Lexter schrieb:...bleibt wohl nur Punkt 8...
Hast Du bessere Erkenntnisse, als die Staatsanwaltschaft höchstselbst
verlautbart hat, z.B. beim grossen Interview vor der Treppe?
Hier die Abschrift dieser Pressekonferenz:
Pressekonferenz, Hr. Staatsanwalt Steltner.
Wenn sie kurz was dazu sagen könnten, was sich geändert hat an der Beweislage ...
Also die Beweislage ist unverändert schwierig. Das zieht sich bislang durch das gesamte Ermittlungsverfahren. Wir haben gerechnet damit, dass der beschuldigte Schwager von Rebecca eine Haftbeschwerde einlegt. Das hat er auch gemacht. Heute hat der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Tiergarten einen Anhörungstermin gemacht, bevor er über die Sache entscheidet, hat dann aufgrund seiner Zweifel am dringenden Tatverdacht - der ist erforderlich für einen Haftbefehl - den Haftbefehl aufgehoben.
Aus unserer Sicht ist diese Entscheidung vertretbar. Die Beweislage ist unverändert schwierig und deshalb werden wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Beschwerde gegen die Haftentscheidung einlegen.
Herr Steltner, sie haben immer gesagt, dass sie von einem Tötungsdelikt ausgehen. Wie kommen sie denn auf diese Annahme?
Also es gibt nichts Neues. Die Ermittlungen dauern an, wir versuchen nach wie vor alles, Rebecca zu finden. Wir haben sie bislang nicht gefunden, die Beweislage hat sich nicht verändert. Aufgrund der bestehenden Indizien müssen wir leider von einem Tötungsdelikt ausgehen, auch daran hat sich nichts geändert.
Auch an der Person des Beschuldigten hat sich nichts geändert. Beschuldigt ist bei uns der Schwager von Rebecca. Aber die Beweislage reicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht aus, um einen dringenden Tatverdacht anzunehmen. Das ist ja eine hohe Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Die Entscheidung des Ermittlungsrichters ist deshalb für uns - zum gegenwärtigen Zeitpunkt muss ich betonen - vertretbar.
Wie werden sie denn jetzt weiter verfahren?
Also die Ermittlungen - die Haftfrage ist die eine Frage, da geht es um die Sicherung des Verfahrens - die andere Frage ist der Gang der Ermittlungen. Wir werden mit gleicher Intensität und mit gleichem Aufwand nach Rebecca suchen, das steht für uns im Vordergrund. Und auch darüber hinaus werden wir die Ermittlungen mit gleichem Engagement weiterführen, wir werden alles tun, um das Schicksal von Rebecca aufzuklären.
Gilt der Schwager immer noch als Tatverdächtiger?
Es hat sich daran nichts geändert. Es hat sich nichts geändert, der Beschuldigte ist der Schwager von Rebecca. Bloß, wir befinden uns in einem Ermittlungsverfahren, es geht um einen Verdacht, es geht um verschiedene Verdachtsstufen und es gibt gegenwärtig gegen ihn keinen dringenden Tatverdacht, muss man ganz klar sagen. Es geht um ein Ermittlungsverfahren, es geht um Verdachtsmomente. Und nicht mehr und nicht weniger.
Gibt es was Neues, was die Fahrten von dem Schwager angeht?
Da bitte ich um Verständnis. Wir haben einzelne Beweisanzeichen, einzelne Indizien. Aus den Indizien kann ein Gesamtbild gebaut werden, das haben wir auch gemacht, tun wir auch weiterhin. Und dieses Gesamtbild, dieses Mosaik, reicht im Moment nicht aus, einen entsprechenden erforderlichen dringenden Tatverdacht zu begründen.
Zu einzelnen Indizien, zu einzelnen Beweisen können wir uns nicht weiter äußern. Selbstverständlich haben wir das im Zuge der Öffentlichkeitsfahndung gemacht, das ist so vorgesehen vom Gesetz. Das geschah, wie das Gesetz es vorsieht, aufgrund einer richterlichen Anordnung. Wir tun alles um zu klären, wer hat dieses Fahrzeug gesehen, wer hat den Beschuldigten, den Halter, den Besitzer dieses Fahrzeugs gesehen in dieser Umgebung. Das war im Rahmen einer Öffentlichkeitsfahndung.
Wir können zu einzelnen Indizien der Ermittlungen uns nicht äußern, da bitte ich um Verständnis.
Hat sich denn der Tatverdächtige schon in irgendeiner Form eingelassen?
Auch zu Einzelheiten des Einlassungsverhaltens können wir uns nicht äußern. Im Wesentlichen nein ...
Hat denn die StA sich zu sehr auf die Person des Schwagers konzentriert und möglicherweise andere [Möglichkeiten] außer Acht gelassen?
Wir haben und wir ermitteln definitiv in alle Richtungen, aber wir müssen uns an die Fakten halten. Wir können nicht spekulieren, sondern wir müssen uns an die Fakten halten. Wir haben verschiedene andere Möglichkeiten, die uns präsentiert worden sind. Denen gehen wir selbstverständlich nach, aber wir müssen uns an das halten, was wir haben.
Und aufgrund der Indizien die wir haben, da gibt es eine Richtung und in diese Richtung ermitteln wir natürlich vorrangig. Aber wir lassen natürlich andere Möglichkeiten nicht außer Kraft. Aber wir haben nichts anderes, wir haben auch keine andere Erklärung, wir haben keine Erklärung, wo sich Rebecca etwa aufhalten könnte.
Warum gibt es denn jetzt keinen dringenden Tatverdacht mehr? Was hat sich denn verändert?
Es hat sich nicht viel verändert. Entscheidender Punkt ist, wir haben Rebecca bislang nicht gefunden, trotz aufwendiger intensiver Suchmaßnahmen. Wir werden in gleicher Weise aufwendig und intensiv weitersuchen nach Rebecca. Bislang hat sich nichts verändert. Wir haben, das ist der entscheidende Punkt, bislang Rebecca nicht gefunden. Wir haben auch nichts, was den Tatverdacht weiter erhärtet im Moment, Stand jetzt. Wir wissen nicht, was die Zukunft bringt, wir hoffen, dass wir die Tat zeitnah aufklären können. Aber da können wir jetzt nicht irgendwie in die Zukunft gucken.
Wie kommt es denn zu diesem Paradigmenwechsel von dringend zu nicht dringend?
Es ist kein Paradigmenwechsel, es ist einfach ... es sind ganz schwierige rechtliche Bewertungsfragen, es geht um Verdachtsfragen und es geht um die Frage, ob ein dringender Tatverdacht mit hoher Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht.
Das heißt, ein Verdachtsgrad oder eine Beweislage die vor 2-3 Wochen vielleicht noch einen dringenden Tatverdacht begründet hat, begründet ihn dann 2-3 Wochen später möglicherweise nicht mehr. Das ist ein ganz normaler Vorgang. Es zeigt auch nicht irgendwie ein Hin und Her, sondern im Gegenteil, zeigt, dass wir uns die Entscheidung nicht einfach machen, dass hier genau und ganz sorgfältig geprüft wird, ob ein dringender Tatverdacht vorliegt oder eben nicht.
Gibt es denn relevante Einlassungen von der Familie des Schwagers?
Sie werden verstehen, die Familie ist in einer nachvollziehbarer Weise extrem belastenden, angespannten und tragischen Situation, dass ich mich zu der Familie nicht äußern möchte.
Wie geht es weiter?
Es wird weiter ermittelt, aber wir dürfen ja 2 Dinge nicht miteinander vermischen. Die Haftfrage, ob die Voraussetzungen für einen Haftbefehl vorliegen, es geht um die Sicherung des Verfahrens, es geht nicht irgendwie um eine Vorverurteilung. Wir befinden uns im Verdachtsstadium und die Ermittlungen die gehen unverändert fort. Also es wird mit gleicher Art und Weise, mit gleichem Aufwand, mit gleicher Intensität, weiter ermittelt. Insbesondere auch nach Rebecca gesucht.
Geht die StA nach wie vor davon aus, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat?
Daran hat sich nichts geändert. Wie gesagt, unsere Aufgabe ist es nicht zu spekulieren, sondern uns an die Fakten zu halten. Und die Fakten deuten eindeutig darauf hin, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat. Davon gehen wir aus, müssen wir leider ausgehen.
Gibt es Auflagen gegen den Schwager, dass er sich bei der Polizei melden muss?
Also wenn kein dringender Tatverdacht besteht, dann bestehen keine Voraussetzungen für den Erlass eines Untersuchungshaftbefehls. Wenn es keinen Haftbefehl gibt, gibt es auch keine Auflagen. Der Mann ist frei, der Mann ist ein freier Mann und unabhängig davon gehen die Ermittlungen weiter. Er bleibt auch beschuldigt, es wird auch nach wie vor gegen ihn ermittelt.
Wird weiter gesucht, im Wald?
Also zu Einzelheiten ... was nun wie genau gemacht wird, das müssen die Fachleute vor Ort entscheiden, da will ich mich nicht zu äußern. Aber mit gleicher Intensität, mit gleichem Aufwand wird weiter ermittelt, je nachdem was gerade fachlich geboten ist in der Sache, da kann ich nicht vorgreifen.
Also noch mal, der Haftbefehl ist aufgehoben worden?
Der Haftbefehl ist aufgehoben worden. Wenn es keinen dringenden Tatverdacht gibt, so der Ermittlungsrichter, das ist aus unserer Sicht vertretbar, dann gibt es keine Voraussetzungen für einen Haftbefehl, dann ist der Haftbefehl aufzuheben.
Ist der Mann jetzt frei?
Also ob er jetzt schon frei ist ... jedenfalls er wird in Kürze frei sein, wenn er nicht schon frei ist. Also er ist frei, muss - ich meine - seine Sachen noch zusammenpacken.
??? (Unverständlich)
Also die Voraussetzung für einen Haftbefehl ist ein dringender Tatverdacht. Wenn es diesen dringenden Tatverdacht nicht gibt, dann gibt es auch keinen Haftbefehl. Das ist ein rechtsstaatliches Verfahren, ist ja keine Vorverurteilung. Wir befinden uns in einem Ermittlungsverfahren, es geht um Verdachtsmomente. Wenn die nicht ausreichen, dann gibt es keine Voraussetzungen für einen Haftbefehl und dann gibt es auch keine Auflagen, die wären nicht zu rechtfertigen.
Also er ist beschuldigt, gegen ihn wird ermittelt, aber es gibt einfach schlichtweg im Moment keinen Haftbefehl. Das kann sich alles ändern, aber wir wollen nicht spekulieren. Wir müssen weiter ermitteln und gucken was die Fakten dann in Zukunft hergeben.
Es gibt auch nicht die Auflage, das Land nicht zu verlassen, sich zu melden bei der Polizei?
Wenn es keinen Haftbefehl gibt, gibt es auch keine Auflagen - also Auflagen gibt es ja, wenn ein Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wird, weil mildere Mittel ausreichen - wenn es keinen Haftbefehl gibt, gibt es auch keine milderen Mittel. Dann ist das alles obsolet und das ist ja auch gut so.
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