haft noch gerechtfertigt ist. Dabei wird aber nicht der ursprüngliche Haftbefehl angegriffen. Hafrprüfung erfolgt direkt über das Amtsgericht.

Erfolg einer Haftbeschwerde ist/wäre übrigens ein viel größerer Schlag ins Gesicht für die Staatsanwaltschaft und dem zuständigen Ermittlungsrichter, der den ursprünglichen Haftbefehl erlassen hatte.

Und so weit ich mich erinnere, wäre es quasi auch egal gewesen, rückblickend zumindest, welchen Rechtsbehelf, wessen Rechtsmittel (richtige Fachausdrücke?) sich Frau Klein genau bedient hätte. Das Ergebnis wäre dasselbe gewesen.
Sprich; TV F wäre nach ca. 3 Wochen wieder auf freien Fuß gekommen - aufgrund, weil der dringende Tatverdacht nicht erhärtet werden konnte. Die EB konnten in den vorliegenden Indizientopf keine weiteren Zutaten hineinlegen und somit vorlegen, präsentieren. Und unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips wäre somit eine Aufrechterhaltung der U-Haft über 3 Wochen hinaus nicht länger zu rechtfertigen gewesen. Immerhin ist U-Haft ein gravierender Eingriff in das Grundrecht Freiheit des TV F.

Ich könnte mir zudem vorstellen, nur vorstellen, dass selbst wenn die EB während der 3 Wochen noch neue Anhaltspunkte gegen F hätten präsentieren können, dass er wohlmöglich trotzdem wieder auf freien Fuß gekommen wäre, allerdings mit Einschränkungen. Stadt beispielsweise nicht verlassen etc. Haftbefehl wäre also zwar nicht aufgehoben, aber er wäre außer Vollzug gesetzt worden - vorausgesetzt natürlich, dass weiterhin keine relevanten Haftgründe gegen F vorgelegen hätten bzw. zumindest der Verdacht auf solche bestanden hätte. Beispielsweise Flucht- oder Verdunkelungsgefahr oder der Wahrscheinlichkeit darauf andere Straftaten zu begehen.

Ob nur die bloße Vermutung, die grundsätzliche Annahme ohne konkrete Verdachtsmomente auf Fluchtgefahr zb. ausgereicht hätte, dass F sich der Strafverfolgung entziehen könnte, weil ihm bei einem vorsätzlichen Tötungsdelikt (Totschlag beispielsweise) ein hohes Strafmaß erwarten könnte, weiß ich nicht. Ist aber zumindest in der Theorie laut StPO möglich. Bei schwerwiegenden Verbrechen (Totschlag/Mord etc.)besteht grundsätzlich die Annahme, dass sich ein TV der Strafverfolgung entziehen könnte.

Aber spielte damals überhaupt keine Rolle. Der Verdacht gegen F konnte überhaupt nicht weiter erhärtet werden - also musste folglich nach einer gewissen Zeit der Haftbefehl gänzlich aufgehoben und F aus der U-Haft ohne Einschränkungen entlassen werden. War wieder ein freier Mann, der sich absolut frei bewegen konnte.


Entschuldige mich schon mal jetzt für Fehler meiner laienhaften Ausführung.


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11.06.2020 um 10:56
Zitat von JamesRockfordJamesRockford schrieb:Durch sein Schweigen verhindert bzw. vermindert er, dass Ermittlungen in andere Richtungen geführt werden.
@JamesRockford
Wenn die Ermittlungen seit 16 Monaten in die falsche Richtung laufen dann frage ich mich, warum die Ermittler in der ganzen Zeit nicht schon von selbst auf die richtige Richtung gekommen sind bzw diese richtige Richtung bisher ausschließen. Man kann ja eigentlich schlecht seit 16 Monaten andere Szenarien ausschließen ohne mal ernsthaft in deren Richtungen ermittelt zu haben.


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