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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

07.06.2020 um 14:10
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Die Anwältin kann also bereits volles Akteneinsichtsrecht bekommen haben - muss es aber noch nicht. Das volle Akteneinsichtsrecht besteht erst nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens.
Richtig. Wie die Sachlage in DIESEM Fall ist, weiß keiner von uns.


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Wo ist Rebecca Reusch?

07.06.2020 um 14:11
Ich glaube, Du weißt nicht, was ein Haftrichter so arbeitet :)
Der entscheidet über Haftanträge, Haftentlassungen etc. Der ist in einen einzelnen Fall nicht dauerhaft involviert und kriegt jeden Tag die Wasserstandsmeldung...deshalb hatte er damals auf den Antrag der Anwältin des TV darüber zu entscheiden, ob der TV auf freien Fuss gesetzt wird.
Und das hat er dann mit dem damaligen Wissensstand (März 2019) so entschieden.
Würde jetzt wieder ein weiterer Haftbefehl seitens der StA beantragt, wäre da evtl. ein ganz anderer Richter zuständig und derjenige, der das damals entschied, eben nicht.


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07.06.2020 um 14:14
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Ich glaube, Du weißt nicht, was ein Haftrichter so arbeitet :)
Der entscheidet über Haftanträge, Haftentlassungen etc. Der ist in einen einzelnen Fall nicht dauerhaft involviert und kriegt jeden Tag die Wasserstandsmeldung...deshalb hatte er damals auf den Antrag der Anwältin des TV darüber zu entscheiden, ob der TV auf freien Fuss gesetzt wird.
Und das hat er dann mit dem damaligen Wissensstand (März 2019) so entschieden.
Würde jetzt wieder ein weiterer Haftbefehl seitens der StA beantragt, wäre da evtl. ein ganz anderer Richter zuständig und derjenige, der das damals entschied, eben nicht.
Meinst du mich?

Natürlich. Neuer Antrag auf Haftbefehl seitens StA - neue Einsicht und Bewertung richterlicherseits. Kann dann natürlich auch ein neuer Ermittlungsrichter sein. Schon damals gab es glaube ich mindestens zwei verschiedene Ermittlungsrichter.

Jetzt könnte es wieder ein anderer sein, für den Fall der Fälle, falls ein neuer Antrag seitens StA gestellt werden sollte.


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07.06.2020 um 14:14
Zitat von JurettaJuretta schrieb:Aber ich gehe schwer davon aus, dass der Haftrichter Einblick in alle Akten hatte. Und der hat entschieden, dass kein dringender Tatverdacht vorliegt.
Hat er entschieden, ja, soviel ich weiss, weil sich zu diesem Zeitpunkt
der dringende Tatverdacht nicht erhärten liess, was aber
innerhalb einer gewissen Zeit erfolgen sollte. Punkt.

Das heisst aber dezidiert nicht, dass der Beschuldigte deshalb
weniger tatverdächtig ist oder entlastet wurde.

Die Fakten und Indizien haben sich nicht verflüchtigt,
die sind nach wie vor gleich geblieben.


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07.06.2020 um 14:16
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Würde jetzt wieder ein weiterer Haftbefehl seitens der StA beantragt, wäre da evtl. ein ganz anderer Richter zuständig und derjenige, der das damals entschied, eben nicht.
Das zweifele ich doch gar nicht an.
Aber es wurde kein weiterer Haftbefehl beantragt. Und wenn jetzt ein neuer Haftbefehl beantragt wird, dann muss die StA ja irgendwas Neues präsentieren, dass den erneuten dringenden Tatverdacht begründet, ohne den es keinen Haftbefehl gibt.

Warum müssen wir jetzt über etwas diskutieren, was gar nicht stattfindet?


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07.06.2020 um 14:17
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Es gibt aber nichts, was ihn entlasten könnte - also warum reden?
Wie kommst Du darauf? Woher weißt Du das? Beleg?


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07.06.2020 um 14:17
Zitat von JurettaJuretta schrieb:Ob es nun stimmt, dass die Anwältin nur Einblick in die Hauptakte erhält, nicht aber in Handakten (oder was es sonst noch für Akten gibt), weiß ich nicht und weiß hier auch keiner.
Da gibt es beispielsweise noch die Spurenakte. Also Spuren, denen nachgegangen wurde, die aber zu keinem Ergebnis führten. In die bekommt kein Anwalt jemals Einsicht.


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07.06.2020 um 14:18
Zitat von RedRobinRedRobin schrieb:Die Fakten und Indizien haben sich nicht verflüchtigt, die sind nach wie vor gleich geblieben.
Das habe ich doch gar nicht behauptet.
Ich habe nur geschrieben, dass der Haftrichter keinen dringenden Tatverdacht sieht. Und das stimmt doch, oder?


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07.06.2020 um 14:18
Zitat von JurettaJuretta schrieb:Warum müssen wir jetzt über etwas diskutieren, was gar nicht stattfindet?
na, DU und @strellnikoff
fraget doch mehrfach, ob der Haftrichter diese Beiakten nicht kennen würde. Und darum ging es...


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07.06.2020 um 14:19
Zitat von JurettaJuretta schrieb:keinen dringenden Tatverdacht sieht.
keinen dringenden Tatverdacht SAH, März 2019. Seitdem ist viel Wasser die Spree runtergeflossen...


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07.06.2020 um 14:22
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:keinen dringenden Tatverdacht SAH, März 2019. Seitdem ist viel Wasser die Spree runtergeflossen...
Ich glaube "Kein dringender Tatverdacht" ist auch noch der Stand von heute.

Oder hast du irgendwas davon gelesen, dass es jetzt wieder einen dringenden Tatverdacht gibt?


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Wo ist Rebecca Reusch?

07.06.2020 um 14:26
Es geht darum,

dass manche Mitschreiber zu glauben scheinen, dass, weil der
Beschuldigte nicht in Untersuchungshaft sitzt, nichts oder
nichts mehr gegen ihn vorliegt.

Und diese Ansicht ist nicht korrekt.

Es ist vielmehr so, dass zu dem damaligen Zeitpunkt innerhalb
einer vorgegebenen Zeit der dringende Tatverdacht nicht erhärtet
werden konnte und deshalb dem Antrag auf Haftentlassung statt
gegeben werden musste.


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07.06.2020 um 14:27
Zitat von JurettaJuretta schrieb:Oder hast du irgendwas davon gelesen, dass es jetzt wieder einen dringenden Tatverdacht gibt?
das kann niemand wissen; außer den Ermittlern. Ist aber nicht der Punkt. Auch ein "hinreichender Tatverdacht" kann ausreichen. Ging ja darum, dass der Haftrichter (wobei es DEN Haftrichter gar nicht gibt, sondern das sind oft mehrere bei den zuständigen Gerichten) sich die Beiakten nicht täglich ansieht. Zumal man jetzt gar nicht weiß, welcher Haftrichter im evtl. Fall dann zuständig wäre.

@rhapsody3004
nochmal; guter Beitrag von Dir!


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07.06.2020 um 14:29
Zitat von tituzzztituzzz schrieb:Die Aussage, dass die Anwältin weiß, was die Ermittlungsbehörden an Beweisen/Indizien haben, stimmt so also keinesfalls.
Danke für die Aufklärung, hatte ich so nicht auf dem Schirm.


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07.06.2020 um 14:33
@fortylicks

"Ihr Schwager Florian R. gilt immer noch als beschuldigt, ein dringender Tatverdacht fehlt allerdings."

www.derwesten.de (Archiv-Version vom 22.09.2020)

Dieses war eine Meldung vom Februar 2020. Gibt es eine aktuellere oder eine anders lautende?

Wenn ein "hinreichender Tatverdacht" vorliegt, MUSS Anklage erhoben werden.

"Liegt ein hinreichender Tatverdacht vor, so besteht gem. § 170 Absatz 1 StPO die Pflicht der Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung."

www.juraforum.de

Also liegt auch kein hinreichender Tatverdacht vor.


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07.06.2020 um 14:34
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ihre Strategie ist auch empfehlenswert, wenn er tatsächlich unschuldig sein sollte, aber dzbgl. Nichts Entlastendes gegen seine Person vorbringen könnte.
... und noch empfehlenswerter, wenn er nicht der Täter in Sachen RR ist, aber sich anderweitig belasten würde.
Zitat von autor77autor77 schrieb:Persönliche Anmerkung zu den Unfallbefürwortern: Ich habe mir den Wolf gesucht nach e i n e m Beispiel, wo ein durch einen Unfall zu Tode gekommener Mensch durch einen anderen versteckt/beseitigt wurde. Gibt m.W. nach keines (macht ja auch NULL Sinn).
Ich kenne zugegebenermaßen auch kein Beispiel, es fallen mir aber durchaus plausible ein. Warum sollte bei einer fahrlässigen Tötung eine Beseitigung "NULL Sinn" machen?


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07.06.2020 um 14:36
@Juretta
Noch wird aber ermittelt und Anklage wird erst nach Abschluss der Ermittlungen erhoben, bzw die Klageschrift erstellt..


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Wo ist Rebecca Reusch?

07.06.2020 um 14:37
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:keinen dringenden Tatverdacht SAH, März 2019. Seitdem ist viel Wasser die Spree runtergeflossen...
Oh ja, und man dürfte sich nach wie vor auf selbem Stand wie zu Beginn des Ermittlungsverfahrens befinden. Der Anfangsverdacht ist zwar vorüber, weil das Ermittlungsverfahren nicht mehr am Anfang steht, sich aber auch nicht fortbewegt hat und weiterhin nur zureichende tatsächliche Anhaltspunkte gegenüber F vorliegen, die ihn vollkommen zurecht nicht nur tatverdächtig erscheinen lassen - sondern auch die Aufrechterhaltung des Ermittlungsverfahrens und des sich daraus ergebenden Beschuldigtenstatus rechtfertigen.

Und so viel ich weiß sind auch nur hinreichende Anhaltspunkte, der hinreichende Tatverdacht, für eine potentielle Anklagerhebung relevant.
Eine möglichst lückenlose Indizienkette, die für eine richterliche Überzeugung ausreichend sein könnte, wenn unmittelbare Beweise fehlen, die keine weiteren realitätsnahen Schlussfolgerungen zulassen würde.

Der dringende Tatverdacht wurde doch immer nur als eine Art Hilfsmittel beschrieben, der unabhängig zu betrachten ist und ausschließlich nur dem Schutz der Öffentlichkeit als auch nur dem Schutz des Ermittlungsverfahren und des späteren Gerichtsverfahrens dient.

Also alles was die StA braucht, ist eigentlich nur einen hinreichenden Tatverdacht in Zukunft begründen zu können und aufbauend auf dem Anklage zu erheben.

Das kann vollkommen unabhängig zu einem dringenden Tatverdacht geschehen, der nur für einen erneuten Haftbefehl wieder von Relevanz wäre.
F muss vorher also nicht unbedingt nochmal in U-Haft kommen. Kann passieren - muss aber nicht.


@Juretta
Du warst schneller, sehe ich gerad.


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Wo ist Rebecca Reusch?

07.06.2020 um 14:39
Zitat von ChrisHalChrisHal schrieb:Noch wird aber ermittelt und Anklage wird erst nach Abschluss der Ermittlungen erhoben, bzw die Klageschrift erstellt..
Da hast du vollkommen Recht. Es ging hier um die Aussage von @fortylicks "Auch ein "hinreichender Tatverdacht" kann ausreichen."


Aber der hinreichende Tatverdacht kann z. Zt. nicht vorliegen, weil man dann Anklage erheben muss. (Quelle s. oben).


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